muss mann eine garage anmelden harz 4

17. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12329.11.2009 19:10:13
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
muss mann eine garage anmelden harz 4

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7 Antworten
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#2
 Von 
guest-12329.11.2009 19:10:13
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Wenn man aber Geld in etwas investiert, wird es in der Regel weniger, nicht mehr. Es sei denn, man betreibt nebenbei ein wenig Schwarzarbeit. Dann klappts ja auch wieder mit den 70 Euro...

gruß azrael

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#4
 Von 
guest-12329.11.2009 19:10:13
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@jebiga:

Also mir würden schon die 30 Euro, die ich selber für meine Wohnung zuzahlen muss, sehr schwer fallen, wenn ich allein auf ALG II angewiesen wäre. 70 Euro für eine Garage wären mit Sicherheit nicht drin. Und keine Angst, ich nehme keine Drogen, rauche nicht und trinke so gut wie nie Alkohol. Und die Frage, wovon Du die Garagenmiete bezahlst, wird auch die ARGE stellen und die ist auch absolut legitim. Unabhängig davon finde ich 70 Euro für eine Garage schon extrem teuer.

quote:
und wenn mann mal was auch führ einen kumpel was am auto richten sollte heist das nicht das mann daführ geld verlang ist ja nicht jeder ein geldgeier


Das solltest Du so besser gegenüber der ARGE nicht sagen. Das wird man Dir nämlich kaum glauben. Klar, die ARGE müsste ggf. den Gegenbeweis führen, aber man muss sich ja auch nicht unnötig selber Probleme machen.

Um Deine eigentliche Frage zu beantworten: Melden musst Du die Garage m.E. nicht, solange Du keinerlei Kostenübernahme dafür willst. Du solltest Dich aber darauf einstellen, dass die ARGE irgendwann von der Existenz dieser Garage erfahren und dann unangenehme Nachfragen stellen wird.

Gruß,

Axel


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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"

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#6
 Von 
eulchen
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 8x hilfreich)

@jebiga3

quote:
ob ich bei der arge angeben muss das ich eine garage habe


Jeder Leistungsempfänger kann seinen Regelsatz verwenden für was er will -eigenverantwortlich. Keiner ARGE geht das was an!

Gruß
Eulchen

-----------------
""

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#7
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@eulchen:

Du hast natürlich Recht. Wenn aber zuviel Geld für Dinge ausgegeben wird, die gar nicht in der Regelleistung enthalten sind, dann wird die ARGE - berechtigterweise - irgendwann anfangen nachzuforschen, woher dieses Geld kommt. Und gerade solche Dinge, wie eine angemietete Garage, in der Autos repariert werden, werden der ARGE irgendwann, von irgendwem, mitgeteilt werden. Das sollte man nicht verschweigen.

Gruß,

Axel

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