mediafinanz Schufaeintrag

21. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
Missy687
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 41x hilfreich)
mediafinanz Schufaeintrag

Hallo ihr lieben,

Vor kurzem wollte ich etwas finanzieren und wurde aber abgelehnt, aufgrund eines negativ Eintrags bei der Schufa. Völlig niedergeschlagen habe ich mir eine Auskunft zukommen lassen.
In der Schufa Auskunft sind 2 Einträge von Mediafinanz. Irgendwas mit Abwicklungskonto.
Der erste Eintrag ist über 138€ ein paar Tage später 78€. Ich habe damals an den Gläubiger direkt überwiesen. Auch dem Inkasso habe ich einen Widerspruch zukommen lassen. Wenn ich das richtig sehe, hat sich das mit dem Schufaeintrag überschnitten.
Ich habe direkt bei der Schufa angerufen und die wollen sich darum kümmern und mit mediafinanz kontakt aufnehmen.

Wie gehe ich nun weiter vor? Muss ich noch weitere Schritte einleiten? Kann ich Schadenersatz fordern für diese nicht durchsetzbare Finanzierung? Immerhin war es für eine Operation, die nicht komplett von der Krankenkasse übernommen wird :-(

Über Antworten würde ich mich freuen.
Missy

-- Editiert von Moderator am 30.10.2015 15:19

-- Thema wurde verschoben am 30.10.2015 15:19

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



58 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Wie gehe ich nun weiter vor?

Abwarten bzw. ggf. schriftlich der Schufa eine Frist von 7 Tagen setzen, den Eintrag zu sperren oder zu löschen. Gar nicht lang rum machen. Einfach "Der Eintrag wird bestritten" und aufs BDSG verweisen.
Ankündigen, dass man bei Weigerung gegen die Schufa wegen Verstoßes gegen das BDSG gerichtlich vorgeht (dann direkt zum Anwalt und einstweilige Verfügung beantragen lassen).

Solange nichts tituliert ist und du bestreitest, darf nichts on der Schufa eingetragen werden.

Zitat:
Kann ich Schadenersatz fordern für diese nicht durchsetzbare Finanzierung?

In der Theorie ja. Anspruchsgrundlage ist im BGB verankert (Gefährdung der Kreditwürdigkeit). Die Frage ist aber, was für einen Schaden du tatsächlich hast dadurch und ob du das nachweisen kannst. Gerade wenn dadurch in Konsequenz weitreichende gesundheitliche Schäden auftreten, könnte das ggf. interessant sein.

Ab hier würde ich einen versierten Anwalt ggf. aufsuchen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Missy687
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 41x hilfreich)

Mein Widerspruch kam aber vermutlich nach der Eintragung :sweat:

Der Mann bei der Schufa-Hotline war sehr nett. Er sagte 1 bis 1,5 Wochen würd es dauern und dann bekäme ich Post.
Es macht mich so sauer! Dieser Eintrag reisst ein riesen Loch in meine ganzen Planungen. Ich hab so Angst, dass diese sch**** mediafinanz die Schufa einlullt und diese den Eintrag stehen lassen.
Einen Anwalt muss ich dann ja auch noch bezahlen. Wo soll ich das Geld dafür her nehmen? Meine Bank hilft mir bei einem negativen Eintrag auch nicht mehr....

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Der Mann bei der Schufa-Hotline war sehr nett.

Ich würde hier überhaupt nicht telefonieren.
Ich würde ein Einschreiben an die Schufa schicken und dort die Schufa auffordern, den Eintrag zu löschen wg. Widerspruch.

Zitat:
Er sagte 1 bis 1,5 Wochen würd es dauern und dann bekäme ich Post.


In diesem Postbrief wird stehen, dass Mediafinanz behauptet, dass der Eintrag zu Recht besteht. Das bringt sie überhaupt nicht weiter.

Zitat:
Ich hab so Angst, dass diese sch**** mediafinanz die Schufa einlullt und diese den Eintrag stehen lassen.


Die Schufa wird den Eintrag nach einem Anruf bei der Hotline natürlich nicht löschen.
Das machen die nur, wenn die Schufa weiss, dass der Betroffene die Rechtslage kennt.
Deshalb sollten die Sätze von mespeisen unbedingt in den Einschreibebrief auftauchen.

Zitat:
Einfach "Der Eintrag wird bestritten" und aufs BDSG verweisen.
Ankündigen, dass man bei Weigerung gegen die Schufa wegen Verstoßes gegen das BDSG gerichtlich vorgeht (dann direkt zum Anwalt und einstweilige Verfügung beantragen lassen).

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Missy687
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 41x hilfreich)

Ohje....
Mir sagte er, ich wäre in der Fachabteilung und er kümmert sich.
Dann werde ich wohl besser noch ein Schreiben aufsetzen.

Ist die schufa dann auch wieder sauber? Oder bleibt die Anfrage von der Bank dort dennoch stehen?
Sieht ja nicht gut aus, wenn da steht, dass eine Ablehnung wegen dem negativ Eintrag erfolgte, auch wenn dieser später gelöscht wurde.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Mein Widerspruch kam aber vermutlich nach der Eintragung

Na und? Macht keinen Unterschied aus Sicht des BDSG.

Zitat:
Einen Anwalt muss ich dann ja auch noch bezahlen.

Das Geld bekommst du wieder.

Zitat:
Ist die schufa dann auch wieder sauber?

Prinzipiell ja. Selbst bei einer Sperre darf das nur so gesperrt werden, dass es nach außen nicht sichtbar ist.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Ohje....
Mir sagte er, ich wäre in der Fachabteilung und er kümmert sich.


Die Schufa muss auch betriebswirtschaftlich denken. Die können keine Armee von Mitarbeitern beschäftigen, die die Rechtmäßigkeit von Schufa Einträgen prüfen.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Zitat:
Abwicklungskonto.

Schufaeintrag Ist mit Sicherheit nicht wg widersprochenen Inkassogebühren

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Missy687
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 41x hilfreich)

Was denn dann? :schock:

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Hütchenspielertrick.
Man bezahlt die Hauptforderung und das Inkasso tut so, als hätte man stattdessen die Inkassogebühren bezahlt. Und schupss behauptet es, es sei noch eine Hauptforderung offen.
Davon nicht beirren lassen. Eintrag bestreiten und von der Schufa die Löschung erzwingen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Wenn den Inkassogebühren widersprochen ist dann gibt es keine Einmeldung da grundsätzlich nur unwidersprochene Forderungen eingemeldet werden

Hält sich das Inkassounternehmen nicht daran können teure Schadensersatzforderungen kommen
http://www.ilex-recht.de/nachricht-im-detail/prozesserfolg-inkassofirma-muss-eintrag-im-datenbestand-der-schufa-holding-ag-widerrufen.html

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Missy687
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 41x hilfreich)

Vielen Dank für eure Antworten.
Es zieht einen ordentlichen Rattenschwanz hinterher. Gestern kam noch ein Brief meiner Bank, dass die meine Kreditkarte gesperrt haben. Das wird doch jetzt auch in der Schufa vermerkt oder?
Ich bin so sauer!!! Ich habe dieser Bank letzte Woche persönlich mitgeteilt, dass dieser negative Eintrag von mediafinanz nicht rechtens ist und ich das ganze auflösen werde. Und dennoch sperren die Meine Visa :bang:

Heute bekommen die einen Anruf von mir, dass ich mich für die Sperrung "bedanke" und die bald von meinem Anwalt hören werden, bezüglich ihren versteckten Bearbeitungsgebühren in meinem Kredit. "Laufzeitunabhängiger Individualbeitrag" jaja gibt ja schon einige Urteile, die bestätigen, dass dieser Beitrag rechtswiedrig ist.
Mal sehen was die dann sagen :fight:

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Wenn du wegen der Sperrung Nachteile erleidest, muss dir das Inkasso Schadensersatz zahlen ;-)

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Missy687
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 41x hilfreich)

Mir wurde jetzt nochmal bestätigt, dass mediafinanz 14 Tage zeit hat der Schufa Auskunft zu erteilen. Vorher wird nix gelöscht. Die Angelegenheit ist in Prüfung. Der Verweis auf den BDSG interessiert die recht wenig...
Finanziell ist es mir momentan auch nicht möglich die SB für meinen Anwalt bzw die Rechtschutzversicherung aufzutreiben.

Was nun?

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Der Verweis auf den BDSG interessiert die recht wenig...

Nun, ich würde da mindestens eine Beschwerde beim Datenschutz-Beauftragten des Bundeslandes einlegen (Hessen müsste das bei der Schufa sein oder?)
Oder dich mal an den Schufa-Ombudsmann wenden, dass die Schufa vorsätzlich gegen das BDSG verstößt, weil sie sich weigert einen widersprochenen Eintrag direkt zu löschen oder zu sperren.
Es gibt da nichts, was die Schufa mit dem Inkasso zu klären hat. Der Eintrag muss raus. Keine Diskussion :-)

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Missy687
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 41x hilfreich)

Ich werde das nun beim Ombudsmann der Schufa online übermitteln:

Guten Morgen,
Ich habe bereits zwei mal mit der "Fachabteilung" der Schufa telefoniert. Es geht um einen negativen Eintrag. Dieser Eintrag wurde von der mediafinanz Inkasso gemacht. Die Haupforderung beim Gläuber ist beglichen, der Forderung des Inkassos habe ich schriftlich widersprochen.
Ich habe nun beide Male der Schufa mitgeteilt, dass dieser Eintrag bitte gelöscht werden soll. Sie wollen aber erst einmal Auskunft beim Inkasso einholen, so lange bleit der Eintrag sichtbar. Ich persönlich bin der Meinung da gibt es mit dem Inkasso nichts zu klären. Die Schufa versößt hier vorsätzlich gegen den BDSG, weil diese sich weigert den Eintrag zu löschen oder zu sperren!
Ich werde auch zeitgleich Beschwerde beim Datenschutz-Beauftragten des Bundeslandes einreichen!

Mal sehen was passiert...........

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
gusti
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 8x hilfreich)

ich finde dein vorgehen gegen diese machenschaften sehr gut! was die machen ist verleumdung und datenschutzrechtlich seitens der schufa ist das sicherlich nicht in ordnung, denke ich als laie ... ich meine, da liegt kein urteil, gar nichts vor!

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Missy687
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 41x hilfreich)

Ich habe Antwort bekommen.
Langsam fühle ich mich echt verarscht. Sorry....


Sehr geehrte Frau ******

Sie haben Ihr Anliegen zeitgleich an die SCHUFA und an den Ombudsmann gerichtet. Wie mir die Mitarbeiter der SCHUFA mitgeteilt haben, wird Ihr Anliegen dort bereits bearbeitet und befindet sich derzeit in Prüfung. Eine Doppelbearbeitung ist nicht vorgesehen.

Bitte warten Sie daher zunächst das finale Antwortschreiben der SCHUFA ab, sollten sich darüber hinaus offene Fragen ergeben, können Sie sich selbstverständlich wieder an den Ombudsmann wenden.

Alle Informationen zum Ombudsmann und zum Ombudsmannverfahren finden Sie auf der Seite www.schufa-ombudsmann.de.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Annette Frenzel
Referentin des Ombudsmannes

SCHUFA Ombudsmann
Postfach 5280
65042 Wiesbaden
Fax: +49 (0) 611 - 9278 - 8114

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Na dann warte mal die Antwort des Datenschutzbeauftragten ab. Die wird, da bin ich mir fast sicher, anders ausfallen.

Ich persönlich würde dem Ombudsmann folgendes schreiben: "Werter Ombudsmann. Es gibt hier nichts zu klären. Es gibt einen Eintrag, dem ich widersprochen habe und gemäß BDSG muss dieser Eintrag nun raus. Ich verweigere pauschal anzuerkennen, dass diese Schuld, die hier gemeldet wurde, existiert. Es gibt auch kein Schuldeingeständnis o.ä. Der Eintrag ist klar rechtswidrig. Im BDSG ist weder eine Bearbeitungszeit vorgesehen noch eine Möglichkeit, dass das Inkasso der Löschung widersprechen kann. Solange es keinen Titel gibt (und den gibt es nicht), muss der Eintrag raus. Ich fordere erneut die sofortige Löschung. Ich werde ansonsten die Schufa zur Rechenschaft ziehen wegen Verstößen gegen das BDSG. Sämtlicher angerichteter Schaden wird gemäß §824 BGB von der Schufa eingefordert werden. Gerne auch mit Hilfe eines Anwalts und vor Gericht."

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Missy687
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 41x hilfreich)

Ach Mann... Warum kann nicht einmal was funktionieren? :sad: es frustriert so!

Also jetzt abwarten oder direkt den Text an den Ombudsmann?

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Das ist aber schon ein Hammer, was Dr. Anette Frenzel hier abzieht.
Ich würde schriftlich Beschwerde beim Landesdatenschutzbeauftragten von Hessen einlegen.
Dieser Frau Dr. Anette Frenzel muss das Handwerk gelegt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Missy687
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 41x hilfreich)

Update

Schufaeintrag ist rechtens. Die Meldevoraussetzungen waren gegeben :sad:
ich bin am Arsch.....

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Nö.
Ich würde nun zu einem Anwalt gehen und den mittels einstweiliger Verfügung den Schufa-Eintrag über ein Gericht löschen lassen.

Daneben würde ich den zuständigen Datenschutz-Beauftragten informieren (müsste Hessen sein) und dort ein Bußgeld beantragen. Warum? Weil trotz Widerspruchs die Schufa den Eintrag weder löscht noch sperrt. Die Meldevoraussetzungen sind durch deinen Widerspruch gerade nicht gegeben. Darüber hinaus würde ich das Aufsichtsgericht des Inkassos ausfindig machen und einen Entzug der Lizenz beantragen wegen absichtlich falschen Schufaeinträgen trotz Widerspruchs und wegen absichtlichen Anlügens der Schufa. Und schließlich würde ich zur Polizei gehen und das Inkasso bzw. die dortigen Mitarbeiter wegen Nötigung anzeigen. Nötigung wegen dem unrechtmäßigem Schufa-Eintrag und dem darüber versuchten Druckaufbaus, um von dir die in der Rechtsprechung extrem umstrittenen Inkassogebühren zu erpressen.

Ich würde denen maximalen Ärger bereiten.

-- Editiert von mepeisen am 02.10.2015 10:42

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Missy687
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 41x hilfreich)

Ich habe mit Hessen gesprochen. Es ist alles richtig. Die Inkassofuzzis haben mich angemahnt, mich über den Eintrag informiert etc.. Haben sich an die Meldevoraussetzungen gehalten.
Schufa hat es ebenfalls so bestätigt.
Mein Widerspruch kam, nachdem der Eintrag gemacht wurde!
Der Erste Eintrag war noch mit der ursprünglichen Forderung am 31.08.15 von 166€
Dann am 03.09.15 wurde der Eintrag auf 79€ aktualisiert.
Wie gesagt, Schufa und Hessen sagen beide, es ist alles eingehalten worden um den Eintrag machen zu können.

Kurz mal zu Vorgeschichte, auch wenn diese mir leider nix bringt:
Ich habe etwas über Amazon bestellt. Zahlungsoption Billpay Rechnungskauf.
Die Ware kam, einen Teil davon habe ich zurück geschickt. Ich bekam eine Mahnung über den Vollen Betrag von 78€. Ich schrieb denen, dass ich bereits etwas zurück geschickt habe. Keine reaktion. Darauf folgten weitere Mahnungen, auch anschließend von mediafinanz. Alles mit der ursprünglichen Summe.
Nach ewigem hin und her habe ich dann mal vom Händler selber erfahren, dass ich trotz retoure den vollen Betrag an billpay bezahlen muss und vom Händler dann den Betrag der Retoure zurück überwiesen bekomme. Ich sagte denen, dass ich sowas noch nie gehört habe. Bestellt man auf Rechnung, schickt man was zurück, wird diese neu berechnet.
Nun nach dieser Erkenntnis überwies ich dann auch den vollen Betrag an billpay. Zu meinem Pech wurde in dieser Zeit leider schon der Eintrag gemacht. Nachdem ich dann eine neue Mahnung vom Inkasso bekam, wo die Forderung vom Gläubiger abgezogen war habe ich widersprochen. Nützt mir nur leider nichts mehr....


0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Ich habe mit Hessen gesprochen.

Du hast bisher doch nur mit dem Schufa-Ombudsmann gesprochen, nicht mit dem Datenschutzbeauftragten des Landes Hessen, oder?

Zitat:
Mein Widerspruch kam, nachdem der Eintrag gemacht wurde!

Wie kann er auch davor kommen? Es ist irrelevant, wann der Widerspruch kommt. Du widersprichst den Inkassogebühren, du hast sie durch Zahlung nicht anerkannt (du hast nur die Hauptforderung anerkannt), also darf es keinen Eintrag über die Inkassogebühren geben.

Selbst wenn ein Eintrag über die Hauptforderung berechtigt wäre, da du sie durch Zahlung anerkannt hast: Dann muss der Eintrag mindestens als erledigt markiert werden. Aber wenn sogar das verweigert wird, empfehle ich nur: Ab zum Anwalt und die Schritte einleiten.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Missy687
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 41x hilfreich)

Zitat:
Du hast bisher doch nur mit dem Schufa-Ombudsmann gesprochen, nicht mit dem Datenschutzbeauftragten des Landes Hessen, oder?

Nein auch mit dem Datenschutzbeauftragten des Landes Hessen.

Zitat:
Wie kann er auch davor kommen? Es ist irrelevant, wann der Widerspruch kommt

Laut Schufa nicht. Es wurde die Gesamtforderung inkl. der Inkassogebühren gemeldet. Das Inkasso hat sich an die Meldepflichten gehalten um den Eintag machen zu dürfen. Ich hatte bis zu diesem Zeitpunkt der Forderung nicht widersprochen.

Mit einem Anwalt habe ich auch bereits gesprochen. Sie, also die Anwältin sagt auch, dass man da wohl nicht viel machen kann.

Laut schufa wird dieser Eintrag jetzt 3 Jahre bestehen. Selbst wenn ich jetzt die 79€ an das Inkasso zahlen würde, wäre eine vorzeitige Löschung nicht mehr möglich, da in dem Schufaeintrag bereits insgesamt 2 Meldungen eingetragen wurden.
Es wäre nur möglich gewesen, hätte ich diese 166€ innerhalb von 6 Wochen komplett gezahlt....

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Missy687
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 41x hilfreich)

(1) Die Übermittlung personenbezogener Daten über eine Forderung an Auskunfteien ist nur zulässig, soweit die geschuldete Leistung trotz Fälligkeit nicht erbracht worden ist, die Übermittlung zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Stelle oder eines Dritten erforderlich ist und

1.
die Forderung durch ein rechtskräftiges oder für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil festgestellt worden ist oder ein Schuldtitel nach § 794 der Zivilprozessordnung vorliegt,
2.
die Forderung nach § 178 der Insolvenzordnung festgestellt und nicht vom Schuldner im Prüfungstermin bestritten worden ist,
3.
der Betroffene die Forderung ausdrücklich anerkannt hat,
4.

a)
der Betroffene nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden ist,
b)
zwischen der ersten Mahnung und der Übermittlung mindestens vier Wochen liegen,
c)
die verantwortliche Stelle den Betroffenen rechtzeitig vor der Übermittlung der Angaben, jedoch frühestens bei der ersten Mahnung über die bevorstehende Übermittlung unterrichtet hat und
d)
der Betroffene die Forderung nicht bestritten hat
oder

5.
das der Forderung zugrunde liegende Vertragsverhältnis aufgrund von Zahlungsrückständen fristlos gekündigt werden kann und die verantwortliche Stelle den Betroffenen über die bevorstehende Übermittlung unterrichtet hat.



Diese Voraussetzungen sind sozusagen erfüllt und somit ist der Eintrag laut Schufa rechtens :sad:

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
gusti
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 8x hilfreich)

hast du die forderung nicht betsritten?

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Und wieso sind dann genug Gerichte anderer Meinung? Auch falsche Einträge dürfen nicht drin stehen. Und bei dir ist der Betrag falsch und dass der Eintrag nicht erledigt ist, ist ebenso falsch.

https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/negativeintrag-der-schufa-druckmittel-mahnschreiben-und-inkasso/
https://www.wbs-law.de/datenschutz/unberechtigter-schufa-eintrag-kunde-steht-schadensersatz-zu-38908/
http://www.kvlegal.de/internet/bgh-drohung-mit-schufa-eintrag-rechtswidrig-bgh-urteil-vom-19-maerz-2015-az-i-zr-15713-schufa-hinweis/
Google findet noch vieles mehr...

Ich würde der Schufa folgendes schreiben: "Werte Schufa. Es interessiert mich nicht, was Sie und das Inkasso für eine Meinung vertreten. Ich habe den Inkassokosten niemals zugestimmt. Der Eintrag ist inhaltlich falsch, er muss gelöscht oder gesperrt werden. Ich diskutiere hier auch nicht. Ich setze Ihnen eine aller letzte Frist von 7 Tagen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist werde ich A) Strafanzeige wegen Nötigung und Verleumdung erstatten, B) per Anwalt und Gericht die Löschung erzwingen (einstweilige Verfügung) und C) von Ihnen Schadensersatz verlangen wegen Gefährdung der Kreditwürdigkeit. Wie sie sicherlich wissen, vertritt der Bundesgerichtshof die Meinung, dass die Schufa nicht als Druckmittel verkommen darf. Hier aber passiert genau das: Ein Inkasso will unberechtigte Forderungen mittels Schufa-Eintrag erpressen und sie lassen das zu. Wenn das Inkasso etwas will, soll es Klage einreichen und sobald es ein Urteil hat, darf auch etwas in der Schufa stehen. Ohne ein rechtskräftiges Urteil muss dieser Eintrag raus und mein Score umgehend berichtigt werden."

-- Editiert von mepeisen am 02.10.2015 12:31

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Missy687
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 41x hilfreich)

Zitat (von gusti):
hast du die forderung nicht betsritten?


Zum Zeitpunkt der Eintragung noch nicht.

@mepeisen
Zitat (von mepeisen):
Ich habe den Inkassokosten niemals zugestimmt. Der Eintrag ist inhaltlich falsch, er muss gelöscht oder gesperrt werden

Aber ich habe diese auch bis dahin nicht bestritten. Darauf werden die sich berufen.

Auch meine Anwältin sagt, diese 78€ stehen in der Schufa, die gemeldete Forderung ist somit nicht beglichen. Sie war zum Zeitpunkt der Eintragung richtig. Die HF inkl. der Inkassogebühren war ja noch nicht beglichen.
Ich verliere langsam den Glauben daran, dass es sich noch zum positiven ändern kann...

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Missy687
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 41x hilfreich)

4. a) der Betroffene nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden ist,

b) zwischen der ersten Mahnung und der Übermittlung mindestens vier Wochen liegen,

c) die verantwortliche Stelle den Betroffenen rechtzeitig vor der Übermittlung der Angaben,

jedoch frühestens bei der ersten Mahnung über die bevorstehende Übermittlung unter-

richtet hat und

d) der Betroffene die Forderung nicht bestritten hat .


und auch hier, in deinen Links:
Das alles ist ja "rechtens". Die haben mich 2 mal angemahnt. Auch immer über die Eintragung informiert und ich habe in diesen 4 Wochen (1 Mahnung bis hin zum Eintrag) der Forderung nicht widersprochen.....
Mir sind die Hände gebunden :-(

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.998 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
12