neue wohnung nicht fertig etc

8. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
leonie2002
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
neue wohnung nicht fertig etc

zum 01.08.05 haben wir 2 Wohnungen gemietet die zusammen gelegt werden sollten. Mit dem Vermieter wurde vereinbart das wir die Schlüssel schon zum 01.07. zwecks Renovierung bekommen wenn wir den Durchbruch selber machen. Haben wir auch gemacht. Leider konnten wir aber nicht renovieren da der Vermieter gleichzeitig neue Türen eingebaut hat und alles was wir schon gemacht hatten (tapezieren, streichen) an den Türrahmen wieder kaputt gemacht wurde haben wir natürlich aufgehört zu renovieren. Die Handwerker waren bis zum 03.08.05 in der Wohnung tätig so dass an Einzug zum 01.08.05 überhaupt nicht zu denken war.
meine Fragen:
1. muß ich die erste Miete überweisen obwohl die Wohnung am 01. nicht fertig war und ich den Freimonat nicht nutzen konnte.
2. wer kommt für die Schäden auf die durch den Einbau der Türen entstanden sind?
3. Der Vormieter hat den 2. Keller nicht leergeräumt, wer ist dafür zuständig?
4. über uns ist der Dachboden. Der ist nicht ausgebaut und wurde nur als Trockenboden benutzt. Da hat sich aber die Tochter vom Nachbarn ein Zimmer eingerichtet. Weil aber jegliche Dämmung/Isolierung fehlt, kann man natürlich jeden Laut hören und ich kann dort jetzt auch nicht trocken. Muß ich das dulden?
Ich weiß echt nicht weiter, zumal der Vermieter im Urlaub ist und sich keiner zuständig fühlt. Ich muß mich aber auch beeilen sonst muß ich für meine alte Wohnung für Septemper auch wieder die Miete zahlen und eigentlich wäre das schon für August nicht mehr nötig gewesen
Danke für eure Hilfe

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47504 Beiträge, 16808x hilfreich)

zu 1.: Ihr hättet ein Recht auf eine fristlose Kündigung gehabt. Das wolltet Ihr wahrscheinlich nicht nutzen. Für die 3 Tage, in denen die Wohnung nicht zur Verfügung stand, braucht Ihr keine Miete zu zahlen.

zu 2.: Das kommt darauf an, was Ihr genau mit dem Vermieter vereinbart habt. Da der Mietvertrag erst zum 01.08. begonnen hat, sehe ich da aber eher schlechte Karten für Euch.

zu 3.: der Vermieter

zu 4.: Das war doch schon bei Unterschrift unter den Mietvertrag so, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Guten Morgen,

dazu stellen sich mir folgende Fragen:
Wenn Leonie nicht wie vereinbart zum 1.8. einziehen konnte und daher für den kompletten Monat August in ihrer alten Wohnung noch Miete zu zahlen hatte, was sie nachweislich bei einer fristgerechten Fertigstellung der Wohnungen nicht gemusst hätte - ist dann der neue Vermieter nicht schadensersatzpflichtig?

Ist der Nachbar auch der Vermieter oder ein weiterer Mieter? Darf die Tochter dann den Dachboden, der ja nachweislich nicht als Wohnraum ausgewiesen ist, überhaupt als solchen nutzen?

@Leonie: Gab es eine schriftliche Zusage seitens des neuen Vermieters, dass der Juli zur Renovierung genutzt werden kann? Wusstet ihr davon, dass neue Türen eingebaut werden? Wieso wurden die jeweils von Mieter und Vermieter zu übernehmenden Renovierungsmaßnahmen nicht im Vorfeld zeitlich abgestimmt? Und was steht im Mietvertrag bezüglich der Nutzung des Trockenbodens - ist das vertraglich zugesichert?

Gruß karamel

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.057 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen