mehrere Einbrüche als Ersttäter - wie hoch ist das Strafmaß?

24. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
dc612
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
mehrere Einbrüche als Ersttäter - wie hoch ist das Strafmaß?

Hallo, ich habe folgende Frage;
mein Partner hat vor 1-2 Jahren (es ist noch zu keiner GV gekommen) in ca. 10 fertiggestellte unbewohnte Wohnhäuser eingebrochen und hat das hochwertige Diebesgut weiterverkauft. Er hat sich vorher noch nie etwas zu Schulden kommen lassen.
Er hat die Taten sehr bereut und ein halbes Jahr später 3 Wochen lang in stationärer psychologischer Therapie auf Grund der Angstzustände.
Gibt es eine Chance auf eine Bewährungs- oder Geldstrafe? oder ist das Vergehen zu schwer?
vielen Dank! LG

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Wenn er den Schaden bei den Opfern reguliert hat, könnte eine Bewährungsstrafe rauskommen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

in ca. 10 fertiggestellte unbewohnte Wohnhäuser eingebrochen und hat das hochwertige Diebesgut weiterverkauft. Was bitte klaut man denn in unbewohnten Häusern? Oder anders gesagt: Sind Sie sicher, daß die Geschichte stimmt? Denn ob man in Wohnungen einbricht oder in unbewohnte Gebäude, macht rechtlich einen ziemlichen Unterschied.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
metttwurstkneckebrot
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 297x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Was bitte klaut man denn in unbewohnten Häusern?


In eben erst fertiggestellten unbewohnten Wohnhäusern würde ich beispielsweise die nagelneue Heizungsanlage für ein attraktives Diebesgut halten. Wenn ich mir die auf der verlinkten Seite ausgewiesenen Preise ansehe, denke ich: Das kann sich schon lohnen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Zitat:
Gibt es eine Chance auf eine Bewährungs- oder Geldstrafe?


Ersteres ja, letzteres praktisch so gut wie ausgeschlossen.

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