ladendiebstahl - abstreiten oder soll ich es lieber zugeben ?

12. Januar 2003 Thema abonnieren
 Von 
omega
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
ladendiebstahl - abstreiten oder soll ich es lieber zugeben ?

hallo ich bin 20 jahre alt und würde am freitag bei einem ladendiebstahl erwücht (Glühlampem im wert von 20 Euro ) ich hatte nur die glühlampen in der tasche ! ich habe bei dem dedektiv nichts unterschrieben ich werde demnäst post von der polizei bekommen darum wollte ich mal fragen ob ich den diebstahl abstreiten kann ( aussagen das das meine eigenen seien und ich nur geschaut habe ob es auch andere ausführungen von diesen lampen gebe ) oder soll ich es lieber zugeben ? wird es in mein führungszeugnis eingetragen ?
ich biete um schnelle antwort

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lina6
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Omega,

Du kannst es besser zugeben. Bei der Polizei kennen die das mit den Ausreden zu Genüge. Das nimmt Dir eh keiner da ab. Wenn es deine eigenen gewesen wären, hättest Du ja auch sicherlich keine Verpackung mehr umzu gehabt. Und vielleicht haben die es ja auch auf Video oder haben mehrere Zeugen, wie Du sie eingesteckt hast. Ist es Dein erster Ladendiebstahl? Lieben Gruß, Lina6

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#2
 Von 
omega
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

ich wurde schonmal in diesem laden erwücht das würde aber damals ohne die polizei geregelt ! was soll ich denn am besten angeben wenn ich mich dazu bei der polizei antwort geben soll ? ich weis das es in diesem laden keine videokamera ist aber da war ein zweiter dabei

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#3
 Von 
Lina6
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 2x hilfreich)

Erzähl es so, wie es war. Du hast die Glühbirnen eingesteckt usw. Bei dem Diebstahl-Betrag gibt es eine Geldstrafe. Du mußt aber selber wissen, was Du tun möchtest. Ich bin keine Rechtsexperte; wenn Du bei dem Abstreiten meinst, dass Du damit durchkommst, dann mußt Du das tun. Mach das, was Du für Dich richtig hälst, aber wenn Du in dem Geschäft eh schon vorher mal erwischt wurdest, werden die das bei der Polizei auch angeben, auch wenn es damals ohne Polizei geregelt wurde. Dann wirkst Du bei diesem Fall jetzt unglaubwürdig, wenn Du sagst, Du hättest Deine eigenen mitgebracht. Deswegen meine ich, dass es für Dich besser ist, gleich bei der Wahrheit zu bleiben.

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#4
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Eine offensichtliche Lüge als Schutzbehauptung würde sicherlich strafverschärfend berücksichtigt werden.
Wenn damals wegen der alten Geschichte kein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, interessiert sich die Staatsanwaltschaft auch nicht dafür.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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