mietvertrag für boxen vorzeitig kündigen

20. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
elke68
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
mietvertrag für boxen vorzeitig kündigen

Hallo,

ich habe vor 3 wochen meine beiden pferde in einen neuen stall gebracht. dieses wochenende werde ich sie allerdings wieder in den alten stall zurückbringen, da ich im neuen stall bereits nach 2 wochen massive probleme bekommen habe. in meinem vertrag steht allerdings, dass ich zum monatsersten und 4 wochen im voraus kündigen muss. ich zahle jetzt eh schon für 1/3 des monats noch die stallmiete, obwohl ich das nicht mehr nutzen werde, aber den nächsten monat auch noch zu zahlen sehe ich hinten und vorne nicht ein.

zum sachverhalt:

der wallach wurde in seiner neuen herde von anfang an gejagt und verbissen, was am anfang leider auch in gewissen maßen normal ist. allerdings ist dann nach zwei wochen der boden gefroren und auf einem teil der weide sind ca. 30 cm tiefe, feste schlaglöcher entstanden. da meiner ja immer noch viel rumgejagt wurde und auch total eingeschüchtert im vollgalopp die flucht ergriffen hat, habe ich darum gebeten, den teil mit den schlaglöchern abzusperren (war maximal 1/4 der weide), und den pferden das heu auf einem anderen teil zu geben, damit meiner, wenn er gejagt wird, nicht in so ein schlagloch reintritt und sich dabei verletzen kann (sehnen- oder bänderriß, im schlimmsten fall auch ein bruch, was ein todesurteil bei einem pferd sein kann). meine bedenken wurden zwar als berechtigt akzeptiert, diesen teil der weide abzusperren war man allerdings nicht bereit, da auf diesem teil die heuraufe für die pferde steht und andere pferdebesitzer wohl nicht wollten, dass ihre pferde das heu vom boden fressen. daraufhin habe ich dann gefragt, ob es möglich sei, meinen wallach auf eine andere weide zu stellen, da durchaus genug freie weiden vorhanden sind. auch das wurde mir verwehrt, da diese dann angeblich zu sehr verschlammen würden. ich hatte also von der stall-leitung die eindeutige info, dass ich entweder die gesundheit meines pferdes riskieren soll (und das risiko einer verletzung war meiner ansicht nach bei dieser konstellation wirklich hoch), oder ihn in der box lassen muss. ich habe auch an der stelle keine weitere bereitschaft der stall-leitung wahrgenommen, nach einer anderen lösung zu suchen, es war wirklich das klare statement "entweder du riskierst es, oder er bleibt halt in der box". und da ich ein gesundes pferd mit bewegungsdrang nicht monatelang in der box stehen lassen kann (ich habe ja keine ahnung wann die weide nicht mehr gefroren sein wird, und ein zu wenig an bewegung kann auch zu ernsten erkrankungen bei pferden führen), habe ich am nächsten tag den rücktransport in den alten stall organisiert und meine alten boxen wieder gemietet. nach 4 tagen wurde mir dann gesagt, ich hätte meine beiden doch auf eine andere weide stellen können, aber da ich am samstag gesagt bekommen hatte, dass genau das auf keinen fall möglich sei, musste ich schnell eine alternative finden, und die einzige möglichkeit habe ich in dem moment darin gesehen, sie wieder in den alten stall zu bringen (hätte ich jetzt noch 2 wochen gewartet hätte es ja auch sein können, dass meine boxen im alten stall wieder weitervermietet gewesen wären).

im jetzigen mietvertrag steht drin, dass den pferden je nach******rung auslauf auf den koppeln gewährt wird. jetzt weiß ich nicht recht... das problem mit den schlaglöchern war ja tatsächlich******rungs bedingt, allerdings betraf es ja nur einen teil der weide, der inzwischen übrigens doch abgesperrt wurde (anscheinend haben die einsprüche anderer pferdebesitzer mehr gewicht als meine), und bis auf meine pferde kamen ja alle raus. wäre aber mein pferd dazugekommen, wäre das aus meiner sicht eine grob fahrlässige gefährdung seiner gesundheit gewesen.

habe ich eine reale chance, die zahlung der stallmiete für den monat, den ich jetzt nicht mehr da sein werde, zurückzuhalten? es ist ja nicht so, dass ich aus jux und dollerei gehe oder weil es zu menschlichen konflikten gekommen ist, sondern weil ich nunmal die gesundheit meines pferdes in diesem stall aus meiner sicht gefährde. und wie sieht es mit der miete für die stute aus? die hätte ich theoretisch auf die weide stellen können, die war auf einer anderen weide, auf der die schlaglöcher nicht so tief waren, und die wurde nicht so gejagt. hätte ich sie allerdings rausgebracht, wäre mein wallach ganz alleine im stall gewesen, und wäre mit sicherheit durch die box gesprungen. die stute aber jetzt nochmal nen monat da lassen will ich auch nicht, zum einen, weil ich es logistisch nicht schaffe, arbeiten zu gehen und dann noch in zwei ställe zu fahren und meine pferde anständig zu versorgen, zum anderen, weil ich eben diese einstellung in dem stall auch bedenktlich finde.

schreibt mir mal bitte was ihr so denkt wie meine chancen wären, wenn es denn zum rechtsstreit kommen würde. kann ich wenigstens die stallmiete von dem wallach zurückhalten? ich meine das sind pro pferd immerhin 170 euro. und ich war ja nicht in der lage, die leistungen, die in der miete enthalten sind zu beanspruchen, ohne grob fahrlässig die gesundheit meines pferdes zu gefährden.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
elke68
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

wieso wird da oben w.i.t.t.e.r.u.n.g zensiert??

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-2085
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 335x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 838x hilfreich)

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#4
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

Sie werden die erforderlichen unzweideutigen Beweise nicht erbringen können. Mit der Ausgangslage kommen wahrscheinlich Gerichts- und Anwaltkosten noch zu Ihren Lasten dazu. Mit den Zähnen knirschen und die zur Zeit noch relativ *geringen* Kosten als Erfahrung ausbuchen. Mit der Gewissheit, für Ihre Pferde fürsorglich gehandelt zu haben.

Meine Tochter hatte ähnlichen Fall vom Geläuf (Untergrund) her. Wir haben schriftlich vorsorglich die haftpflichtige Haltung des Stalles / Verwalters aufgezeigt. Außerdem hatten wir einen Tierarzt als sachverständigen Zeugen dazu gebeten. Ebenfalls im Schriftstück mit vermerkt. Zusätzlich Beweisfotos gefertigt und angeboten.

Innerhalb von 24 Std. war ALLES zur Zufriedenheit aller Beteiligter problemlos gelöst.

Viel Erfolg beim Abwägen des korrekten eigenen wahrscheinlichen Misserfolges nach derzeitigem Sachstand. Wer nicht beweisen kann, sitzt in aller Regel auf dem morschen Ast.

Trotzdem schöne Feiertage.

MfG



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"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

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#5
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

Sie werden die erforderlichen unzweideutigen Beweise nicht erbringen können. Mit der Ausgangslage kommen wahrscheinlich Gerichts- und Anwaltkosten noch zu Ihren Lasten dazu. Mit den Zähnen knirschen und die zur Zeit noch relativ *geringen* Kosten als Erfahrung ausbuchen. Mit der Gewissheit, für Ihre Pferde fürsorglich gehandelt zu haben.

Meine Tochter hatte ähnlichen Fall vom Geläuf (Untergrund) her. Wir haben schriftlich vorsorglich die haftpflichtige Haltung des Stalles / Verwalters aufgezeigt. Außerdem hatten wir einen Tierarzt als sachverständigen Zeugen dazu gebeten. Ebenfalls im Schriftstück mit vermerkt. Zusätzlich Beweisfotos gefertigt und angeboten.

Innerhalb von 24 Std. war ALLES zur Zufriedenheit aller Beteiligter problemlos gelöst.

Viel Erfolg beim Abwägen des korrekten eigenen wahrscheinlichen Misserfolges nach derzeitigem Sachstand. Wer nicht beweisen kann, sitzt in aller Regel auf dem morschen Ast.

Trotzdem schöne Feiertage.

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