nicht an Absprache gehalten

9. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
gutgläubig123
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
nicht an Absprache gehalten

Hallo

Ich habe für einen bekannten einen handy Vertrag gemacht. Er wollte nur das Handy und keine Karte dazu. Er wollte mir monatlich das geld für den Vertrag geben. Dies hat er aber nicht getan . Er hat nur die Einmalzahlung für das Handy bezahlt. Ich will den jetzt anzeigen. Er ist vorbestraft und hat zur Zeit auch Ermittlungen am laufen.

Würde bei einer Verhandlungen aussage gegen ausage stehen ? Oder wird man ihm nicht glauben wenn es zur Verhandlung kommen wird?

Könnt ihr abschätzen wie die Strafe aussehen wird?

Danke

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32831 Beiträge, 17249x hilfreich)

Wer sagt denn, daß das eine Straftat ist? Für Ihre zivilrechtlichen Streitigkeiten ist die Polizei nicht zuständig, sondern das Zivilgericht. Und da könnten Sie durchaus ein Beweisproblem haben.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
gutgläubig123
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist das denn kein betrug ? Er hat die Einmalzahlung mit seiner ec Karte bezahlt . Reicht das nicht?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32831 Beiträge, 17249x hilfreich)

Ist das denn kein betrug ? Nö. Da müßte man schon beweisen, daß er von vornherein die Absicht hatte, nicht zu zahlen - das ist in aller Regel kaum zu beweisen und damit entfällt meist auch die Strafbarkeit.
Er hat die Einmalzahlung mit seiner ec Karte bezahlt . Das dürfte ja dann eher gegen eine Betrugsabsicht sprechen - sonst hätte er die ja auch nicht bezahlt...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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