nachehelichen Unterhalt nach 16 Jahren abänderbar?

4. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
BiancaL
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
nachehelichen Unterhalt nach 16 Jahren abänderbar?

Mein Ehemann (49 Jahre alt) war von 1987 bis 1999 –davon ab 1997 getrennt lebend- mit seiner ersten Frau (jetzt 66 Jahre alt) verheiratet.
Es gibt keine gemeinsamen Kinder und keine ehebedingten Nachteile für die Ex-Frau.
 
Seine Ex-Frau arbeitete die ersten 5 Jahre der Ehe und wurde dann erwerbsunfähig und erhielt seit dem eine EU-Rente.
 
Mein Mann zahlte von 97 bis 99 Trennungsunterhalt und seit 1999 nachehelichen Unterhalt aufgrund einer Unterhaltsvereinbarung (KEIN Urteil) in Höhe von 350 Euro monatlich.
 
Nach nunmehr 18 Jahren Unterhalt wollen wir den Unterhalt nun nachträglich begrenzen oder zumindest herabstufen lassen.
 
Seine Ex ist nun in Altersrente (seit letztem oder diesem Jahr) und erhält nicht nur seinen Versorgungsausgleich sondern auch den ihres ersten Ehemannes (mit dem war sie ebenfalls 10 Jahre verheiratet und hatte 2 gemeinsame Kinder, war die gesamte Ehezeit nicht arbeiten).
 
Aufgrund dieser Versorgungsausgleich-Zahlungen und ihrer eigenen Rente fällt sie nicht mehr unter das Existenzminimum sondern liegt drüber. Sie ist somit nicht bedürftig, sondern kann von ihren Einkünften leben.
 
Das ist auch der Grund, warum wir denken, mein Mann hat lange genug gezahlt für eine durchschnittlich lange Ehe.
 
Sie hätte auch ohne die Ehe mit meinem Mann nur eine niedrige Rente.
 
Außerdem gab es 2008 das BGH-Urteil, dass Unterhalt auch nachträglich befristet werden kann, wenn keine ehebedingten Nachteile vorliegen.
 
Wir haben nun schon eine Anwältin kontaktiert und die Ex-Frau um zukünftigen Verzicht des Unterhalts aufgefordert. Chancen sind natürlich hier extrem gering, dass sie hier freiwillig verzichtet J
 
Was meint ihr, wie gut unsere Chancen vor Gericht sind?
 
Seine nacheheliche Solidarität hat er nun ausreichend lange erfüllt.
 
Und wir möchten nicht, dass bei seinem Tode (möge er seeeehr alt werden J) irgendwann der Unterhaltsanspruch seiner Ex auf mich und unseren 14-jährigen Sohn übergehen.
 
Vielleicht hat einer ähnliche Erfahrungen gemacht und kann davon berichten.
 
Auch über Tipps von rechtliche versierten Mitmenschen würde ich mich sehr freuen.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

Das muss die Anwältin abschätzen. Da kommen zu viele persönliche Elemente rein, und die Anwältin kennt auch die Anforderungen des Gerichts. Nur, wenn kein Titel existiert (also nicht mal beim Notar abgeschlossen, mit Vollstreckungsklausel?), dann kann man doch einfach die Zahlungen einstellen und abwarten, was passiert. Denn dann muss sie klagen. Und derjenige der klagt, ist prozesstaktisch in der schwächeren Position. Er muss nämlich beweisen.

Das wäre mein taktischer Vorschlag, der natürlich nur funktioniert, wenn kein Titel existiert. Ansonsten müsste der Mann klagen.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
BiancaL
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

Erstmal vielen lieben Dank für die schnelle Antwort.

Doch ein Titel besteht, aber nicht aufgrund eines Urteils, sondern aufgrund einer Vereinbarung.
Dass das ein Unterschied ist, erklärte uns gerade erst die Anwältin.

Deshalb können wir die Zahlung leider nicht einstellen :-(


Uns ist schon klar, dass wir klagen müssen.

Für mich wäre interessant, ob es ähnliche Fälle gibt und wie diese entschieden wurden und vor allem mit welcher Begründung.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

Wie ist denn dieser "Titel" wo zustandegekommen? Mit Vollstreckungsklausel? Nicht jede Vereinbarung ist ein Titel.

Und andere Fälle sind andere Fälle. Das sind Einzelfallentscheidungen. Da kann man wirklich nichts übertragen. Hier ist saubere juristische Arbeit gefragt, und nicht Wahrscheinlichkeitsrechnung.

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 04.09.2015 18:44

1x Hilfreiche Antwort

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