Hallo,
man wollte seinen Arbeitgeber zum 31.07. wechseln und hat den neuen Arbeitsvertag unterschrieben. Nun möchte man aber in der alten Firma bleiben und hat auch noch nicht gekündigt. Kann der eigentlich neue Arbeitgeber dann Schadensansprüche stellen wenn man ihm 4 Wochen vorher sagt das man die Stelle nun doch nicht möchte?
Vielen Dank vorab für eure Meinungen
Tina
neuen Arbeitsvertrag wieder rückgängig machen
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
quote:
Kann der eigentlich neue Arbeitgeber dann Schadensansprüche stellen wenn man ihm 4 Wochen vorher sagt das man die Stelle nun doch nicht möchte?
Kaum anzunehmen, denn schließlich gibt es ja eine Probezeit, die quasi beidseitig gilt. Hier gilt eine Kündigungsfrist von 14 Tagen, die Sie ja in jedem Fall einhalten würden. Außerdem kann außerhalb der Probezeit ein AN - wenn nichts anderes vereinbart - mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat kündigen, selbst diese Zeit ist fast eingehalten. Wenn man dann sicherheitshalber 1 Monat vorher kündigt, kann der AG keine Schadensersatzansprüche geltend machen.
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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "
Schließt der neue Arbeitsvertrag eine Kündigung vor Dienstantritt aus?
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Hallo,
nein von einer Kündigung vor Dienstantritt steht in dem neuen Arbeitsvertag nichts drin.
Der Arbeitsvertrag ist sehr kurz gehalten und es steht nur drin das die gesetzlichen Regelungen gelten.
Grüße
Tina
Dann würde ich den neuen Arbeitsvertrag fristgerecht - nachweisbar und schriftlich - zum Datum vor dem geplanten Dienstantritt kündigen. Je früher desto fairer gegenüber der "neuen" Firma, denn die muss sich ja dann recht kurzfristig nach einem Ersatz umsehen.
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