meine Mutter will mir kein Unterhalt zahlen, habe ich trotzdem Anspruch ??

16. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
AlexCHWeg
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
meine Mutter will mir kein Unterhalt zahlen, habe ich trotzdem Anspruch ??

Hallo liebes Forum,

Ich würde gerne wissen, ob meine Mutter mir noch Unterhalt zahlen muss oder nicht.

kurz über mich, ich bin 23 Jahre alt, lebe alleine in Berlin, mache eine Ausbildung in der ich 760,-- € verdiene (Netto).
mit dazu bekomme ich 192,-- € Kindergeld und Halbwaisen rente in höhe von 164,-- €, da mein Vater schon tot ist.
Schwerbehinderung liegt bei 50 grad, hochgradig schwerhörig

Meine Mutter ist Erwerbsminderungsrentnerin und bekommt ca. 1.038,-- € (Netto), Sie hat eine Eigentumswohnung (Im Dreiländereck D, F, CH) und lebt auch in dieser, die aber nicht von ihr bezahlt wird, sondern von ihrem Freund.

könnt ihr mir helfen, und sagen was ich nun machen soll ??

vielen dank schon mal im vorraus

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Hallo Alex,

Du hast formal einen Unterhaltsanspruch.

Dessen Höhe (Dein Bedarf) bestimmt sich aus dem erzielten bereinigten Einkommen Deiner Mutter und dem ihr zuzurechnenden Wohnwertvorteil. Vermutlich wird dies nicht mehr sein als der Mindestunterhalt.
Hast Du eine eigene Wohnung in Berlin, wird anstelle des berechneten Bedarfs der Pauschalbedarf angesetzt.

Auf Deinen Bedarf angerechnet wird Deine Ausbildungsvergütung von der vorher ein Betrag von 90 € abgezogen wird.
Sollte dann noch ein Restbedarf verbleiben, wird auch das Kindergeld bedarfsdeckend angerechnet, ansonsten verbleibt es bei Muttern. Und reicht auch das Kindergeld nicht aus, muss Muttern erst in die Tasche greifen.

Bei den von Dir genannten Zahlen ist daber davon auszugehen, dass du mit Azubigehalt und Kindergeld mehr hast, als zur Bedarfsdeckung notwendig ist.

Die Halbweisenrente könnte auch bedarfsdeckend angerechnet werden, würde dann aber auch den Bedarf erhöhen.

Ich hab sie unberücksichtigt gelassen, weil das Ergebnis - kein Auszahlungsanspruch - auch vorher schon durch Berechnung erreicht ist. Ich setze dabei voraus, dass Du auch weiterhin das Kindergeld kriegst.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Mal anders gefragt: wie kommst du auf die Idee, dass deine Mutter dir Unterhalt bezahlen musst, wenn du jetzt schon mehr bekommst, als sie?

2x Hilfreiche Antwort


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