Wir bekamen einen Brief vom Nachbarn (23.01.10) in dem er uns aufforderte unsere zu hochgeradene Thuja-Hecke (3,5m hoch – 7m lang,Abstand zu Grenze 0,75cm) bis zum 14.02.2010 zu scheiden. Die Hecke steht hinter einem Palisadenzaun der 2m hoch ist und keine Zweige zum Nachbar in den Garten ragen. Am 31.01.10 antworteten wir und teilten unserem Nachbarn mit dass wir so oder so die Hecke im Frühjahr kürzen wollten und dies auch tun werden. Der Termin 14.02.10 wurde von uns aber bis heute aus******rungsgründe, immer noch Frost und über 15cm Schnee im Garten, eingehalten. Am 18.02.10 ist nun ein Schreiben seines Rechtsanwaltes gekommen, in dem er uns nochmals auffordert bis zum 22.02.10 die Hecke zu schneiden (bei uns fällt gerade Schnee).
Frage :
1.) Muss ich denn wirklich die Hecke bei Frost schneiden, was für die Hecke laut unserem Gätner nicht das beste ist. Die Hecke ist mit Sicherheit schon seit 3 Jahren zu hoch.
2.) Muss ich denn die Anwaltskosten für das Schreiben übernehmen ?
Der Anwalt will eine Kostenerstattung von einem Streitwert von 2000€ daraus erbibt sich für seinen Brief eine Summe von 277€. Das schneiden der Hecke kostet laut Angebot, welches mir telefonich schon zugesagt wurde 150 € (mit an und ab Fahrt). Ich kann also bei bester umrechnung keinen Streitwert von 2000 € errechnen.
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muss ich denn die Hecke bei Frost schneiden ????
Ärgert der Nachbar?
Ärgert der Nachbar?
Die ist schon klar das es deine Sache ist das deine Hecke nicht über das erlaubte Mass wächst. Daher wirst du die Anwaltskosten tragen müssen und die Hecke schneiden. Es ist ja nicht unmöglich dies zu tun nur unbequem.
Der Streitwert muss nicht das Heckenscheiden sein, kann ja sein das er alternativ auch das Entfernen fordert. Das wäre dann der Wert der Hecke.
Würde ich mich nicht drum streiten. Durch deine Weiterung kann er auch klagen.
Säge die Heck doch um, den meisten Nachbarn gefällt das das auch nicht und pflanzen eine eigene Hecke.
Oder such ne eigene Forderung gegen ihn und Vergleich dich mit ihm.
K.
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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"
In der Regel ist es schon so dass man in der Winterperiode Hecken, Büsche und Bäume schneidet. Bei uns sind Rückschnitte nur zwischen 30.09. und 1.03. erlaubt (es sei die Hecke liegt an der Straße und der Rückschnitt ist aus Verkehrsicherheitsgründen erforderlich).
Wie ist es den in eurer Gemeinde geregelt - event. im Bürgerbüro mal nachfragen?
LG
Ellis
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--- editiert vom Admin
Steht alles im Schneedeckenausnahmegesetz im §1 des Rechtschreibgesetz.
K.
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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"
1. eine Hecke wächst nicht über Nacht auf 3,50m, d.h. es ist ja nicht gerade jetzt "Gefahr in Verzug", 2. hast du denn dem Nachbarn, nach seinem Schreiben mitgeteilt, dass du bereit bist, wie gewünscht, die Hecke zu kürzen sobald die******rungsverhältnisse es zulassen?
Ein Anwalt kann viel fordern und schreiben, ob du bezahlst, ist dir überlassen, dann läuft es auf eine Klage hinaus, und was dann kommt, steht in der Gerichtssternen.
Die Frage ist ja sowieso - durfte deine Hecke so hoch wachsen?
Baumschutz-Gehölzschnitt - hier kann es durchaus in jeder Gemeinde/Stadt andere Regelungen geben. Also prüfen.
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"sika0304"
Also bei einer "berechtigten Forderung" braucht es kein "Gefahr in Verzug". Das wäre bei einer Hecke ja niemals der Fall. Ein "ich machs aber später" ist das selbe wie "ich machs nicht" ein Weigerung der berechtigten Forderung nachzukommen.
Der Nachbar hätte auch ohne "Mahnung" klagen können und gewonnen. Da würden die Kosten auch auf den Verlierer zuklommen.
Durch das Überschreiten der Pflanzhöhe hat man das Problem selbst erzeugt. Ist vermutlich ein bestehender Streit der beiden.
Einziger Grund nicht sofort zu schneiden wäre die "Unmöglichkeit" und die ist wegen etwas Schnee nicht gegeben. Die Hecke in 1,5 Meter Höhe zu schneiden ist auch bei Eis und Schnee kein Problem.
K.
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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"
hallo, ich würde mich auch erstmal beim amt erkundigen, 0,75m ist ja eigentlich keine grenzbebauung mehr, wie hoch der plfanzen im garten wachsen dürfen weis ich allerdings nicht. auf welcherm grundstück steht denn der palisadenzaun?
gruß
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Das "Amt" ist dafür nicht zuständig, da gilt das "Nachbarrecht" das zivilrechtlich durchgesetzt werden muss.
K.
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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"
ok ^^ amt war richtig aber anrufen bringt nichts...nachbarschaftsrecht besorgen und da steht dann drinne das der Grenzabstände für Hecken über 2 m höhe einen grenzabstand von 1m benötigen. jetzt könnteste nur noch glück haben dsa du mit deinen 0,75 falsch liegst
-- Editiert am 25.02.2010 21:06
Herzlichen Glückwunsch zu so netten Nachbarn ;-)
Ja in der Tat müßtest du auch jetzt die Hecke beschneiden. Evtl ist ein beschneiden ab einem bestimmten Zeitpunkt bis in Herbst nicht mehr möglich. In meiner Kommune ist das von 01.03 bis 30.09 der Fall und so muß man ja, wenns mal ein strenger Winter ist jetzt bei Frost schneiden.
Der Abstand zur Grundstücksgrenze ist abhängig von der Höhe des Bewuches. Dies ist im Nachbarschaftsgesetz des Landes geregelt.
Ich glaube aber auch das er dies schon vorher mit seinem Anwalt besprochen hat, da der Zeitraum schon sehr knapp bemessen ist. 3 Tage inkl. Postlauf, da kann sich jeder seine eigenen Reim raus machen. Woher will der RA den Streitwert kennen? War er vor Ort, wurden Fotos gemacht?
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"- es ist nur meine Meinung, kein Anspruch auf Richtigkeit-"
hat nich geklappt, die info aus dem nachbarschaftsrecht gilt fr NRW
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