gilt hier auch das normale Arbeitsverbot. Sonn- und Feiertage oder gibt es Ausnahmen an diesen Feiertagen, dass man auch Arbeiten muss, wenn man schwanger ist.
Danke
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n. bundeseinh. Feiertage - Schwangerschaft
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Möglicherweise verstehe ich die Frage nicht wirklich: nach meinem Wissen gilt vor und nach der Geburt ein Arbeitsverbot und das absolut. Wieso Feiertage da eine Ausnahme bilden sollen, ist mir nicht ersichtlich.
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Ich vermute mal es geht um das Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen für Schwangere gem. § 8 Abs. 1 MuSchG und ob die Schwangere an einem nicht bundeseinheitlichen Feiertag beschäftigt werden darf. Mal abgesehen davon, dass § 8 Abs. 4 MuSchG für diverse Branchen Ausnahmen vorsieht und die Aufsichtsbeörden in begründeten Ausnahmefällen sowieso Ausnahmen zulassen können, gilt das Beschäftigungsverbot am Feiertag nur dort wo auch Feiertag ist. Es kommt darauf an, ob am Beschäftigungsort Feiertag ist. Wohnt die Schwangere z.B. in NRW arbeitet aber in Niedersachsen, dann ist für sie Fronleichnahm kein Feiertag und sie muss arbeiten.
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Schließe mich eidechse an: Sonn- und Feiertagsarbeit ist grundsätzlich verboten und richtet sich nach der Feiertagslage am Beschäftigungsort.
@blaubär:
Du meinst die vor- und nachgeburtlichen Mutterschutzzeiten. In der vorgeburtlichen MuSchuFrist muss die Schwangere überhaupt nicht arbeiten und in der nachgeburtlichen MuSchuFrist (8 Wochen)muss und darf sie nicht.
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Vielen Dank. Hat mir sehr geholfen
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