nationales Visum

19. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
AusEcuador
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
nationales Visum

Sehr geehrte Damen und Herren
ich bin gebürtiger Deutsche und lebe und arbeite in Ecuador in leitender Stellung und studiere nebenher einen Masterstudiengang, für dessen Abschluss ich für ein Semester, ca. 4 Monate nach Deutschland reisen muss. Jetzt habe ich jedoch einen Partner hier mit dem ich seit 4 Jahren zusammen lebe und seit diesem Jahr eine ofiziell eingetragene Lebenspartnerschaft "union de hecho" habe, hier in Ecuador geschlossen. Ich kann ihn hier nicht zurücklassen, da er keine Arbeit hat und auch bei seinen Eltern nicht wohnen kann, da diese Homosexualität verteufeln und daher verstritten sind. Die Kosten für zwei Haushalte, einen in Deutschland und einen in Ecuador, können wir uns nicht leisten, aber allein schon die extreme Beziehungsbelastung der monatelangen Trennung wäre zu hoch, da wir eine Familie sind und sonst auch keinen haben. Ich möchte ein nationales Visum beantragen wegen Familienzusammenführung für die 5 Monate. Wohnen wollen wir in der Zeit bei meinen Eltern in Deutschland. Es besteht keinerlei Wunsch über diese Zeit hin in Deutschland zu bleiben, da ich auch meine Arbeit hier in Ecuador weiterführen muss und wir beide unser sonstiges Leben hier haben. Mein Partner hat leider kein Deutschzertifikat A1, doch ich habe gelesen, dass für Hochschulqualifizierte eine Ausnahme möglich sei. Er hat eben sein Studium erfolgreich beendet, aber erhält seinen offiziellen Titel der Universität erst im September. Ich weiß leider nicht, inwiefern die hier gesclossene Union in Deutschland oder für das Visum Gültigkeit besitzt oder müssten wir in Deutschland ebenfalls eine eingetragene Partnerschaft, bzw. Ehe eingehen, aber inwiefern das zeitlich noch möglich ist bleibt fraglich.
Wir haben folgende Dokumente beglaubigt übersetzt und Apostilliert:
Geburtsurkunde
Stammdaten des ecuadorianischen Verlobten vom ecuadorianischen Standesamt
Certificado de Unión (Zertifikat der eingetragenen Lebenspartnerschaft)
Ist nun die Union gültig oder nicht, beziehugsweise hinreichende Begründung? es gibt hier zu Lande keine andere Möglichkeit zur gleichgeschlechtlichen Partnerschaft, sollte das in Deutschland ungütig sein, dann wäre das äußerst diskriminierend.
Sollte sie jedoch ungültig sein, dann müsste ich eine Heirat in Deutschland beantragen, aber ich kann nicht schnell hinfliegen und zum Standesamt gehen, zumal ich ja auch nicht in Deutschland gemeldet bin. Wäre es dennoch die beste Alternative, oder wäre es in dem Fall generell besser ein normales Schengenvisum für 3 Monate zu beantragen und sich dann vor Ort um eine Visumsänderung zu bemühen? Wie wahrscheinlich wäre denn eine Absage? Denn dann müsste ich auch mein Studium abbrechen. Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen.

vielen Dank und freundliche Grüße

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Viel zu kompliziert gedacht.
Erst Mal sollte die Eheschließung Deutschland bekannt gemacht werden. Das geht meines Wissens nach über die Botschaft.
Und wenn man denn schon Mal da ist, erkundigt man sich gleich nach den Visa Bedingungen. Wenn die Eltern zu Hause womöglich noch eine Selbstverteidigung für den Schwiegersohn abgeben, sollte das kein großes Problem werden.
Schon Mal überlegt, womit sich der Ehemann denn in Alemannia beschäftigen soll während dieser Zeit?

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#2
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Zitat (von AusEcuador):
Mein Partner hat leider kein Deutschzertifikat A1, doch ich habe gelesen, dass für Hochschulqualifizierte eine Ausnahme möglich sei.

Über welche Hochqualifikation verfügt denn Dein Partner, wird sie in Deutschland überhaupt anerkannt ?
Nicht bei immer wird bei Hochqualifizierten auf die Spracherfordernisse verzichtet, das kommt auf die Fachrichtung an. Wie soll er denn hier leben und arbeiten, wenn er die Sprache nicht versteht ?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von ya338):
Wie soll er denn hier leben und arbeiten, wenn er die Sprache nicht versteht ?

Nach meinem Verständnis geht es gar nicht um eine Arbeitsaufnahme in Deutschland. Wir sprechen ja nur über 5 Monate Aufenthalt, danach geht es zurück nach Ecuador.

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