neuen Arbeitsvertrag wieder rückgängig machen

30. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
Tina C.
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 2x hilfreich)
neuen Arbeitsvertrag wieder rückgängig machen

Hallo,

man wollte seinen Arbeitgeber zum 31.07. wechseln und hat den neuen Arbeitsvertag unterschrieben. Nun möchte man aber in der alten Firma bleiben und hat auch noch nicht gekündigt. Kann der eigentlich neue Arbeitgeber dann Schadensansprüche stellen wenn man ihm 4 Wochen vorher sagt das man die Stelle nun doch nicht möchte?

Vielen Dank vorab für eure Meinungen
Tina

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
Kann der eigentlich neue Arbeitgeber dann Schadensansprüche stellen wenn man ihm 4 Wochen vorher sagt das man die Stelle nun doch nicht möchte?


Kaum anzunehmen, denn schließlich gibt es ja eine Probezeit, die quasi beidseitig gilt. Hier gilt eine Kündigungsfrist von 14 Tagen, die Sie ja in jedem Fall einhalten würden. Außerdem kann außerhalb der Probezeit ein AN - wenn nichts anderes vereinbart - mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat kündigen, selbst diese Zeit ist fast eingehalten. Wenn man dann sicherheitshalber 1 Monat vorher kündigt, kann der AG keine Schadensersatzansprüche geltend machen.


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

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#2
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 561x hilfreich)

Schließt der neue Arbeitsvertrag eine Kündigung vor Dienstantritt aus?

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"Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)"

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#3
 Von 
Tina C.
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

nein von einer Kündigung vor Dienstantritt steht in dem neuen Arbeitsvertag nichts drin.
Der Arbeitsvertrag ist sehr kurz gehalten und es steht nur drin das die gesetzlichen Regelungen gelten.

Grüße
Tina

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 561x hilfreich)

Dann würde ich den neuen Arbeitsvertrag fristgerecht - nachweisbar und schriftlich - zum Datum vor dem geplanten Dienstantritt kündigen. Je früher desto fairer gegenüber der "neuen" Firma, denn die muss sich ja dann recht kurzfristig nach einem Ersatz umsehen.

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"Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)"

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