nochmal wegen unterhalteinklage vom 29.12.04

3. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
süsse40
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
nochmal wegen unterhalteinklage vom 29.12.04

ich hatte am
ich nochmal, nun zahlt er mir für meinen sohn auch nicht mehr, er will von mir unterhalt zurück fordern,er verdient fast das 4fache von mir, ich habe zwr mietvorteil,aber sonst nichts außer mein arbeitslosengeld, und wie gesagt arbeiten liegt nicht drin wegen der krankheit uns das weiss er.
wer kennt sich damit aus?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 272x hilfreich)

Anwalt?

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"... und Erstens komt es anders als man(n) Zweitens Drittens denkt "

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#2
 Von 
süsse40
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

ja ich habe einen anwalt,
trotzdem dachte ich das einer hier schon mal was mit sowas zutun hatte.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
süsse40
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

ja ich habe einen anwalt,
trotzdem dachte ich das einer hier schon mal was mit sowas zutun hatte.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Nickyta
Status:
Schüler
(407 Beiträge, 13x hilfreich)

Dein Arbeitslosengeld und /oder Einkommen hat nichts damit zu tun, daß er Deinem Sohn unterhaltspflichtig ist.

Lass Deine Unterhaltsansprüche titulieren und beantrage solange UVG beim Jugendamt.

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"Um Wunder zu erleben muss man an sie glauben"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
süsse40
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

aber was mach ich wegen meinen unterhalt, wer kann mir sagen wie wird der unterhalt berechnet eas darf er abziehen mir rechnen sie den mietvorteil und mein arbeitslosengeld an
bei sich rechnet der rechtanwalt unkosten fahrgeld berufswäsche(waschen)und das was sie mir angerechnet haben von seinen lohn und dann steht da unterhalt soviel -7*3 gleich 18 was heißt das

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Nickyta
Status:
Schüler
(407 Beiträge, 13x hilfreich)

Dein nachehelicher Unterhalt wird berechnet nach dem Einkommen -nach dem bereinigten Einkommen-das ist so ähnlich wie mit Werbekosten bei der Steuererklärung(siehst ja deutlich an den Fahrkosten). Was das mit 7*3=18 auf sich hat, kann ich Dir leider auch nicht sagen, vielleicht weiß jemand anders hier mehr dazu.

Aber auch Deinen Unterhaltsanspruch kannst Du titulieren lassen, sobald er in Zahlungsverzug gerät.

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"Um Wunder zu erleben muss man an sie glauben"

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#7
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo,
Wäre clever von dir gewesen, wenn du in deinem alten Thread geblieben wärst. So muss man sich alle Infos mühsam zusammensuchen.
Keine Ahnung, wieviel du an ALG bekommst, wie alt euer Kind ist, wie lange eure Ehe gedauert hat usw...
Warum will er Unterhalt zurückfordern?

I.d.R. wird Trennungs- bzw. nachehelicher Unterhalt berechnet, indem man dein Einkommen ( auch ALG ) von seinem Einkommen ( abzüglich Kindesunterhalt sowie anrechenbarer Kosten, welche einzelfallabhängig sind ) abzieht. Von dem Differenzbetrag stehen dir dann 3/7 zu. Dein Mietvorteil wird von deinem Bedarf abgezogen.

Auf jeden Fall ist er weiterhin verpflichtet, Unterhalt für euer Kind zu zahlen. Dieser kann nicht mit dem Unterhalt, welchen er nach seiner Meinung zuviel gezahlt hat, verrechnet werden. Auch dürfte es sehr schwierig - wenn nicht unmöglich - für ihn sein, Unterhalt zurückzufordern, sofern du nicht leistungsfähig bist. Dieser gilt i.d.R. als verbraucht.
Gruß

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