Mündlicher Arbeitsvertrag und jetzt krankgeschrieben

10. September 2002 Thema abonnieren
 Von 
Michaela Rettenmeier
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mündlicher Arbeitsvertrag und jetzt krankgeschrieben

Ich brauche möglichst schnell eine Antwort auf folgende Frage:
Ich habe mit meinem Arbeitgeber bisher nur einen mündlichen Arbeitsvertrag, habe dort zwei Wochen gearbeitet und wurde dann krank. Nun bin ich seit drei Wochen krankgeschrieben und weiß nicht, ob mein Arbeitgeber verpflichtet ist mir mein Gehalt trotzdem zu zahlen oder nicht.
Bitte helft mir.:)



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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
kjanzen
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 15x hilfreich)

Laut Entgeldfortzahlungsgesetz braucht der Arbeitgeber den Lohn nicht weiterzuzahlen, wenn der Arbeitnehmer in den ersten vier Wochen der Beschäftigung erkrankt.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12301.12.2023 12:55:16
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Ein mündlich geschlossener Arbeitsvetrag ist zwar bindent,aber lt. dem Nachweisplichtngesetz ist der AG innerhalb einer bestimmten Frist dazuverpflichtet den Vertrag schriftlich festzuhalten.

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#3
 Von 
Jörg83
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 109x hilfreich)

Wenn du in den ersten 4 Wochen krank geschrieben wirst, kannst du mit der Krankschreibung vom Arzt zur Krankenkasse gehen, und bekommst deinem Lohn angemessen Krankengeld.

Das blöde ist nur beim mündlichen Vertrag, dass der Stundenlohn wohl nirgens festgelegt ist, denke ich...

Aber ich bin kein Jurist, ich versuch halt logisch zu denken :)

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