münl. Zusage des Kredites abgesagt - Hilfe!

28. März 2002 Thema abonnieren
 Von 
uncsteve
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
münl. Zusage des Kredites abgesagt - Hilfe!

guten Morgen,

Ich habe folgendes (Riesen-)Problem:

Seit längerer Zeit haben wir uns nach einem Eigenheim umgesehen, und im Januar diesen Jahres wurden wir dann fündig - ein DDH-Neubau (Scheidungsverkauf).
Nachdem wir uns entschlossen haben dieses Objekt zu erwerben, kümmerten wir uns um die Finanzierung.
nach Einsicht aller Unterlagen, hat uns der Berater der Wüstenrot-Bausparkasse am 20 Februar 2002 telefonisch zugesichert das die Bank den Kredit von 360tdm bewilligt. Nach einer weiteren Terminvereinbarung (Unterschreibung der Kreditanträge) wurde uns nochmals der Kredit,mündlich, vor Zeugen (Eltern), bestätigt.
Kurz vor dem Notartermin habe ich mir dies abermals telefonisch bestätigen lassen, ebenfalls mein Makler der auch nochmals mit dem Finanzberater gesprochen hat, der dies auch bezeugen kann.

Nachdem nun bis letzte Woche (KW 12) noch kein Kontakt seitens des Kreditgebers erfolgte, rief ich nochmal den Berater an, der mir sagte, dass die Bank ihm eine mündl. Zusage erteilte, und jetzt schriftlich abgesagt hat, er aber schon mit einer anderen Bank in Verhandlung stehe. seitdem werde ich von einem auf den anderen Tag vertröstet >> MORGEN IST ZAHLUNGSTERMIN <<
Außerdem haben wir mittlerweile ca 40000DM Eigenkapital für die Renovierung, Notar, Grunderw.-Steuer ect. ausgegeben.

Wie ist nun die Rechtslage?
>>Wenn es (hoffentlich) noch zu einer Kreditzusage einer anderen Bank kommt, wer zahlt die Verzugszinsen?
>>Wie geht es weiter, wenn sich kein Kreditgeber findet?

Für Ihre Hilfe wäre ich sehr dankbar!
mfG
Steffen C.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Olaf Matlach
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 6x hilfreich)

Da es hier kein Erfordernis der Schriftform gibt, sollten Sie in jedem Fall Schadenersatzansprüche gegenüber Wüstenrot geltend machen können. Es wird natürlich nicht einfach diese durchzusetzen. Wüstenrot wird sicher in irgendeiner Form fixiert haben, daß mündliche Zusagen der schriftlichen Bestätigung bedürfen. Sollten hier konkret Schäden entstehen oder ernstlich zu befürchten sein, sollten Sie auf jeden Fall anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, selbst werden Sie sich gegenüber einer Bank sicher nicht durchsetzen können. Für weitere Rückfragen können Sie sich gerne an mich wenden.

Viele Grüße aus Hannover
Rechtsanwalt Olaf Matlach

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
kenan
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Ich habe ein Grundstück gekauft, und habe
vor ein Haus zu bauen! Der Notar, hat sich eine mündliche Kreditzusage für das Grundstück und Hausbau, bei der Bank, telefonisch eingeholt.

Ist diese Zusage der Bank vertraglich bindend?

Auch ich bekam eine mündliche Zusage telefonisch. Ein Baukonto wurde ebenfalls erstellt.

Wer muß die Kosten(Grundstück, Notarhonorar, Architekt usw.) tragen, wenn der Kredit nicht bewilligt wird?

Im Voraus vielen Dank für Ihre Hilfe!
MFG


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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(977 Beiträge, 334x hilfreich)

Ein Notar ist für die juristisch korrekte Abwicklung eines Grundstückskaufes zuständig, er ist aber kein Finanzberater. Es ist nicht seine Aufgabe, sich darum zu kümmern, ob der Käufer seine geplante Finanzierung auch realisieren kann.

Wenn nicht vertragsgemäß an den Verkäufer gezahlt wird, kommen die vertraglich vereinbarten Verzugszinsen auf den Käufer zu, später (nach einen eventuellem Rücktritt des Verkäufers vom Vertrag wegen Nichtzahlung) noch die gesamten Kosten der Rückabwicklung.

Inwieweit der Käufer dann seine Bank in Regreß nehmen kann, hängt von den individuellen Vereinbarungen zwischen ihm und der Bank ab. Insbesondere, ob nachweislich eine verbindliche Auszahlungszusage für einen bestimmten Termin erteilt wurde oder ob das nur unverbindlich oder vorbehaltlich irgendwelcher Prüfungen in Aussicht gestellt wurde. Auf mündliche Zusagen eines Sachbearbeiters zu vertrauen kann da eine wackelige Angelegenheit sein, da es erstens nicht eindeutig nachweisbar ist und zweitens der Sachbearbeiter zu einer für die Bank verbindlichen Zusage möglicherweise gar nicht befugt ist.

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