mit 19 rausgeschmissen, was soll ich tun?

8. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
marceltz88
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
mit 19 rausgeschmissen, was soll ich tun?

Hallo zusammen, hoffe, das mir hier jemand helfen kann.

Es geht sich darum, dass meine Eltern ein (meiner Ansicht nach, ein nicht nachvollziehbares) Problem mit meiner Freundin haben, da sie sportlich nicht aktiv ist und ihr Freundeskreis nur "Abschaum" sei.
Dieses Problem besteht seit ca. 9 Monaten und unsere Beziehung besteht bald ein Jahr. Nach den Osterferien haben meine Eltern mich deswegen rausgeschmissen, in denen ich für Lau bei der Familie meiner Freundin gewohnt habe. Das ganze hat sich nach ca. 5 Wochen wieder halbwegs eingerenkt, da ich zumindest wieder nach Hause durfte. Seit dem kann ich mir die ganze zeit durchgehend unterschwellige Bemerkungen gefallen lassen und kann nichts dagegen sagen, da sonst wieder ein überdimensionaler Konflikt entsteht. Nun stellt mein Vater mich vor die Wahl: Mache ich mit meiner Freundin und unserem Freundeskreis schluss, darf ich zu hause bleiben, ansonsten sollte ich doch bitte zu ihr gehn und mein eigenes Leben führen. Um meine Entscheidung zu fällen habe ich 1,5 Wochen Zeit- also bis übernächsten Montag. Würde ich mich nicht entscheiden, müsste ich auch raus. Da ich hier jedoch keinem etwas getan habe und ich niemals wegen dem Willen meiner Eltern meine Beziehung beenden würde, läuft es letztendlich darauf hinaus, dass ich vor die Tür gesetzt werde.
Ich bin 19 Jahre alt und besuche im Moment die 13. Klasse des eines Gymnasiums. Nach der Schule habe ich vor eine Ausbildung zum Chemielaboranten zu beginnen.
Jetzt frage ich mich jedoch, welche Möglichkeiten mir rechtlich offen stehen, um für mich leben zu können.

Hätte ich also irgendwie Anrecht auf eine Eigene Wohnung, Unterhalt, Kindergeld und wenn ja, was dürfte ich Besitzen. Ich habe kein geregeltes Einkommen, kann mir nur bis zu 70€ als Trainer nebenbei verdienen. Kann mir da wer helfen?

MfG
marceltz88

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27 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo,

deine Eltern sind dir bis zum Ende deiner Erstausbildung zu Unterhalt verpflichtet.

Wie sie den gewähren, entscheiden sie. Natural, in Form von Kost und Logis oder bar.

Wenn sie dich rausschmeißen, läge dein Bedarf bei 640€. Anzurechnen ist das an dich weiterzuleitende Kindergeld und das zu beantragende Bafög.
Bei Ausbildungsbeginn auch dein Einkommen.

Schau mal hier:

http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/unterhaltab18.php

Grüßle

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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#2
 Von 
marceltz88
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Steht mir denn auch eine Wohnung zur Verfügung?
Denn ich kann ja schlecht meiner Freundin auf der Pelle hängen, und wenn ich mich dafür entscheiden würde, besteht immer die Möglichkeit, dass unsere Beziehung endet und dann habe ich wieder keine Unterkunft. Oder muss ich mich dann bei anderen Leuten einnisten?
Und wenn mir eine Wohnung zusteht, was darf ich darin haben, und wie finanziere ich die Einrichtung (also die notwendige)?

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#3
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 387x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo Haselstrauch,

quote:
Nebenher jobben ist da immer ein heißer Tip


Du bist gar garstig... :neck:

Grüßle

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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#5
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 387x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
marceltz88
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

ich frage ja nicht, weil ich zu faul bin, oder weil mir sowas nicht in den sinn kommt, ist mir klar, dass ich dann auch was machen muss, so ist das nicht.
nur kenne ich auch fälle, die zu hause rausgeflogen sind, die eine wohnung bekommen haben, weil ihnen eine wohnung mit einer einrichtung (notwendige sachen wie z.b.: küche, tisch, stüle) zustand. deswegen frage ich ja.

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#7
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Das war ja auch nicht bös gemeint.:)

Nur, zustehen tut einem eine Wohnung mit Einrichtung nicht.
Du könntest eim möbliertes Zimmer anmieten, da wären schon Möbel drin...

Mein Sohn hat sich bei Ikea sehr *feudal* eingerichtet, ich war erstaunt, wie viel Möbel er für erstaunlich wenig Geld bekommen hat.


Grüßle



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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#8
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 387x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

@Haselstrauch,

quote:
Aber er kennt uns ja noch nicht so gut


Meinst du, es wäre *gesund* für ihn, wenn er das täte? :engel:

Bub, mach dir nix aus unserem Geplänkel.:)

Grüßle

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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#10
 Von 
marceltz88
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

ach, quatsch, da stehe ich schon drüber ;) ...
ich habe seit knapp 9 monaten versucht mit meinen eltern zu reden, nur langsam felht mir dazu der ansporn, da ich nur merke, dass das reden nichts bringt. ich denke es ist für uns alle irgendwo besser, wenn es so kommt.
vor allem kann ich mich seit der zeit auch in der schule kaum noch vernünftig konzentrieren und meine abitur prüfungen stehen auch im april an.
das wird auf jeden fall ne harte zeit, aber lieber so, als immer nach der pfeife meiner eltern zu tanzen, denn irgendwann sind die auch nicht mehr und dann stehe ich dumm da. hab dann zwar eigentum und geld ohne ende, aber wer sagt mit dann, wie ich leben soll? deswegen möchte ich versuchen meine eigenen wege zu gehen. natürlich nur, wenn man mir sagt, ich soll raus hier. sonst hätte ich ja wieder ein problem mit dem geld.

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#11
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@marceltz

wenn dein einkommen unter dem eines alg2 empfängers liegt, kannst du, auch während der ausbildung und unter 25 dieses beantragen.

347€ regelsatz
360€ kdu (beispiel berlin, regional different)
+ heizung und evtl mehrbedarfe u. freibeträge bei arbeit

sunbee

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#12
 Von 
marceltz88
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

da wird mein einkommen wahrscheinlich drüber liegen :(
aber gut, ich bin ja nicht faul^^

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#13
 Von 
marceltz88
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

naja, um auf nummer sicher zu gehen, versuche ich morgen mal ein beratungsgespräch mit dem jugendamt zu führen. habe zum glüch morgen nach der ersten stunde frei und das jugendamt ist nur 5 minuten von der schule entfernt:) danke für euren rat, ihr habt mir schon weitergeholfen

gruß marceltz

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#14
 Von 
marceltz88
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

wisst ihr villeicht, wieviel ich nebenbei verdienen darf, damit mein unterhalt und mein kindergeld nicht gekürzt wird?

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#15
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Aber natürlich wissen wir das auch...:)

Die magische Grenze bei Kindergeld liegt bei 7680€ netto plus Werbungskosten.

Beim Unterhalt ist das so ne Sache...
Solange deine Schulausbildung nicht drunter leidet, wird das wohl als überobligatorisch angesehen.
Bei Berufsausbildung wird dein Einkommen voll angerechnet.

Vergiss nicht, Bafög zu beantragen.

Grüßle

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#16
 Von 
marceltz88
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

ok, krasse zahl^^....
leider habe ich mich mit der materie nie wirklich beschäftigt, deswegen muss ich jetzt auch noch nachfragen, was bafög ist^^

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#17
 Von 
marceltz88
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

ok, habe die antwort auf meine frage bei wikipedia gefunden:)

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#18
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Oh, das ist ein Geschenk des Staates...:)

Zur Hälfte jedenfalls.
Die andere musst du zurückzahlen... wenn du denn welches bekommst...

Schau mal hier:

http://www.bafoeg.bmbf.de/

Grüßle

Hab ich mir jetzt umsonst Mühe gemacht.:(



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-- Editiert von Schwesterchen am 08.11.2007 22:09:09

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#19
 Von 
marceltz88
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

nö, finde ich nicht, ich kann mich im moment nicht genug informieren;)

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#20
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

So isses.

Find ich gut, dass du das machst.

Weißt du, dass du mich sehr an meinen eigenen Sohn erinnerst?
Der hatte auch null Plan...:(

Was Bafög ist, weiß er zwar noch immer nicht, dafür kann er mittlerweile kochen und weiß, wie man einen Staubsauger bedient.
Und sparsam ist er auch geworden...:)

Grüßle und viel Erfolg


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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

-- Editiert von Schwesterchen am 08.11.2007 22:25:10

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#21
 Von 
marceltz88
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

ja, danke schön:)...
ich bin zwar nicht auf dem höchsten wissensstand, aber ich werde mich da reinarbeiten, und wenn ich sowas vorhabe, bin ich sehr verbissen...
und einen vorteil glaube ich habe ich doch bezüglich des alleine wohnens: ich kann kochen, waschen, bügeln und putzen :grins: .... und das als kerl :rock:

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Freut mich, dass du so ehrgeizig bist.

Jawoll, geh die Sache an.:)
Ab und an wirst du auf die Schnauze fallen, aber das ist ok und man lernt sehr schnell daraus.
Ich erkenn meinen eigenen Sohn kaum wieder, was der mittlerweile so alles kann...
Und das fing so gar nicht gut an.

Mittlerweile bringt er, wenn er zu Besuch kommt, selbstgebackenen Kuchen mit.

Ein Rat:
Zerstreite dich nicht mit deinen Eltern.
Guck, dass du das friedlich regelst, du wirst sie noch brauchen.

Grüßle


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#23
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3866 Beiträge, 471x hilfreich)

:respekt: marcel,

find ich gut, dass du deinen eigenen Weg gehen willst, aber auch bereit bist, die Konsequenzen daraus zu tragen.

Wünsch dir alles Gute!

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Agenor
Status:
Praktikant
(690 Beiträge, 161x hilfreich)

Hi marceltz88,

Ganz zu Beginn hast Du geschrieben:

quote:
nur kenne ich auch fälle, die zu hause rausgeflogen sind, die eine wohnung bekommen haben, weil ihnen eine wohnung mit einer einrichtung (notwendige sachen wie z.b.: küche, tisch, stüle) zustand.

Wenn Du solche Faelle kennst, wieso fragst Du da nicht einfach nach und machst es genauso?
Denn so was lebt zwar als Geruecht bei vielen Heranwachsenden weiter, belegt wurde es aber noch nie. :)

Gruss
Agenor

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#25
 Von 
marceltz88
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

also ich weiß, dass es wahr ist, da ich es mitbekommen habe, jedoch kann ich mich nicht mehr an die verhältnisse erinnern, da ich ja früher im glauben war "sowas wird dir eh nicht passieren" und habe mich da nicht weiter schlau gemacht ;)

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#26
 Von 
Tidus44
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Einen ähnlichen Fall mache ich gerade mit meinem Patensohn mit.
Seine Eltern haben ihn gegen seinen Willen vor die Tür gesetzt und hinter seinem Rücken bei der ARGE aus der elterlichen Bedarfsgemeinschaft abgemeldet.
Laut Jugendamt und ARGE sind seine Eltern bis zur Vollendeung des 26. Lebensjahres ihm gegenüber trotzdem unterhaltspflichtig.
Sie hätten ihn gar nicht der Wohnung verweisen dürfen.
Aber wie so oft ist natürlich wieder mal niemand für den Jungen zuständig.
Lange Rede kurzer Sinn:
Man muß sich an die Streetworker des jeweiligen Bezirkes wenden.
Die sind kompetent und regeln die Sache mit Herz und Verstand. Und das noch innerhalb weniger Stunden.
Der Obdachlose bekommt beim Streetworker-Büro eine offizielle Meldeaderesse und kann sich somit bei der ARGE als arbeitssuchend melden, wodurch ihm finanzielle Unterstützung durch die ARGE zusteht.
Mit dieser Bestätigung kann er dann für sich selbst Kindergeld beantragen, was ihm dann in der Regel auch gewährt wird.
Außerdem hat er durch die Registrierung bei der ARGE auch einen offiziellen Anspruch auf die finanzierung einer eigenen Wohnung.
Hört sich vielleicht alles etwas kompliziert an, ist es aber nicht.


-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Dass Kinder GEGEN ihren Willen vor die Tür gesetzt werden, ist meistens der Fall.
Dass Eltern bis zum 26. Lebensjahr für den Unterhalt zuständig sind, ist ein Märchen. Wenn Sohnemann nix macht - Schule oder Ausbildung -, sind sie familienrechtlich schon mal aus der Pflicht...

Und glaube mir, OHNE Grund setzen Eltern ihr Kind nicht vor die Tür. Da muss schon eine Menge abgelaufen sein.


Kannst DU als Patentante ihn nicht aufnehmen? :)


-----------------
"gruß azrael"

-- Editiert von azrael am 16.04.2008 10:43:52

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