Hallo,
mal angenommen K bekommt ein Schreiben mit einer Forderung über ca. 200 Euro von einem Geldeintreiber-Unternehmen U.
Mal angenommen K ruft bei dem U an und fragt woher denn diese Forderung stammt. In diesem Fallbeispiel antwortet U, dass die Forderung ursprünglich 8 Euro waren und die letzte Erinnerung vor ca. 3 Jahren und 3 Monaten erfolgte.
Wenn nun K der Meinung ist, dass die Forderung verjährt wäre und U antwortet "ja das ist so". Ist dann die Forderung für K erledigt?`
Mal angenommen U wollte beim Telefonat dem K nicht sagen wie sich die Forderung zusammensetzt...? dazu ist doch U verpflichtet?
mal angenommen U hat dem K erzählt, dass Kosten für "nicht erreichte Kontaktaufnahme" berechnet wurden. Dies ist doch nicht zulässig?
Wir haben hier in diesem beispiel 190 Euro Gebühren. Ist dies zulässig?
Vielen Dank und viele Grüße
nach 3 Jahren Mahnung
25. November 2015
Thema abonnieren
Frage vom 25. November 2015 | 12:25
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
nach 3 Jahren Mahnung
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 25. November 2015 | 18:55
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
Zitat:Wenn nun K der Meinung ist, dass die Forderung verjährt wäre und U antwortet "ja das ist so". Ist dann die Forderung für K erledigt?`
Klar. Die Einrede der Verjährung wurde erhoben, es wurde nichts Gegenteiliges vorgebracht, worüber man nachdenken müsste. Fall erledigt.
Zitat:Mal angenommen U wollte beim Telefonat dem K nicht sagen wie sich die Forderung zusammensetzt...? dazu ist doch U verpflichtet?
Wenn U ein Inkassounternehmen ist: Ja, das ist es. Siehe §11a RDG . Beschwerde beim Aufsichtsgericht.
Ist U kein Inkassounternehmen, stellt sich sowieso die Frage, auf welcher Rechtsgrundlage U handeln will.
Zitat:mal angenommen U hat dem K erzählt, dass Kosten für "nicht erreichte Kontaktaufnahme" berechnet wurden. Dies ist doch nicht zulässig?
Fordern kann man viel. Kinder fordern auch immer viel und kriegen nicht mal ansatzweise alles, was sie fordern. Selbst mit viel Fantasie: Einklagbar sind (unabhängig von der Verjährung) solche "erfundenen" Gebühren nicht. Weder für Inkassos, noch für andere, die sich Geldeintreiber nennen mögen.
Zitat:Wir haben hier in diesem beispiel 190 Euro Gebühren. Ist dies zulässig?
Siehe oben. Für Inkassos gelte beispielsweise das RVG und diesem nach sind Gebühren in dieser Höhe für außergerichtliche Betreibung schlichtweg unmöglich.
#2
Antwort vom 1. Februar 2016 | 14:37
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatKlar. Die Einrede der Verjährung wurde erhoben, es wurde nichts Gegenteiliges vorgebracht, worüber man nachdenken müsste. Fall erledigt. :
mal angenommen K schreibt an U einen Brief und stellt hier die Problematik dar.
U antwortet nicht.
Innerhalb welcher Frist kann man davon ausgehen, dass U den Einspruch der Verjährung akzeptiert hat...?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Vertragsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 1. Februar 2016 | 15:37
Von
Status: Bachelor (3155 Beiträge, 3147x hilfreich)
ZitatInnerhalb welcher Frist kann man davon ausgehen, dass U den Einspruch der Verjährung akzeptiert hat...? :
Mit Zugang des Briefes, schlichtweg weil es da nichts zu akzeptieren gibt. Wenn es verjährt ist, dann ist es verjährt. Die Einrede der Verjährung kann man zur Not auch noch vor Gericht bringen.
Und jetzt?
Schon
268.394
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
37 Antworten