Kündigungsschutz - BGB oder Tarifvertrag?

2. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
mariow
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsschutz - BGB oder Tarifvertrag?

hallo,
ich möchte gern mein arbeitsverhältnis kündigen. die gesetzliche kündigungsfrist nach bgb beträgt ja vier wochen, nach dem metall-tarifvertrag, dem meine alte firma angehört, beträgt die kündigungsfrist aber sechs wochen zum quartalsende.
wer weiß denn, welches recht höher gewichtet wird, das bgb oder der tarifvertrag?

schöne grüße und danke!

mario


Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo mario, das kommt drauf an, was für dich gilt. Wenn der Tarifvertrag für dich gilt, dann ist für dich die Kündigungsfrist darin die maßgebliche.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mariow
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo venotis!
vielen dank für die ultraschnelle antwort.
der metalltarifvetrag gilt wohl, ja, denn ich habe keinen außertariflichen vetrag.
wenn ich also dann zum 01.02.06 in der neues firma anfangen möchte, muss ich also einen aufhebungsvertrag machen???
uiuiui....

schöne grüße

mario

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
wenn ich also dann zum 01.02.06 in der neues firma anfangen möchte, muss ich also einen aufhebungsvertrag machen?


Wenn der Arbeitgeber mitmacht: Ja.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.349 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen