kündigung in "probezeit" mit "einseitigem vertrag"

1. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
martha.pfahl
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
kündigung in "probezeit" mit "einseitigem vertrag"

ein freund von mir hat nach abgeschlossener berufsausbildung vor drei monaten eine neue stelle angetreten. er hat einen vom arbeitgeber nicht unterschriebenen arbeitsvertrag erhalten, diesen unterschrieben und dem arbeitgeber zurückgegeben.

im arbeitsvertrag war eine Probezeit von sechs monaten geregelt.

der arbeitgeber hat den vertrag trotz mehrmaliger nachfrage in den vergangenen drei monaten nicht unterschrieben an den arbeitnehmer ausgehändigt, jenen aber per brief (und sms) nach drei monaten gekündigt.

meine frage ist nun: ist der vertrag mit seinen speziellen regelungen (probezeit) unter der oben beschriebenen voraussetzung wirksam oder gilt ein standardvertrag nach bgb der so erst einmal keine probezeit vorsieht.

der unterschied wäre vermutlich folgender:
gilt der vertrag beträgt die kündigungsfrist die gesetzlichen minimalen 14 tage.
gilt der vertrag nicht, beträgt die kündigungsfrist 4 wochen zum monatsende. mein freund wäre also zwei wochen länger beschäftigt und bezahlt.

vielen dank im voraus für eure hilfe!

robert

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo,

er (Freund) hat ja den Vertrag mit der Probezeitvereinbarung unterschrieben. Und den kann der AG im Streitfall auch vorweisen. Also wird es wohl nichts bringen, sich darauf zu berufen, dass man ja selber den Vertrag nicht vorliegen hat, wenn man weiß, was drin steht.

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"MfG venotis

Anmerkung: Meine Antworten stellen keine Rechtsberatung dar."

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#2
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Zudem: "Wirksamkeitsvoraussetzung" für einen AV - wie es so schön heißt - ist der gemeinsame Wille, ein Arbeitsverhältnis so und so einzugehen resp. den anderen darin zu beschäftigen - m.a.W.: selbst ein mündlicher Vertrag gilt; die Schriftfassung dient mehr der Dokumentation.

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