Ich habe am 15.08. meine Kündigung für den 15.09. erhalten und wurde "bis dahin zur Abgeltung von Urlaub und Überstunden" frei gestellt.
Dagegen bin ich vorgegangen und der Richter hat entschieden, dass das Arbeitsverhältnis erst mit Ablauf des 30.09.2017 sein Ende finden wird.
Jetzt kommt es: "Bis zu seiner Beendigung wird das Arbeitsverhältnis ordnungsgemäß abgewickelt." heißt es.
Bin ich nun weiter frei gestellt oder müsste ich arbeiten gehen?
Mit meinem Arbeitgeber war ich so verblieben, dass ich nach der Verhandlung mit ins Büro gehen wollte und wir besprechen, wie es weiter geht. Da bin ich aber erst mal lieber zum Arbeitsamt gegangen und habe mich nicht mehr gemeldet. Kann mir mein Arbeitgeber jetzt was?
muss ich bei Verlängerung der Kündigungsfrist durch das Arbeitsgericht bis zum Ausscheiden weiter ar
21. September 2017
Thema abonnieren
Frage vom 21. September 2017 | 06:41
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
muss ich bei Verlängerung der Kündigungsfrist durch das Arbeitsgericht bis zum Ausscheiden weiter ar
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 21. September 2017 | 07:39
Von
Status: Weiser (17432 Beiträge, 6487x hilfreich)
Du solltest die Freistellung mit deinem AG klären.
Ob 'er dir noch was kann' - ja, natürlich, immer, wenn die Stimmung so richtig mies ist. Z.B. ein schlechtes Zeugnis ausstellen. Aber auch für deinen AG gilt: wie viel Energie in eine Sache stecken, die schon vorbei ist?
#2
Antwort vom 21. September 2017 | 12:30
Von
Status: Unbeschreiblich (120082 Beiträge, 39829x hilfreich)
ZitatKann mir mein Arbeitgeber jetzt was? :
Klar, z.B. die Freistellung aufheben.
Eventuell wurde die auch schon aufgehoben, dann könnte wegen unentschuldigtem fernbleiben fristlos gekündigt werden.
Und jetzt?
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