Morgen,
unser Vermieter hat einen Hausmeisterservice beauftragt.
Nun sollen wir pro Monat 86 Eur für diesen Service zahlen.
Dies gilt für jede Partei im Haus.
Zu diesen 86 Eur kommt noch der Winterdienst. Dieser wird, laut Angebot, mit 38 Eur ohne Mwst pro Anfahrt berechnet.
Sprich, je nachdem wie der Winter wird, kommt da auch noch einiges dazu.
Über Angebote wurden wir nicht informiert. Der Vermieter hat sich sicherlich auch keine Angebote eingeholt.
Eine Mieterin im Haus schrieb ihn deswegen schon an. Bekam aber bis Heute keine Antwort hierzu.
Müssen wir das so hinnehmen?
Wir sind ein 8 Parteien Haus und haben hier auch nicht wirklich viel was gemacht werden muss.
Rasen mähen, Gehweg fegen, Mülltonnen, Laub entfernen (was laut Service nur einmal im Jahr gemacht werden soll) und die Treppenhausreinigung.
Das Areal ist auch nicht wirklich riesig.
Liebe Grüße
Angela
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neuer Hausmeisterservice, Kosten sehr hoch
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
86 € pro Partei, also 688 € pro Monat zzgl. Winterdienst? Das erscheint mir arg überhöht. Ohne genaue Kenntnis des Objekts und der vereinbarten Leistungen lässt sich das nicht genau sagen, aber eigentlich sollte das eher bei 80-150€/Monat (je nach Leistungsumfang) liegen.
Bist Du sicher, dass es nicht 86€ insgesamt sind?
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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."
Ja, bin ich mir sicher.
Wir haben das Gesamt-Angebot vorliegen sowie das Schreiben, das wir pro Partei eben 86 und ein paar Zerquetschte pro Monat zahlen müssen.
Im Vergleich dazu: Vorher haben wir für den Hausmeister, welcher hier wohnt, 28,33 (im Jahr 340) bezahlt.
Da war Winterdienst usw. mit dabei.
Er hat das zum Schluss zwar auch mehr schlecht, als recht gemacht, aber dafür konnte er nicht viel, da sehr krank.
Ich finde diesen Unterschied schon sehr krass. 50 Eur oder ähnlich hätte ich ja eingesehen, aber das Ganze ist ja auch noch ohne Winterdienst.
Wenn ich rechne pro Anfahrt 38 Eur ohne Mwst, dann komme ich bei einer Woche Schnee auf knapp 40 Eur brutto, wenn der Dienst nur einmal am Tag angefahren kommen muss.
Da kann ich ja nur hoffen das es dieses Jahr kaum schneit.
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Ich würde das mit Verweis auf die Unangemessenheit der Kosten ablehnen. Des Weiteren ist nicht ersichtlich, wieso die Kosten sich plötzlich verdreifachen - vorher ging es ja auch.
Man findet im Internet genug Pauschalangebote mit um die 80€/Monat für die Reinigungsarbeiten. Mit 150€/Monat ist man dann nah an "all inclusive", vielleicht noch ohne den Winterdienst. Mit Umsatzsteuer sind das dann 22,50€ pro Partei, also im Preisbereich Eures alten Hausmeisters.
Fordert den Vermieter auf, durch Vergleichsangebote zu belegen, dass die Kosten berechtigt sind. Ich würde Euch auch raten, selbst nach alternativen Anbietern zu suchen und diese ihm auch vorzulegen.
Übrigens wichtig: Nicht den gesamten Betrag einbehalten, die ursprünglichen 28,33 € stur weiter zahlen.
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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."
Hallo,
es sollten sich einfach alle Mieter zusammentun. Gehört das Haus einem Vermieter komplett ??
Ich finde das riecht mal wieder nach Vetternwirtschaft, vermutlich wurden keine Vergleichsangebote eingeholt sondern unter der Hand vergeben und es besteht irgendeine Beziehung zw. Vermieter und Dienstleister (oder der Vermieter erhält irgendwas noch gratis).
Auf jeden Fall würde ich den Vermieter auffordern nachzuweisen, dass er das wirtschaftlichste Angebot genommen hat und ihm anbieten, günstigere Angebote zu beschaffen. UND ich würde die Miete extra überweisen und den Hausmeister extra mit dem Text "unter Vorbehalt", nachdem am besten alle zusammen einen Beschwerdebrief unterzeichnet und per Einschreiben versandt haben.
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"Chylla"
Wieso soll er den überhöhten Betrag überweisen? Damit er dem Vermieter nachher hinterherlaufen muss, um das Geld zurückzubekommen?
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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."
Hallo,
weil das auflaufen kann und er dann, besonders wenn noch eine Miete verspätet eingehen würde (warum auch immer), eine fristlose Kündigung erhalten könnte.
Aber klar, man kann mit dem Kopf durch die Wand und einfach das bisherige weiterzahlen. Nur wird die Mahnung mit Gebühr kommen.
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"Chylla"
Klar, wegen Nichtbezahlung von offensichtlich überhöhten Kosten hat ein Vermieter neuerdings etwas gegen den Mieter in der Hand. Und was interessiert eine Mahngebühr bei nicht durchsetzungsfähigen Kosten?
Es handelt sich im konkreten Fall zwar um Kosten, die auf den Mieter umgelegt werden dürfen. Aber auch in diesem Fall hat der Vermieter wirtschaftlich zu handeln. Und davon ist er hier weit entfernt (tendentiell bei zumindest dem Dreifachen des üblichen Betrags), wie eine kurze Recherche im Internet schnell zeigt. Auf welcher rechtlichen Basis soll der Vermieter solche Kosten einfordern können?
Was ich allerdings vergessen habe: Dem Vermieter schriftlich per Einschreiben mitteilen, dass die Kosten völlig überhöht sind und damit nicht vollständig umgelegt werden können.Dem Vermieter anbieten, dass er mittels Vergleichsangeboten ja nachweisen kann, dass er das wirtschaftlichste Angebot gewählt hat. Das wird ihm aber nicht gelingen.
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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."
-- Editiert JogyB am 01.01.2014 20:39
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