meine liebe nachbarin

21. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
Amy2184
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)
meine liebe nachbarin

Hallo.
wir(freund und ich) haben eine Nachbarin, eine ältere Dame die uns langsam das mietleben hier zur hölle macht.
am anfang war alles super, seit ca 6 Monaten ist echt *******. sie redet bei unseren Nachbarin im 1. Wohnhaus(6 Parteien) sowie im 2. Wohnhaus, ebenfalls bei Paketzusteller, Briefzusteller, vermieter, hausmeister usw schlecht über uns. wir wären asozial(sind wir nicht..), aus unserer Wohnung würde es stinken, wir stinken, wir sind ungepflegt, wir sind arm.. das stimmt alles nicht. wir sind weder ungepflegt noch arm noch sonst irgendwas, wir sind ganz normale -ruhige- menschen die täglich zur arbeit gehen, keine Partys feiern, kein Alkohol trinken, nicht rauchen, nicht kiffen, keine Drogen nehmen noch sonst was.. und danach einfach unseren abend genießen wollen. und macht uns generell mit Kleinigkeiten schlecht.
streitthema: putzen. jeder sollte wöchentlich den Hausgang putzen. war anfangs gar kein Problem. allerdings war sie und ich die einzigen von den 6 Parteien die geputzt hatten. die anderen 4 Parteien haben kackfrech den dreck zu uns runter gekehrt. kaffee nur bis zu ihrer treppe verschüttet, täglich, dreck von den schuhen hörte immer bei denen ihrer treppe auf, solche Sachen eben. sie hat sich(die alte Dame) immer bei MIR ausgekotzt, über die leute so geschimpft wie über mich jetzt. irgendwann ging es dann auf mich über. sie dachte ich wäre das, aufeinmal hats ihr nicht gepasst wie ich putze, hatte ständig mehrmals täglich bei mir geklingelt und mich schlecht gemacht. irgendwann hab ich dann gesagt gut dann putze ich eben auch nicht mehr. (vermieter interessiert das nicht..)

gerade eben auch wieder. fragt sie mich ob wir reden können, sag ich ich denke das bringt nichts. gut dann sagen sie mir mal warum sie nicht mehr putzen. hab ich gesagt wir brauchen darüber nicht mehr zu reden, das Thema ist gegessen, hab die türe zu gemacht und fertig. dann habe ich gehört wie sie bei unseren neuen Mitmieter(vor 3 Wochen eingezogen) über mich geschimpft hat, ebenfalls dass wir dreckig und asozial sind usw. danach ist sie in ihre Wohnung, stand vor ihrer tür im Hausgang und dabei hat sie mit sich selbst geredet"so du kleines Baby hast jetzt gesehen wie das geht dann machs gefälligst auch du stinkfaules Baby (das putzen meint sie, sie hatte gerade geputzt)/ von tuten und blasen keine Ahnung aber gescheid reden/ mistviech verrecktes/kleines Kind/asoziale"

da frag ich mich nun gerade wer ist das keine Kind? die frau ist über 60 jahre alt. Das verhalten ist in meinen augen sehr asozial.
mein freund sagt nur immer "ja und lass sie reden" der kapiert das irgendwie nicht so ganz...kein wunder dass selbst ihre 4 enkel nicht mehr kommen dürfen, ihr sohn und seine frau kommen ebenfalls nicht mehr(wohnen im 2. Wohnblock..) die Nachbarn hassen sie alle-wirklich hassen- jeder tut ihr aber immer schön ins gesicht..

jetzt hab ich ein schreiben aufgesetzt, welches ich ihr heute per einschreiben zusenden werde.

passt das so? sollte ich noch was ändern um sie etwas "einschüchtern" zu können? das mit den juristischen schritten meine ich ernst, ich versuche es allerdings vorab so dass es so vielleicht aufhört. ich möchte einfach dass es sie wie gesagt ein bisschen "einschüchtert" dass sie merkt sie muss mal nen gang zurück schalten UND dass ich es ernst meine..

Sehr geehrte Frau ...............,

wir bitten Sie hiermit einmalig und letztmalig, keine weiteren unwahren Behauptungen bei unseren Nachbarn/Mitmenschen auszusprechen. Desweiteren bitten wir Sie, von weiteren Beleidigungen und übler Nachrede abzusehen.

Strafgesetzbuch
• § 187 Verleumdung
• § 186 Üble Nachrede
• § 185 Beleidigung

Sollten Sie nicht in der Lage sein unserer Bitte nachzukommen, sehen wir uns gezwungen juristische Schritte gegen Sie einzuleiten.



Mit freundlichen Grüßen

unsere namen mit unterschriften

-- Editiert von Amy2184 am 21.12.2017 14:57

-- Editiert von Amy2184 am 21.12.2017 15:07

-- Editiert von Moderator am 21.12.2017 22:17

-- Thema wurde verschoben am 21.12.2017 22:17

Ärgert der Nachbar?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120331 Beiträge, 39875x hilfreich)

Bitten sind nicht mehr als unverbindlich geäußerte Wünsche.
Denen muss man nicht folgen und wenn man es es nicht macht hat es auch keine Konsequenzen.



Man sollte "fordern" bzw. "auffordern".



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
koivu
Status:
Schüler
(199 Beiträge, 63x hilfreich)

Sie brauchen sich wegen dem Putzen nicht gegenüber irgendwelchen Nachbarn zu rechtfertigen oder herummäkeln zu lassen; der Mietvertrag wurde mit dem Vermieter geschlossen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Amy2184
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

also wir haben das nun gemacht.
am nächsten tag lag wieder ein zettel von ihr im briefkasten "sie sind wohl innerlich blond!!!!!"
diese frau..Wahnsinn, so ein kindisches verhalten.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Ein Strafantrag wegen Beleidigung kostet nichts und könnte durchaus Wirkung zeigen.

Alle Beleidigungen und ggf. falschen Tatsachenbehauptungen, die von der Nachbarin geäußert wurden, genau dokumentieren (Was genau wurde wann wo wem gegenüber gesagt), und das ganze dann an die zuständige Staatsanwaltschaft schicken, zusammen mit einem Strafantrag. Das kann formlos gemacht werden.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

4x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120331 Beiträge, 39875x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Ein Strafantrag wegen Beleidigung kostet nichts und könnte durchaus Wirkung zeigen.

Stimmt. Nur wenn er wegen "Geringfüfgikeit" eingesteklt wird, besteht die Gefahr, das die Nachbarin sich sogar noch bestärkt fühlt.

Da hat eine Abmahnung / Unterlassungsklage mitentsprechenden Strafzahlungen schon mehr Wirkung.


Für beide Varianten sollte man jedoch auch gute Beweise haben, das und was da stattgefunden hat.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von eh1960):
Ein Strafantrag wegen Beleidigung kostet nichts und könnte durchaus Wirkung zeigen.

Stimmt. Nur wenn er wegen "Geringfüfgikeit" eingesteklt wird, besteht die Gefahr, das die Nachbarin sich sogar noch bestärkt fühlt.

Da hat eine Abmahnung / Unterlassungsklage mitentsprechenden Strafzahlungen schon mehr Wirkung.

Wenn das Ermittlungsverfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wird, ist die Chance auf eine erfolgreiche Unterlassungsverfügung gleich null.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120331 Beiträge, 39875x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Wenn das Ermittlungsverfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wird, ist die Chance auf eine erfolgreiche Unterlassungsverfügung gleich null.

1. Das eine ist Strafrecht, das andere Zivilrecht. Beide sind voneinander unabhängig zu betrachten
2. Nur weil die überlastete Staatsanwaltschaft schlimmere Straftaten zu verfolgen hat, bedeutet das nicht mal ansatzweise das keine Möglichkeit auf eine erfolgreiche Unterlassungsverfügung im Zivilrecht besteht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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