mietvertrag begrenzt?

27. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
Guoki77
Status:
Beginner
(114 Beiträge, 10x hilfreich)
mietvertrag begrenzt?

hab nur ne frage wo mich interesieren würde. Ich möchte demnächst einen neuen Mietvertrag mit einem Neuen Mieter vereinbaren aber um auf der sicheren seite zu sein will ich den vertrag auf 2 jahre festsetzen nicht unbefristet.weil wenn er sich nicht benimmt kann er in 2 jahren gehen. Meine farge ist: Darf ich sowas machen rechtlich gesehn oder was darf ich nicht?

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25 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von Guoki77):
Meine farge ist: Darf ich sowas machen rechtlich gesehn oder was darf ich nicht?

Nein darf man nicht. §575 BGB kennt solche Gründe nicht.

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#2
 Von 
Guoki77
Status:
Beginner
(114 Beiträge, 10x hilfreich)

und was ist zu empfehlen?

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#3
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von Guoki77):
und was ist zu empfehlen?


Gar nicht vermieten. :grins:

Oder einen unbefristeten Mietvertrag abschließen und dem Mieter kündigen wenn er sich nicht an den Vertrag bzw. die gesetzlichen Bestimmungen hält.



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ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#4
 Von 
Guoki77
Status:
Beginner
(114 Beiträge, 10x hilfreich)

etwas schlecht das system....aber es ist leider so.
Und das ich ihn 4 jahre gebe und nach den 4 jahren das ich es selber nutzen will geht auch nicht?

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#5
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von Guoki77):
Und das ich ihn 4 jahre gebe und nach den 4 jahren das ich es selber nutzen will geht auch nicht?


Könnte man so machen. Sprich den Vertrag befristen auf 4 Jahre mit der Begründung das Du die Wohnung dann selbst benötigst.

Was ist aber wenn der Mieter sich nicht "benimmt", also gegen den Vertrag verstößt, aber immer nur so weit das eine fristlose Kündigung nicht möglich ist? Dann hast Du den 4 Jahre an der Backe!

Denn befristete Mietverträge können nicht fristgerecht gekündigt werden.



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#6
 Von 
Guoki77
Status:
Beginner
(114 Beiträge, 10x hilfreich)

Habe verstanden.....schrott System irgendwie. Aber ist so

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#7
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von Guoki77):
Und das ich ihn 4 jahre gebe und nach den 4 jahren das ich es selber nutzen will geht auch nicht?
Bitte glaube nicht, dass du schlauer bist als alle anderen. Viele Vermieter versuchen, irgendwie das Mietrecht zu umgehen. In den seltensten Fällen gelingt das wirklich. In aller Regel geht das ganze für den Vermieter negativ aus. Von daher ist von irgendwelchen selbstgestrickten Mietverträgen oder Klauseln in aller Regel abzuraten. Wer keinen Anwalt bezahlen will, sollte eher auf eine fertige Vorlage vertrauen. Die kann zwar auch ungültige Klauseln beinhalten. Aber sie ist vermutlich immernoch besser als ein selbstgestrickter Mietvertrag.

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#8
 Von 
Guoki77
Status:
Beginner
(114 Beiträge, 10x hilfreich)

Ja ich weiß, ich benutze die Mietverträge von Haus und Grund

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#9
 Von 
gudrunK
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Sag mal Guoki77, warum hat "Dein Haus" mal 13, dann 15 Wohnungen, warum bezahlst Du Miete und willst diese mindern, hast einen Minijob und willst Kinderzuschlag und Wohngeld und und und. Langeweile?

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120314 Beiträge, 39872x hilfreich)

Zitat (von gudrunK):
warum hat "Dein Haus" mal 13, dann 15 Wohnungen, warum bezahlst Du Miete und willst diese mindern, hast einen Minijob und willst Kinderzuschlag und Wohngeld und und und.

So ist das halt wenn man auch fiktive Fälle schildert ...



Zitat (von gudrunK):
Langeweile?

Wissensdrust?



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
Guoki77
Status:
Beginner
(114 Beiträge, 10x hilfreich)

Wissen usw. Ich hoffe es ist ok das ich in dieser Plattform schreibe.

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#12
 Von 
gudrunK
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Was soll es hier als Vermieter aufzutreten, wenn man gleichzeitig sowas fragt?


"wollte fragen ob jemand weiss ob ich Kinderzuschlag erhalten könnte.
Frau ist in elternzeit für 2 jahre bekommt 520€, kindergeld sind 190€ ich Minijob 347€, autoversicherung im jahr 262€ mietzuschuss 308.
miete 445€ warm (kalt ca.400€ ;)
ich habe den Kinderzuschlag rechnenr ausprobiert aber ich blicke nicht durch. und bevor ich viele dokumente erledige und kopiere ect. und dann sagen die das wir keinen anspruch hätten wollte ich vorab wenn es jemand weiss ob ich überhaupt was bekomme.wenn nicht dann fülle ich nichts aus"

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120314 Beiträge, 39872x hilfreich)

Zitat (von Guoki77):
Ich hoffe es ist ok das ich in dieser Plattform schreibe.

Absolut.

Ist Sinn und Zweck diese Forums



Zitat (von gudrunK):
Was soll es hier als Vermieter aufzutreten, wenn man gleichzeitig sowas fragt?

Da hat jemand offenbar den Sinn des Forums nicht verstanden ...

Aber ich helfe gerne. Was genau ist denn an
Zitat:
Sinn und Zweck des Forums ist der Austausch von Erfahrungen, Meinungen und Informationen im juristischen Bereich.

und
Zitat:
So ist das halt wenn man auch fiktive Fälle schildert

nicht so ganz verständlich?




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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#14
 Von 
gudrunK
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Guoki77):

Zitat:
So ist das halt wenn man auch fiktive Fälle schildert

nicht so ganz verständlich?


Nein, da es keinen Sinn zu dem TE und seiner Frageergibt. Der TE "möchte demnächst" und hat angeblich Mieter......was ist also daran fiktiv?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120314 Beiträge, 39872x hilfreich)

Zitat (von gudrunK):
was ist also daran fiktiv?

Übersteigt es tatsächlich das Vorstellungsvermögen, das er kein Vermieter ist?
Oder eventuell keine Frau und Kinder hat?
Es soll sogar Vermieter geben die zur Miete wohnen und Frau und Kinder haben...

Und eigentlich ist sein Privatleben, was er ist oder was nicht total egal ...



Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#16
 Von 
gudrunK
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von gudrunK):
was ist also daran fiktiv?

Übersteigt es tatsächlich das Vorstellungsvermögen, das er kein Vermieter ist?
Oder eventuell keine Frau und Kinder hat?
Es soll sogar Vermieter geben die zur Miete wohnen und Frau und Kinder haben...

Und eigentlich ist sein Privatleben, was er ist oder was nicht total egal ...


Übersteigt es dann nicht eher Dein Vermögen, den doch recht einfachen Zusammenhang zu meiner Frage ob er Langeweile hat zu verstehen oder hast Du diese auch? Wenn es mein Vorstellungsvermögen, dass er kein Vermieter ist übersteigen würde, dann hätte ich nach Einsicht seiner sonstigen Einträge wohl kaum danach gefragt.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120314 Beiträge, 39872x hilfreich)

Zitat (von gudrunK):
zu meiner Frage ob er Langeweile hat

Die wurde ja nun beantwortet, sogar 2x.


Daher ergibt die danach gestellte Frage
Zitat (von gudrunK):
Was soll es hier als Vermieter aufzutreten, wenn man gleichzeitig sowas fragt?

keinen Sinn - wenn man es denn tatsächlich verstanden hätte. Es sein den man neigt zu leicht trollhaften Verhaltensweisen ...


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
gudrunK
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von gudrunK):
zu meiner Frage ob er Langeweile hat

Die wurde ja nun beantwortet, sogar 2x.


Daher ergibt die danach gestellte Frage
Zitat (von gudrunK):
Was soll es hier als Vermieter aufzutreten, wenn man gleichzeitig sowas fragt?

keinen Sinn - wenn man es denn tatsächlich verstanden hätte. Es sein den man neigt zu leicht trollhaften Verhaltensweisen ...


Wo habe ich diese Frage "danach gestellt", warum verdrehst Du den Ablauf? Dadurch werden Deine Aussagen auch nicht wirklich logischer.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120314 Beiträge, 39872x hilfreich)

Zitat (von gudrunK):
Wo habe ich diese Frage "danach gestellt", warum verdrehst Du den Ablauf?

Merkwürdige Frage. Einfach mal nach oben scrollen, dann könnte man das bei Erinnerungsproblemen tatsächlich lesen.

1. Antwort vom 27.12.2017 / 21:29: Wissensdrust?
2. Antwort vom 27.12.2017 / 22:59: Wissen usw.
Deine Frage vom 27.12.2017 / 23:30: Was soll es hier als Vermieter aufzutreten, wenn man gleichzeitig sowas fragt?

23:30 Uhr liegt weit nach 22:59 Uhr. Zumindest in diesem Teil der Welt ...



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#20
 Von 
Guoki77
Status:
Beginner
(114 Beiträge, 10x hilfreich)

ich hätte nicht gedacht das,dass was ich frage solch gespräche stoff fürt.wenns stört das ich fragen stelle die für mach andere unerklärich sind wieso ich die stelle sagt mir einfach bescheid und ich verlasse diesen forum.

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#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120314 Beiträge, 39872x hilfreich)

Zitat (von Guoki77):
wenns stört das ich fragen stelle die für mach andere unerklärich sind wieso ich die stelle sagt mir einfach bescheid und ich verlasse diesen forum.

So ein Unfug.
Lass DIch doch nicht vergraulen, nur weil da eine das Prinzip des Forums nicht kapiert.



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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Guoki77
Status:
Beginner
(114 Beiträge, 10x hilfreich)

Ich weiss, aber immer wenn ich was frage kommt immer sowas. Es ist nervig.

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#23
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Derartige Leute kann man ignorien : Namen anklicken => Nutzer ausblenden, Beiträge blockieren => Ruhe ist

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If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#24
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von Guoki77):
Wissen usw. Ich hoffe es ist ok das ich in dieser Plattform schreibe.


Warum sollte es nicht OK sein?`Sie schreiben ja vorab, dass es sie lediglich interessiert, und bei solch einer Konstellation ist es absolut legitim beide Seiten (Mieter/Vermieter) zu beleuchten.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von gudrunK):
Wo habe ich diese Frage "danach gestellt", warum verdrehst Du den Ablauf? Dadurch werden Deine Aussagen auch nicht wirklich logischer.


Sie sollten aufmerksamer lesen und nicht anfangen die Leute hier zu vergraulen.

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