kürzung selbstbehalt bei Lebensgemeinschaft

2. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
anda88
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 7x hilfreich)
kürzung selbstbehalt bei Lebensgemeinschaft

Guten Abend,

Ich habe gelesen, dass mein Selbstbehalt gegenüber meiner geschiedenen Frau sinken kann, wenn meine jetzige Partnerin ein Nettoeinkommen über 700 Euro hat.

Also wenn sie 800 Euro Netto hat, sinkt mein Selbstehalt gegenüber der Ex von 1000 auf 900 Euro.

Gibt es Abzugspositionen wie z.b Ihre Fahrtkosten zur Arbeit oder Altersvorsorgebeiträge i.h.v 4% ihres Bruttoeinkommens, die das Nettoeinkommen meiner Partnerin nach unten bereinigen bevor es für die Berechnung meines Selbstbehaltes gegenübergestellt wird?

Diese Posten bereinigen ja auch mein Unterhaltspflichtiges Einkommen gegenüber meiner Ex Frau.

Danke schonmal für eure Antworten.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Abend,

quote:
Ich habe gelesen, dass mein Selbstbehalt gegenüber meiner geschiedenen Frau sinken kann


Wo hast Du das gelesen?

Ich würde dem nicht zustimmen. Es ist zwar richtig, dass die LL der OLG unter Punkt 6.2 die Möglichkeit einer Herabsetzung des SB vorsehen, dieses würde ich aber nur auf den Kindesunterhalt beziehen wollen.

Beim Ehegattenunterhalt beträgt der SB 1.000€ Punkt aus.

Jemand anderer Meinung?

LG nero

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

gerade noch gefunden:

quote:
Mit Urteil vom 09.01.2008 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Selbstbehalt eines Unterhaltsverpflichteten um die durch eine gemeinsame Haushaltsführung eintretende Ersparnis, höchstens jedoch bis auf sein Existenzminimum nach sozialhilferechtlichen Grundsätzen herabgesetzt werden kann. Dies ist allerdings zunächst lediglich für den Kindesunterhalt entschieden .


Im Weiteren hier nachzulesen:

http://www.rechtsanwalt-news.de/familienrecht/selbstbehalt-bei-zusammenleben-mit-neuen-partner-beim-kindesunterhalt/

LG nero

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hi,

genauso seh ich das auch: SB bei 1000€, Einkommen der LG irrelevant.

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
anda88
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 7x hilfreich)

Oha, das habe ich dann entweder überlesen oder es hat irgendwo anders gestanden.

Vielen Dank, das baut schon auf.

Dennoch wäre noch interressant, ob das einkommen meiner Partnerin bereinigt wird, bevor es in eine ggf entstehende Rechnung geht.

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hi,

das Einkommen deiner Partnerin braucht nicht bereinigt zu werden, da es in einer Ehegatten-Unterhaltssache nicht vorkommt.

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

-- Editiert am 02.06.2010 22:26

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