opendownload.de und Abmahnanwalt zu Schadenersatz verurteilt

Mehr zum Thema: Internetrecht, Computerrecht, opendownload.de, Abmahnung
0 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
0

opendownload.de und Abmahnanwalt zu Schadenersatz verurteilt

Mit Urteil vom 08.02.2010 (Az. 91 C 981/09) hat das Amtsgericht Marburg für einen Paukenschlag gesorgt.

Der Kläger war vom berühmt-berüchtigten Internet-Portal opendownload.de zur Zahlung der Kosten für ein angeblich abgeschlossenes Abonnement in Höhe von € 192,00 für 24 Monate gemahnt worden.   

Michael Böhler
Partner
seit 2006
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Hussenstraße 19
78462 Konstanz
Tel: 07531-9450300
Web: http://www.anwaltskanzlei-dotterweich.de
E-Mail:
Miet- und Pachtrecht, Zivilrecht, Erbrecht, Vertragsrecht

Dem Kläger sei Software angeboten worden, welche im Internet ansonsten kostenlos herunter geladen werden könne. Das Herunterladen der jeweiligen Software über das Internetangebot von opendownload.de sei zwar auch kostenlos. Für den Download solle jedoch der Abschluss eines Abonnements nötig sein, das ohne weiteren Mehrwert für den Nutzer für die kommenden 2 Jahre Kosten von 192 Euro auslöse. Dies liege weit von seinem Vorstellungsbild entfernt, denn der Nutzer begehre ja nur dieses kostenlose Programm und strebe kein kostenpflichtiges Abo an. Deshalb müsse  hier von einer Abo-Falle und somit von Betrug gesprochen werden. So sei auch von einer Täuschungshandlung auszugehen, falls bei einem Produkt im Supermarkt auf der Rückseite ein Vermerk stehen würde, dass man mit dem Kauf dieses Produkts gleichzeitig andere kostspielige Produkte erworben habe. Ansonsten könnte jeder beim Kauf eines Pfund Kaffees auf der Rückseite der Packung verpflichtet werden, noch einen Pkw zum Kaufpreis von über 10.000 Euro abzunehmen, wie der Marburger Richter explizit feststellt.

Er hält – da die Zahlung durch Einschaltung eines Rechtsanwalts vermieden werden konnte – den Straftatbestand des versuchten Betruges für erfüllt. Der als Gesamtschuldner zur Zahlung der Anwaltskosten des Klägers in Höhe von € 46,41 mitverurteilte Rechtsanwalt von opendownload.de habe sich insofern eines versuchten Betruges schuldig gemacht!

Dieses Urteil stellt einen weiteren Schlag gegen die Abzocke im Internet dar. Es ist zu hoffen, dass viele weitere Urteile folgen. Jeder fälschlich in Anspruch Genommene sollte seine Anwaltskosten als Schadenersatz zurückfordern!

Hierbei unterstütze ich Sie gerne.