nach Umzug einfach Rechnung bekommen

14. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
leakristin
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)
nach Umzug einfach Rechnung bekommen

Hallo,
ich hätte dann sozusagen auch mal gerne ein Problem. :-(

Ich habe mich von meinem Mann getrennt, bin ich eine eigenen Wohnung gezogen und prompt kam ein Brief von der GEZ ich sollte Gebühren bezahlen. Nun, ich hatte und habe keine Geräte, weder in Wohnung noch im Auto, habe also nicht bezahlt und geschrieben dass ich keine habe.

Bin jetzt nochmal umgezogen, wieder das gleiche Spiel, wieder Rechnung, jedoch ab dem Datum meine Antwort nach dem 1. Umzug. Ich habe im Juni 2008 geschrieben dass ich keine Geräte habe und die GEZ ist jetzt so dreist von März, dem Monat zu dem ich umgezogen bin, bis Juni Gebühren zu verlangen. Sie schreiben ich hätte die Geräte gleich im März abmelden müssen. Geräte die ich nicht habe.
Inzwischen mahnen sie sogar und drohen mir mit 1000 Euro Bußgeld.

Was kann ich noch machen ausser nochmal schreiben "Hallo? Keine Geräte. Ihr seid in der Beweispflicht dass ich Geräte hatte und habe"

Auf der GEZ Seite steht dass nur bezahlt werden muss wenn Geräte zum Empfang bereitstehen.Doch genau das tun sie nicht.

Die GEZ will von mir dass ich Geräte abmelde die ich nicht habe und wollen Geld weil ich diese angeblich zu spät abgemeldet habe.

Ich bin kein Schwarzseher, mein Partner mit dem ich im November zusammen gezogen bin zahlt sein Gerät dass hier im Wohnzimmer steht. Dies können wir belegen.

-- Editiert von leakristin am 14.02.2009 20:25

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DerRaecher
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 439x hilfreich)

quote:
Ich habe mich von meinem Mann getrennt

Aha, und auf wen waren die Geräte davor angemeldet?

quote:
Ich bin kein Schwarzseher, mein Partner mit dem ich im November zusammen gezogen bin zahlt sein Gerät dass hier im Wohnzimmer steht. Dies können wir belegen.

Dann mach das doch. Schreib der GEZ, dass für die Geräte unter der Teilnehmernumme soundso bereits gezahlt wird.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Ihre Schilderungen sind unvollständig:

Waren Sie vor der Trennung von Ihrem Mann Gebührenzahlerin? Wenn ja, haben Sie sich nach der Trennung abgemeldet?

Um welche Art von Schreiben handelt es sich? 'Rechnungen' in dem Sinne gibt es nicht, es könnten entweder Fragebögen sein, ob Sie Geräte bereithalten, oder Gebührenbescheide oder oder...

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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