neuer Mietvertrag und Wohnung nicht zu bewohnen

17. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
JulianeK
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
neuer Mietvertrag und Wohnung nicht zu bewohnen

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Schwester und ich haben ab dem 1.7.2016 einen neuen Mietvertrag abgeschlossen. Bei der Übergabe der neuen Wohnung fiel sofort ein Wasserschaden ins Auge. Nun konnten wir seit zwei Wochen die Wohnung nicht beziehen und, laut Auskunft der Vermieterin, wird der Umzug auch in den nächsten zwei Wochen nicht möglich sein.
Nun sollen wir trotzdem die Betriebskosten der Wohnung überweisen. Ist das wirklich notwendig, diese Nebenkosten zu bezahlen, obwohl es nicht möglich ist, die Wohnung überhaupt zu beziehen?

Vielen Dank im Voraus

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Habt ihr das schriftlich von dem Vermieter?

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#2
 Von 
JulianeK
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Was genau meinst du?
Wir haben eine Mail bekommen, in der wir zur Zahlung aufgefordert wurden.

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#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Ne, das nicht, sondern dass die Wohnung nicht bewohnbar ist.

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#4
 Von 
JulianeK
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

nein. Bisher brauchte ich das auch nicht.

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#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Natürlich, wenn man nicht zahlen möchte, sollte man schon einen Grund haben. Der beste Grund ist, dass der VM schreibt, dass die Wohnung zur Zeit nicht bewohnbar ist und auch weiterhin auf Zeit nicht bewohnbar sein wird. Dann kannst du die Miete inkl. NK einbehalten, das kannst du ihm schriftl. mitteilen, er reicht dies an die Vers. weiter und die zahlt ihm dann den Ausfall. ABER Voraussetzung ist, dass er tatsächlich schreibt, dass ihr zZt nicht einziehen könnt.

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#6
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2317x hilfreich)

Nach der Schilderung ergibt sich noch nicht mal, ob die Wohnung bezogen wurde.


-- Editiert von Spezi-2 am 17.07.2016 12:33

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#7
 Von 
JulianeK
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Übergabe ist erfolgt und die Wohnung konnte nie bezogen werden. Das steht auch so in meiner Schilderung.

-- Editiert von JulianeK am 17.07.2016 12:38

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#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Nach der Schilderung ergibt sich noch nicht mal, ob die Wohnung bezogen wurde.


-- Editiert von Spezi-2 am 17.07.2016 12:33


Das geht eindeutig aus dem Eingangspost hervor. Die Wohnung wurde nicht bezogen und kann auch in naher Zukunft nicht bezogen werden.

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