Ich bin leibliche Tochter aus erster Ehe meines vor 1 Jahr verstorbenen Vaters, pflichtteilberechtigt mit Teilanerkenntnisurteil für das Nachlassverzeichnis. Leider wird von meiner Stiefmutter (und meinen Halbgeschwistern) kein brauchbares Verzeichnis erstellt. Es geht um das Firmenvermögen, welches mein Halbbruder im Rahmen einer verdeckten Schenkung vor 3 Jahren erhalten hat. Meine Halbschwester hat zum Ausgleich eine Lebensversicherung erhalten. Zwangsgeld zur Beschleunigung der Auskunftserteilung wurde von der Gegenseite abgewiesen. Angeblich wäre das Verzeichnis vollständig die Firma sei verkauft worden. Wir kommen einfach so nicht weiter- welche Möglichkeiten habe ich jetzt noch?
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lückenhaftes Nachlassverzeichnis
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ohne "Beweise" für deine Behauptung - gar nicht. Denn kein Mensch wird erwarten das die Gegenseite nun erklärt gelogen zu haben.
Viele Menschen leben auch ohne zu Erben ganz gut.
Uwe
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Toller Tip,
wenn du dir das leisten kannst...
Ich bin alleinerziehende, krebskranke Mutter und möchte gerne noch miterleben wenn meine Tochter ihr Studium beendet hat- meine Stiefmutter verprasst das Geld derweilen als lustige Witwe auf Kreuzfahrten (immerhin geht es um ein Firmenvermögen von geschätzten schlappen 2,5 Millionen)... sind für dich vielleicht nur Peanuts. Solche Beiträge haben im Forum eigentlich nichts verloren.
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Bei so einen "Firmenvermögen" wird das wohl eine GmbH oder Ag sein. Deren Bilanzen kann man online einsehen (www.Unternehmensregister.de).
Also schon mal ein paar Zahlen.
Und wenn die Geschichte Beweisbar ist, findet sind auch ein Prozessfinanzierer oder ein Anwalt auf Provisionbasis. www.erfolgs-anwalt.de
Wegen der Gesundheit hilft www.krebs-kompass.org/forum/ da trifft man Gleichgesinnte, wobei einen leider mehr Angst machen als man so schon hat.
Ich würde doch ganz frech eine Strafanzeige beim Staatsanwalt versuchen - kostet nichts und macht evtl. dem Gegner Beine.
Im Übrigen muss man in einem Forum davon ausgehen das die Leute nur das wissen was man erzählt. Daraus kann der Leser dann wählen wie er es verstehen will.
Ob du deiner Tochter beim Leben zuschauen willst oder ständig über das Verfahren jammerst und dein Leben versaust... musst du wissen - du kennst deinen Belege und Beweise ja. besser.
Du musst in einem Verfahren - BEWEISEN - nicht behaupten.
Uwe
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