mündl. Mietvertrag. Rücktritt wegen Schimmel usw.

30. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
Danielsan81
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
mündl. Mietvertrag. Rücktritt wegen Schimmel usw.

Hallo, meine Name ist Daniel und habe folgendes Problem.

Habe mir vor einem Monat mit meiner Frau ein Haus zur Miete besichtigt. Alles war schön, hat uns wirklich sehr gut gefallen.
Die Vermieterin erzählte uns, dass die Vormieterin über 60 Jahre alt ist, 20 Jahre in dem Haus gewohnt hat und nun im Altersheim liegt. Die Kinder der alten Dame kümmern sich darum dass das Möbeliar aus dem Haus kommt und das die Räume komplett gestrichen werden.
Wir waren sehr erfreut darüber, da wir eine 7 Wochen alte Tochter haben und nicht wirklich die Zeit haben um eine grössere Renovierung zu meistern.

Wir haben uns dann nach ein paar Tagen für dieses Haus entschieden, telefonisch zugesagt und den Mietvertrag zugesandt bekommen.

Nach ungefähr 3 Wochen meldete sich der Sohn der Vormieterin bei mir und teilte mir mit das die Möbel raus sind und wenn wir möchten, gerne schon mal ein Schlüssel bekommen könnten.
Haben uns also mit dem Sohn der Vormieterin in dem Haus getroffen und haben nun das leere Haus begutachten können.

Jetzt sah man erst was 20 Jahre ausrichten können, Tapeten waren Gelb und lösten sich von den Wänden. Aber das hat mich ja nicht umgehauen, weil es hieß, es wird gestrichen übergeben.
Im Schlafzimmer zeigte er mir dann Schimmel an der Wand und da wurde mir dann auf einmal ganz anders. (An der Wand drückt der Berg gegen, weil das Haus am Hang gebaut ist.)
Ich rief gleich die Vermieterin an und erzählte Ihr von dem Schalzimmer mit dem Schimmel und Sie schob es auf die Vormieterin, da Sie zu wenig gelüftet habe. Also Sache des Vormieters.
Damit gab ich mich aber nicht zufrieden und das wir später noch einmal miteinander telefonieren.
Der Sohn von der Vormieterin lachte mich nur an und meinte, die Frau ist mit Vorsicht zu geniessen. Dann teilte er uns noch mit das er die Räume doch nicht Streiche weil es so nicht im Mietvertrag stände.

Habe den Abend dann noch mit der Vermieterin telefoniert und Ihr dann erklärt das wir eine 7 Wochen alte Tochter haben und uns sorgen um den Schimmel
machen.
Sie meinte, das es Fachgerecht behandelt wird und uns da keine gedanken machen sollten. Mit dem Streichen sagte sie dann, Sie würde uns die Farbe stellen und ob wir dann streichen könnten oder jemanden wüssten der für uns streiche.

Jetzt einfach nur meine Frage? Kann ich zurücktreten von dem Mietvertrag oder muss ich mich auf weiteren Stress einlassen?

PS.: Den Mietvertrag habe ich noch nicht abgegeben.

Gruß Daniel

-----------------
""

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12322.04.2010 11:02:35
Status:
Praktikant
(725 Beiträge, 215x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Danielsan81
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich danke Dir für deine Antwort und hoffe das etwas an deiner Aussage dran ist. Lese nämlich viel im Internet über mündl. Mietverträge und kann nicht einordnen ob der bei mir auch schon rechtkräftig ist.

Wär schön noch einige aussagen mehr zu bekommen.

Danke schon einmal.

Gruß Daniel

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12322.04.2010 11:02:35
Status:
Praktikant
(725 Beiträge, 215x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Danielsan81
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Das ist richtig, dann habe ich bisher nur mein Interesse bekundet und mehr nicht?!

Dann habe ich also keine verpflichtungen gegenüber dem vermieter und kann mich zurück ziehen.

DANK Dir werde ich heute nacht ruhig schlafen können.

Gruß Daniel

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.043 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen