krankenversichung

6. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
biooctopus
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
krankenversichung

Hallo alle

Es geht um die Frage, ob Ich zur gesetzlichen Krankenkasse beitren kann.

Ich habe schon 9 Jahre in Deutschland studiert und das Magisterstudium abgeschlossen.
Dann kam Ich nach meiner Heimat. d. h. Südkorea, zurück, aber nun bin ich in der Absicht
einen Job in Deutschland zu finden und permanent zu leben.

Problem ist, dass ich seit langem eine kronische Krankheit (Hepatitis) erlitt.
Seit zwei Jahre muss ich mich hier regelmäßig (4 mal im Jahr) untersuchen lassen und Ich muss jeden Tag
eine Tablette einnehmen. Die sind lebensnotwendig für mein Leben und auch für meine Gesundheit.

Die Fragen sind: falls Ich in Deutschland arbeite, ist es möglich eine gesetzliche Krankenversicherung zu haben?
Sollte ich für die oben genannte regelmäßige Untersuchung und Medikamente zusätzlich bezahlen?

Danke

P. S.

Als Ich in Deutschland aufhielt, hatte ich private Krankenversichungen, d. h. damals wurde mein Antrag auf den Eintritt zur gesetzliche Krankenversichung wegen meines Alters (in dem Moment war ich 29 Jahre alt) abgelehnt..

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

....was hat das mit dem Ausländer-/Aufenthaltsecht zu tun?
Das solltest Du die Krankenkasse fragen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Falls du in Deutschland einen Arbeitsvertrag bei einem Arbeitgeber hast und unterhalb der Pflichtversicherungsgrenze verdienst (die ist ziemlich hoch, auch für Magister), muss die gesetzliche Krankenversicherung deiner Wahl dich aufnehmen.

Ich fürchte aber, du zäumst das Pferd von hinten auf: hast du überhaupt das Recht, in Deutschland Arbeit aufzunehmen? Das ist für eine gewisse Weile nach dem Studium wohl möglich, du bist aber ja bereits ausgereist. Also: das solltest du vorher mal klären. Die Krankenversicherung wird da eher ein nachrangiges Problem werden.

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#3
 Von 
biooctopus
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

zu ya 338: Entschudligung. Ich habe nicht vorsichtig alle Beiträge gelesen. Danke...

zu quiddje.

Danke für deine Antwort. Weitere Frage ist, ja, ob Ich überhaupt ein Recht habe, eine Arbeit in Deutschland
aufzunehmen. Mein Studiumfach ist Archäologie. Man weiß wohl, dass ein Job als Archäologe sehr schwierig zu finden ist, zumindest für den Ausländer. Paar Jahre sind nach dem Studiumabschluss vorbeigegangen, und mittlerweile habe ich eine Ausbildung als Sushi Koch gemacht, und seit 1 und halb Jahr arbeite ich als Sushi Koch.

Ich - ein deutsch und englisch sprechender Sushi Koch - habe nun vor als Sushi Koch in Deutschland zu arbeiten. Es gibt einige Anzeige auf dem Internetportal, z. B: Eures, aber Ich weiß nicht genau, ob solche Jobangebote mir ein Recht geben würden, als Arbeiter in Deutschland zu bleiben.

Habt ihr irgendwelche Infos?

Danke nochmal

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

aber Ich weiß nicht genau, ob solche Jobangebote mir ein Recht geben würden, als Arbeiter in Deutschland zu bleiben. Na, wenn sich die Anzeige ausdrücklich an Nicht-EU-Ausländer richtet, dürfte der Arbeitgeber schon davon ausgehen, daß da eine Arbeitserlaubnis erteilt wird. Freilich gibt es die üblicherweise nur befristet - siehe hier: [link=http://tarneden-inhestern.de/aktuell/322-spezialitaetenkoch-aufenthalt-fuer-mehr-als-4-jahre-moeglich.html]

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38475 Beiträge, 14009x hilfreich)

Mit Hepatitis in einer Küche? Das ist ja wohl kaum möglich. Außerdem, wie welcher Job wo inseriert wird, das ist doch wurscht. Fakt ist, dass im konkreten Einzelfall geprüft wird, ob eine Stelle mit einem in Deutschland Lebenden, wenn das nicht geht, mit einem in der EU Lebenden ausgefüllt werden kann. Und erst dann kommt jemand aus dem Nicht-EU-Bereich in Betracht.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Fakt ist, dass im konkreten Einzelfall geprüft wird, ob eine Stelle mit einem in Deutschland Lebenden, wenn das nicht geht, mit einem in der EU Lebenden ausgefüllt werden kann. Und erst dann kommt jemand aus dem Nicht-EU-Bereich in Betracht.

Nennt sich "Vorrangprüfung".
Es dürfte sehr unwahrscheinlich sein, dass sich kein in Deutschland rechtmäßig Aufhältiger (Deutscher, EU-Bürger oder Ausländer) finden wird, der für diese Arbeit geeignet ist.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38475 Beiträge, 14009x hilfreich)

@ ya338: das wollte ich vorsichtig ausdrücken. Und dazu noch Hepatitis ....

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12306.01.2017 16:30:43
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

immer Sache der Krankenkasse

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4211x hilfreich)

Zitat (von guest-12306.01.2017 16:30:43):
immer Sache der Krankenkasse


Erstmal Sache der bisher fehlenden Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38475 Beiträge, 14009x hilfreich)

Mit einer Hepatitis kann das doch alles dahingestellt bleiben.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4211x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Mit einer Hepatitis kann das doch alles dahingestellt bleiben.


Nicht zwangsläufig.
Es gibt mit einer Hepatitis kein generelles Berufsverbot, es ist immer eine Einzelfallentscheidung.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38475 Beiträge, 14009x hilfreich)

Kein generelles Berufsverbot. Aber ein Berufsverbot, wenn man in einer Küche mit offenen Lebensmitteln arbeitet, was ein Koch ja tut.

Zusammenfassend:

1. Er wird in einer Küche nicht arbeiten dürfen, sofern er mit offenen Lebensmitteln in Berührung kommt.
2. Der Arbeitgeber müsste nachweisen, dass im gesamten EU-Raum niemand ist, der diesen Job ausüben könnte.

Beides einzeln oder in Combi ziemlich aussichtslos.

wirdwerden

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#13
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Kein generelles Berufsverbot. Aber ein Berufsverbot, wenn man in einer Küche mit offenen Lebensmitteln arbeitet, was ein Koch ja tut.

Zusammenfassend:

1. Er wird in einer Küche nicht arbeiten dürfen, sofern er mit offenen Lebensmitteln in Berührung kommt.
2. Der Arbeitgeber müsste nachweisen, dass im gesamten EU-Raum niemand ist, der diesen Job ausüben könnte.

Beides einzeln oder in Combi ziemlich aussichtslos.

wirdwerden


Hm, werde jetzt Restaurants doch meiden...Danke für die Info.

Gibt es denn eine offizielle Meldepflicht bzw. Bluttests? Soweit mir bekannt ist das nicht der Fall.

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