mängel beim kauf nicht bemerkt

28. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
knobich
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
mängel beim kauf nicht bemerkt

hab mir vor 2 monaten nen opel zafira gekauft. beim räderwechsel vor 2 wochen stellte ich fest, daß unten am schweller gespachtelt ( vermutlich schaden von der hebebühne) wurde. letzte woche ist die spachtelmasse abgefallen. habe meinen händler angerufen und gefragt ,ob ein schaden bekannt ist. dies wurde mir verneint. war heut bei meinem händler. hab ihm die beule gezeigt. nach begutachtung vom werkstattmeister kam die aussage . das ist aber frisch und unser verkaufsgutachter schickt ein auto so nicht vom hof. habe nächste woche ein termin beim filialleiter. meine frage : was kann ich tun wenn mir jetzt unterstellt wird das ich den schaden verursacht habe.
nützen zeugen ,die die rissige spachtelmasse gesehen haben was? wie verhalt ich mich jetzt?




vielen dank vorab.

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22 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119648 Beiträge, 39758x hilfreich)

Hast du die Spachtelmasse noch?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#3
 Von 
knobich
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

nein die spachtelmasse ist beim fahren abgefallen.
beule ist ca 18 cm lang und ca 1,5 bis 2cm tief.
man sieht aber spuren die vom langkratzen bei der versuchten reperatur kommen könnten,und das die wagenfarbe darum matter ist.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119648 Beiträge, 39758x hilfreich)

Wie schade.

Aber eventuell findet ein Gutachter noch genug Spachtelmasse um das Alter dieser und damit das Alter des Schaden zu gerichtsverwertbar zu beurteilen.





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#5
 Von 
knobich
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

ich hoffe es . blöd ist auch das ich versäumte eine zweit wagen verkehrsrechtschutz abzuschließen. hoffe nach langer mitgliedschaft auf kulanz vom versicherer. beim nachsten termin mit autohaus wird das verkaufsgutachten dargelegt. da weiß ich jetzt schon was geschrieben steht. mit sicherheit nichts von einem schaden.


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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119648 Beiträge, 39758x hilfreich)

Verkehrsrechtschutz nützt etwas bei einem Unfall.

Das hier wäre ein Kaufvertrag und hat nichts mit Verkehrsrecht zu tun.



quote:
da weiß ich jetzt schon was geschrieben steht. mit sicherheit nichts von einem schaden.

Das könnte dann problematisch für das Autohaus werden ...





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#7
 Von 
knobich
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

warum problematisch fürs autohaus. machst mir mut. das auto ist ein leasingrückläufer. es ist also davon auszugehen das alle arbeiten in dem autohaus gemacht worden sind. demnach müßten ja alle mängel irgendwo aufgeschrieben sein. es sei denn der mangel ist kurz vorm kauf oder danach bei der aufbereitung passiert.



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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119648 Beiträge, 39758x hilfreich)

Weil es dann eine arglistige Täuschung wäre und auc Betrug im Raume steht.
Da ist eine ganz üble Ausgangsposition für den Verkäufer.


Sofern natürlich gerichtsfest nachgeweisen werden kann, das der Schaden schon VOR dem Verkauf vorgelegen hat.





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#10
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 560x hilfreich)

Bei meinem französisch Wagen ist es wohl so das alle Fachwerkstätten auf die Fahrzeughistorie zugreifen können - Vielleicht kann ein anderer Händler die Fahrzeughistorie mal (gegen nen 10er für die Kaffeekasse) ausdrucken.

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#12
 Von 
knobich
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

ja ich habe die räder gewechselt. nein ich habe den schaden nicht verursacht. mit einem wagenheber aus dem auto werd ich wohl kaum so eine beule hinbekommen.
der punkt ist der das ich es nicht war. und es jetzt aber so dargestellt wird.somit steht aussage gegen aussage .was mich ärgert ist ,daß ich für (mich) viel geld ein mangelhaftes auto kaufte. als laie weiß man ja auch garnicht auf was man alles achten muß. in fernseh sendungen sieht ja alles immer so einfach aus. habe das auto vom kauf bis zum abfallen der spachtelmasse ca 2000km
gefahren.

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#13
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

quote:
Verkehrsrechtschutz nützt etwas bei einem Unfall.

Das hier wäre ein Kaufvertrag und hat nichts mit Verkehrsrecht zu tun.



Das ist so nicht richtig.
Der Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht deckt Ansprüche aus Geschäften des täglichen Lebens "außerhalb des Fahrzeugbereichs" ab.

Für den Fahrzeugbereich - auch Kauf, Verkauf, Finanzierung, Miete, Reparatur, Versicherung ...- ist der Verkehrsrechtsschutz zuständig.



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#14
 Von 
knobich
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

demnach sind meine hab ich doch gute chancen, wenn es zu keiner einigung kommt?

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#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119648 Beiträge, 39758x hilfreich)

Das kommt darauf an was im Verkaufsgutachten steht und ob sich das vorhandensein des Mangel vor dem Verkauf gerichtsfest nachweisen lässt.





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#16
 Von 
knobich
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

glaube nicht das es im verkaufsgutachten steht. wäre doch sonst bestimmt vom autohaus angezeigt worden.
wurde mir von nem bekannten gesagt das der schaden nicht eindeutig einer zeit zu zuschreiben ist,daß aber fest steht das bei der tiefe der beule die spachtelmasse nicht lange hält.


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#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119648 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
mir von nem bekannten gesagt das der schaden nicht eindeutig einer zeit zu zuschreiben ist,

Nichts gegen den Bekannten, aber genau dafür gibt es entsprechende Fachleute, mit entsprechenden Kenntnissen und Mitteln.





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#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119648 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ich sehe hier keinen Mangel nach § 439 BGB <hr size=1 noshade>

Verschwiegener Mangel/Unfallschaden = arglistige Täuschung könnte man hingegen schon sehen ...





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#20
 Von 
knobich
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

wie sieht ein verkaufsgutachten aus? was steht alles drin?
kann es möglich sein das der gutachter die gespachtelte und lackierte stelle garnicht sah? dann steht auch nix im gutachten , hab ich somit schlechte karten ? danke

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#22
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 560x hilfreich)

Ich hab auf der ersten Seite den Hinweis gegeben sich von einer anderen Fachwerkstatt die Fahrzeughistorie (Inspektionen, Reparaturaufträge...) ausdrucken zu lassen. Es kann sein das der Unfallschaden in einer Fachwerkstat zum. begutachtet wurde u. sich damit nachweisen lässt das am xx.xx.xxxx am xxxxxxxxx ein Unfallereignis stattgefunden hat.

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