pfändung neuen lcd-tv?

6. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
snobby80
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)
pfändung neuen lcd-tv?

hallo, der gerichtsvollzieher steht demnächst vor unserer tür, weil ich mehrere raten nicht mehr zahlen kann (alg 2).

nun habe ich von meinen eltern einen philips lcd-tv bekommen, weil der alte den geist aufgegeben hat (ich zahle den ab, wenn ich wieder arbeit habe, wert 700eur).
darf dieser gepfändet werden oder vorher lieber zum nachbarn???

meine tochter hat noch nen kleinen alten tv im zimmer und frau im schlafzimmer auch.
zudem haben wir 2 pc's und 1 laptop, alles ältere geräte.
dazu kommt noch nen großer neuerer doppel-tür kühlschrank, trocker und waschmaschine, alles anschaffungen als ich noch arbeit hatte.
...was von dem allen dürfte wenn denn gepfändet werden?

lg

-- Editiert von koettel am 06.01.2008 19:11:57

-- Editiert von koettel am 06.01.2008 19:12:51

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Den neuen lcd-tv würde ICH nicht unbedingt präsentieren !
Bei den anderen Geschichten (alte PCs Fernseher etc ) sehe ich kaum Gefahr

lg

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#2
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Darf ich an dieser Stelle mal den Hinweis auf 288 StGB geben?

Sofern der TV nachweislich den Eltern gehört, sollte er eigentlich nicht in Gefahr sein.

-----------------
"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

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#3
 Von 
Tatimaus
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)

Bei meiner Tante wollten sie damals auch mal pfänden. Die Gerichtsvollzieherin war da und hat Aufkleber auf einen gebrauchten Vorwerkstaubsauger geklebt. Meine Tante durfte den trotzdem noch benutzen, hatte aber mit der GV eine neue Ratenzahlungsvereinbarung getroffen. So wie Sie nicht mehr bezahlt hätte, wäre dieser geholt worden und zur Versteigerung frei gegeben worden.
Du hast die möglichkeit, bevor es zur Pfändung kommt, eine neue Ratenzahlungsvereinbarung zu treffen.
Mit dem GV. Mußt diese aber auch einhalten!

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#4
 Von 
snobby80
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo ja ich kann die ganzen raten nie und nimmer vom hartz4 zahlen, da ich noch 2 kinder habe.
sobald ich arbeit habe ist das kein thema.

leider habe ich nix um zu beweisen daß der lcd tv meinen eltern gehört. kann ich ein schriftstück aufsetzen welcher besagt, daß dieses gerät nur leihgabe von meinen eltern ist?

ich ziehe evtl auch in betracht, die eidesstattliche versicherung abzugeben da es sonst nur mehr zum eklat wird in bezug auf weitere zwangsvollstreckungen, kostenerhöhungen etc durch nichtzahlen.

lg

-- Editiert von koettel am 08.01.2008 08:19:01

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#5
 Von 
snobby80
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)

wenn ich selbst zum gv gehe und die ev abgebe, kommt der gv dennoch zu mir in die wohnung um zu versuchen was zu pfänden?
lg

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Schnappschuss28
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 4x hilfreich)

Machs so ein ein Kommiltone von mir: ein bisschen "tricksen"

1) Räum den LCD am Tag wenn der Gerichtsvollzieher kommt (oder am Vortag) in den Keller, zu nem Freund, zu deinen Eltern, wie auch immer..

2) Räum den kleinen Fernseher ins Wohnzimmer

3) Lass den GV kommen

4) Unterschreib die EV

5) Entspann dich, hol den LCD zurück

6) Such dir nen Job und Zahl den Mist ;)

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

By the way ist strafbar: Vollstreckungsvereitelung!

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#8
 Von 
snobby80
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)

na das es eine nicht erlaubte handlung ist weiss ich,
aber das ist schnuppe ;)
thx für all die antworten.
mfg

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