nachträgliches Wettbewerbsverbot - Praktikumsvertrag

2. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
PrimaBrina
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)
nachträgliches Wettbewerbsverbot - Praktikumsvertrag

Ich habe einen Praktikumsvertrag für eine PC-Tätigkeit in Heimarbeit abgeschlossen. Es wurde geregelt, dass ich für diese Zeit (2 Wochen) kein Geld erhalte. Danach besteht die Option auf einen Arbeitsvertrag. Nun habe ich nach 2 Tagen aufgehört, da immer unmöglichere Konditionen für den bevorstehenden Arbeitsvertrag aufgeschwatzt bekam (höhere Stundenanzahl, Schichtarbeit etc.) Ich würde gern selbstständig auf gleichem Gebiet arbeiten. Nun wurde ich darauf hingewiesen, dass ich mich an das Wettbewerbsverbot halten soll, was im Praktikumsvertrag steht (Ich darf innerhalb von 24 Monaten nicht selbst in diesem Arbeitsbereich tätig werden) Habe ich nun Pech und muss mich daran halten? Ich habe etwas im Netz über Karenzentschädigung gelesen usw. was nicht in meinem Vertrag festgehalten wurde, außerdem war es kein Arbeits- sondern ein Praktikumsvertrag.
Ich bin dankbar für jeden Tipp.

-----------------
""

Abmahnung oder Probleme mit Konkurrent?

Abmahnung oder Probleme mit Konkurrent?

Ein erfahrener Anwalt im Wettbewerbsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Wettbewerbsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Das betrifft vorangig Arbeitsrecht, deshalb solltest du deine Frage dort posten.

Idealerweise postest du dort auch gleich den Vertrag bzw. zumindest jedoch den Abschnitt mit dem Wettbewerbsverbot.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

Ohne Karenzentschädigung ist ein Wettbewerbsverbot unwirksam.

Im übrigen würde ich die Firma mal der zuständigen IHK melden; das sind ja zutiefst unseriöse Methoden - erst soll man kostenlos arbeiten und nach 2 Wochen Praktikum ein "Wettbewerbsverbot" von 2 Jahren haben? (Vermutlich um Druck auszuüben, den Job in jedem Fall anzunehmen, egal wie mies die Konditionen sind.)

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

quote:
ch habe einen Praktikumsvertrag für eine PC-Tätigkeit in Heimarbeit abgeschlossen.


Was bitte willst du zuhause in zwei Wochen lernen, dazu ist ein Praktikum gedacht.

Eine Wettbewerbsklauseln ist machbar, jedoch ist die Zeit zu Vergüten. Ohne Moos kein Schutz.

Ich finde es bedenklich das die ein Home-Praktikum mit Knebelvetrag machst, dann das hinschmeißen willst und dich nun sogar selbständig machen willst. Meinst du deine Kenntnisse "Geschäfte" zu machen reicht dazu aus. Als Unternehmer machen die dich platt. Hier sind die Risiken weit größer als bei unseriösen AG.

quote:
m übrigen würde ich die Firma mal der zuständigen IHK melden


Interessiert die nicht, unbezahlte Praktika sind nicht unüblich, auch Knebenverträge mit Wettbewerbsklauseln nicht.

Nur ein Home-Praktikum ist eine Frechheit. Ich würde mir einen echten Job suchen und erst mal nebenbei ein paar Existenzgründungskurse machen.

Uwe



-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.999 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen