lovebuy.de verliert Prozess vor dem Amtsgericht Köln

Mehr zum Thema: Internetrecht, Computerrecht, AGB, Anmeldegebühr
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lovebuy.de verliert Prozess vor dem Amtsgericht Köln

Die Online-Sex-Börse Lovebuy.de (Sign21 GmbH, jetzt VMA Management GmbH) hat ein vor dem Amtsgericht Köln geführtes Verfahren um die Zahlung von Anmeldegebühren, Mahnkosten und vermeintlichen Rechtsanwaltsgebühren verloren (Urteil des Amtsgerichts Köln v. 23.10.2008 - 114 C 155/08).

Das Auktionshaus für Sexdienste, welches heute durch die VMA Management GmbH betrieben wird, versuchte in dem gerichtlichen Verfahren einen angeblich „angemeldeten Nutzer" auf die Zahlung einer Anmeldegebühr von 9,95 Euro sowie um ein vielfach darüber liegendes Entgelt für Auskünfte, Mahnungen und die bisherige Rechtsverfolgung zu verklagen. Der Nutzer habe sich durch das Anklicken eines „Registrieren Sie sich jetzt" - Buttons bei der Internetplattform registriert und hierbei bestätigt, dass er die die Kostenpflicht der „Dienstleistung" sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Klägerin akzeptiert.

Thilo Wagner
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seit 2005
Rechtsanwalt
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Tel: (0221) 3500 67 80
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Familienrecht, Erbrecht, Urheberrecht, Zivilrecht

Hierauf folgten zahlreiche Mahnungen per E-Mail, welche zunächst durch den "Internetanbieter" selbst und dann durch einen Anwalt versandt wurden. Dieser leitete sodann ein gerichtliches Verfahren ein.

In dem Kölner Verfahren konnte die klagende Sign21GmbH den Beweis für ihre Behauptung jedoch nicht führen. Die Klage wurde als unbegründet abgewiesen. Der von WAGNER HALBE Rechtsanwälte Köln vertretene Prozessgewinner meinte nach der Urteilsverkündung glücklich: „Ich fühlte mich durch die immer höher werdenden Ansprüche stark unter Druck gesetzt. Jetzt fällt mir ein großer Stein vom Herzen."

Tipp:

Verbraucher bewegen sich im Internet nicht ohne Schutz im rechtsfreien Raum. Bereits im Jahr 2007 hat das Amtsgericht München geurteilt, dass versteckte Preisabreden in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind (Urteil vom 16.01.2007 - 161 C 23695/06.) Aus diesem Grund gilt: Internetbenutzer, welche Zahlungsaufforderungen oder Mahnungen von Internetdienstleistern erhalten, sollten die behaupteten Ansprüche genau prüfen. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Forderung nicht besteht, sollten Sie dies in möglichst knapper Form dem Unternehmen oder dem meist schnell beauftragten Inkassobüro mitteilen. Jede weitere Mahnung kann dann getrost in den Mülleimer geworfen werfen. Wenn dennoch ein gerichtlicher Mahnbescheid verschickt wird, sollte diesem ganz einfach mit dem stets beigefügten Vordruck widersprochen werden.

Falls Sie sich unsicher sind oder die lästigen Mahnschreiben kein Ende finden, sollten Sie einen Rechtsanwalt um Rat und Unterstützung bitten. Meist genügt ein einziges anwaltliches Schreiben und der Spuk hat ein Ende.

WAGNER HALBE Rechtsanwälte

Rechtsanwalt Thilo Wagner
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Leserkommentare
von guest-12325.06.2011 21:11:02 am 28.11.2008 10:29:35# 1
Wurde Zeit, daß die einen zwischen die Hörner bekommen haben. Aber es gibt eine Menge weiterer Abzockbuden: Planetwin, Melango, Ilove
    
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