Hi,
ich wäre für Tips zu folgender Fallkonstellation sehr dankbar.
A arbeitete seit ca. 2 Wochen bei einer Zeitarbeitsfirma als Malerin. Ihr Arbeitsvertrag ging bis vorerst 22. Dezember 2006.
Sie wurde zu einem Pflegeheim geschickt, ohne dass ihr vorher gesagt wurde, dass sie dort Pflegeaufgaben übernehmen sollte. Sie bat im Pflegeheim um eine entsprechende Einführung. Diese wurde abgelehnt, da man dazu keine Zeit habe. Das Pflegeheim bat sie dann wieder zu gehen. Sie rief darauf hin bei der Zeitarbeitsfirma per Handy an, dass sagte sie könne heim gehen. Man würde sich wieder bei ihr melden.
Daheim teilte ihr die Zeitsarbeitsfirma per Handy mit, dass ihr gekündigt sei. Während des Handygesprächs waren zwei Familienmitglieder anwesend, die es mithören konnten. Die Kündigung werde ihr zugeschickt.
1. Wie soll sich die A gegenüber der Zeitarbeitsfirma verhalten? 2. Für welchen Zeitraum steht ihr Lohn zu?
Vielen Dank für jeden Hinweis.
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"Mit freundlichem Gruß
alle Leserinnen und Leser
Rudolf Rednose"
mündliche Kündigung durch Zeitarbeitsfirma
30. Oktober 2006
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Frage vom 30. Oktober 2006 | 12:20
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 0x hilfreich)
mündliche Kündigung durch Zeitarbeitsfirma
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#1
Antwort vom 30. Oktober 2006 | 12:24
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2002x hilfreich)
hi, rednose
zu deinen fragen:
1. entgegen der überschrift liegt doch wohl eine schriftliche kündigung vor, oder?
2. ist probezeit vereinbart?
3. gehalt/lohn steht auf jeden fall bis zum letzten arbeitstag zu, d.i. ende der kündigungsfrist.
#2
Antwort vom 30. Oktober 2006 | 16:25
Von
Status: Schüler (280 Beiträge, 48x hilfreich)
Im Hinblick auf die Kündigung von Beschäftigungsverhältnissen gilt das Schriftformerfordernis des § 623 BGB , d.h. die Kündigung bedarf der Schriftform. Solange diese nicht da ist, würde ich persönlich zur Arbeit erscheinen, also die Arbeitskraft zur Verfügung stellen. Ansonsten kann der Arbeitgeber wegen unentschuldigten Fehlens die Kündigung aussprechen.
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