muss ich bei Verlängerung der Kündigungsfrist durch das Arbeitsgericht bis zum Ausscheiden weiter ar

21. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Kirsche123mitglied
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
muss ich bei Verlängerung der Kündigungsfrist durch das Arbeitsgericht bis zum Ausscheiden weiter ar

Ich habe am 15.08. meine Kündigung für den 15.09. erhalten und wurde "bis dahin zur Abgeltung von Urlaub und Überstunden" frei gestellt.

Dagegen bin ich vorgegangen und der Richter hat entschieden, dass das Arbeitsverhältnis erst mit Ablauf des 30.09.2017 sein Ende finden wird.


Jetzt kommt es: "Bis zu seiner Beendigung wird das Arbeitsverhältnis ordnungsgemäß abgewickelt." heißt es.

Bin ich nun weiter frei gestellt oder müsste ich arbeiten gehen?

Mit meinem Arbeitgeber war ich so verblieben, dass ich nach der Verhandlung mit ins Büro gehen wollte und wir besprechen, wie es weiter geht. Da bin ich aber erst mal lieber zum Arbeitsamt gegangen und habe mich nicht mehr gemeldet. Kann mir mein Arbeitgeber jetzt was?

Signatur:

Fehler machen klug, drum ist einer nicht genug

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17432 Beiträge, 6487x hilfreich)

Du solltest die Freistellung mit deinem AG klären.
Ob 'er dir noch was kann' - ja, natürlich, immer, wenn die Stimmung so richtig mies ist. Z.B. ein schlechtes Zeugnis ausstellen. Aber auch für deinen AG gilt: wie viel Energie in eine Sache stecken, die schon vorbei ist?

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von Kirsche123mitglied):
Kann mir mein Arbeitgeber jetzt was?

Klar, z.B. die Freistellung aufheben.

Eventuell wurde die auch schon aufgehoben, dann könnte wegen unentschuldigtem fernbleiben fristlos gekündigt werden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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