Guten Abend,
Ich habe gelesen, dass mein Selbstbehalt gegenüber meiner geschiedenen Frau sinken kann, wenn meine jetzige Partnerin ein Nettoeinkommen über 700 Euro hat.
Also wenn sie 800 Euro Netto hat, sinkt mein Selbstehalt gegenüber der Ex von 1000 auf 900 Euro.
Gibt es Abzugspositionen wie z.b Ihre Fahrtkosten zur Arbeit oder Altersvorsorgebeiträge i.h.v 4% ihres Bruttoeinkommens, die das Nettoeinkommen meiner Partnerin nach unten bereinigen bevor es für die Berechnung meines Selbstbehaltes gegenübergestellt wird?
Diese Posten bereinigen ja auch mein Unterhaltspflichtiges Einkommen gegenüber meiner Ex Frau.
Danke schonmal für eure Antworten.
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kürzung selbstbehalt bei Lebensgemeinschaft
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Guten Abend,
quote:
Ich habe gelesen, dass mein Selbstbehalt gegenüber meiner geschiedenen Frau sinken kann
Wo hast Du das gelesen?
Ich würde dem nicht zustimmen. Es ist zwar richtig, dass die LL der OLG unter Punkt 6.2 die Möglichkeit einer Herabsetzung des SB vorsehen, dieses würde ich aber nur auf den Kindesunterhalt beziehen wollen.
Beim Ehegattenunterhalt beträgt der SB 1.000€ Punkt aus.
Jemand anderer Meinung?
LG nero
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Hallo,
gerade noch gefunden:
quote:
Mit Urteil vom 09.01.2008 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Selbstbehalt eines Unterhaltsverpflichteten um die durch eine gemeinsame Haushaltsführung eintretende Ersparnis, höchstens jedoch bis auf sein Existenzminimum nach sozialhilferechtlichen Grundsätzen herabgesetzt werden kann. Dies ist allerdings zunächst lediglich für den Kindesunterhalt entschieden .
Im Weiteren hier nachzulesen:
http://www.rechtsanwalt-news.de/familienrecht/selbstbehalt-bei-zusammenleben-mit-neuen-partner-beim-kindesunterhalt/
LG nero
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Hi,
genauso seh ich das auch: SB bei 1000€, Einkommen der LG irrelevant.
Grüßle
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
Oha, das habe ich dann entweder überlesen oder es hat irgendwo anders gestanden.
Vielen Dank, das baut schon auf.
Dennoch wäre noch interressant, ob das einkommen meiner Partnerin bereinigt wird, bevor es in eine ggf entstehende Rechnung geht.
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Hi,
das Einkommen deiner Partnerin braucht nicht bereinigt zu werden, da es in einer Ehegatten-Unterhaltssache nicht vorkommt.
Grüßle
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
-- Editiert am 02.06.2010 22:26
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