motorschaden nach 4 Monaten

2. Dezember 2002 Thema abonnieren
 Von 
Marcus Rill
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
motorschaden nach 4 Monaten

Hallo,
ich habe vor 4 Monaten von einem Händler ein 11 Jahre altes ehemaliges US-Militärfahrzeug gekauft. Der Händler hat dass Fahrzeug entsprechend der deutschen Zulassungsvorschriften umgerüstet und mir mit TÜV neu zulassungsfähig verkauft. Im Kaufvertrag hat er daraufhin gewiesen dass der Verkauf ohne jedgliche Gewährleistung durch ihn vollzogen wird. Nun ist nach eben vier Monaten ein Motorschaden aufgetreten und laut einem Mechaniker beträgt der Schaden ca. 4000 Euro. Der Kaufpreis für das KFZ betrug 12000 Euro. Kann ich nun den Händler trotz seines Haftungsausschlusses irgendwie in Regress nehmen. Bei einem Telefonat meinte dieser ich sollte ihm das Fahrzeug vorbeibringen. Da der Händler aber fast 800 km entfernt ist und das Fahrzeug ein zul. Gesamtgewicht von 7,5t hat ist dies auch nicht billig, vorallem da er nicht zusagt dass Fahrzeug dann zu reparieren.
Erwähneneswert ist noch dass der Händler in das Fahrzeug einen anderen Motor eingebeut hat, der nach seinen Angaben "top in Schuss" sei...
Wie soll ich mich nun weiter verhalten. Für Tips nd Ratschläge ware ich dankbar.

Mfg
Marcus

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Holly
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo, Marcus
Wenn Du das Fahrzeug von einem Händler gekauft hast, kann er Garantie bzw. Gewährleistung nicht ausschließen. Und wenn er in dieses Fahrzeug einen anderen Motor eingebaut hat, muß er auch für diesen garantieren. Allerdings mußt Du in erster Linie dem Händler die Möglichkeit geben, den Schaden selbst zu beheben und ihm nicht etwa
die Rechnung einer anderen Werkstatt präsentieren. Es sei denn, daß der Händler Dir
dieses zugesteht, dann aber bitte schriftlich.
Ich denke weiter, daß die Entfernung Dein Bier ist, denn dafür kann ja der Händler nicht.
Gruß Holly

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.055 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen