kosten für räumungsklage

30. Juni 2005 Thema abonnieren
 Von 
2bob
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 17x hilfreich)
kosten für räumungsklage

hallo,

ich habe einen mieter der seine mieten nicht bezahlt. mittlerweile schon seit 7 monaten. weder gut zureden noch drängen haben ihn bewogen auszuziehen. mir scheint der einzige weg ist die räumungsklage. weiss jemand wie hoch die kosten einer rk sind ?
pauschal oder wovon hängen diese ab ?

vielen dank

gruss

b.

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
joku
Status:
Schüler
(455 Beiträge, 146x hilfreich)

Hallo b.,

bevor ich an die Räumungsklage denke, würde ich erstmal an der wirksamen Kündigung des Mietverhältnisses arbeiten.

Nun aber zu Deiner Frage:

Vor der eigentlichen Räumungsklage musst Du Dir erstmal einen Räumungstitel vor Gericht erstreiten. Die Kosten, die dabei für Gericht und Anwalt entstehen richten sich nach dem Streitwert. Ich rechne in der Regel für mich mit ca. 750 EUR Gerichts- und mit ca. 1.000 EUR Anwaltskosten - ganz grob.

Mit dem Rämungstitel geht es dann zum Gerichtsvollzieher, dem Du für seine Dienste einen Vorschuss geben musst. Hier gibt es verschiedene Faustregeln, ich rechne da in der Regel mit 1.000 EUR plus jeweils 1.000 EUR pro Zimmer. Sollte der Gerichtsvollzieher diese Vorauszahlung bei der Räumung nicht komplett aufbrauchen, dann bekommst Du den Rest zurück.

Gruss, JoKu

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
2bob
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 17x hilfreich)

hallo joku,

leider scheinst du schon öfter damit zu tun gehabt zu haben. :-( mir reicht das einmal schon.
kann ich denn so einen räumungstitel einfach per antrag beim gericht bekommen ? also vergleichbar mit einem antrag auf mahnbescheid ?
das teurere scheint dann wohl der gerichtsvollzieher zu sein.
was anderes: kann ich dem mieter das warm-wasser abstellen ohne dass er mir was kann ?
evtl. geht er ja dann ?!?

danke und gruss

bob

9x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(977 Beiträge, 334x hilfreich)

Gemeint ist wohl: vor der Zwangsräumung muß ein Räumungstitel erstritten werden. Das geht nicht ohne förmliches Gerichtsverfahren.

Wenn der Mieter trotz Kündigung nicht auszieht, muß der Vermieter ihn auf Räumung verklagen - eben in der Räumungsklage. Dabei wird auch die Rechtmäßigkeit der Kündigung, falls sie bestritten wird, überprüft.

Falls der Vermieter Recht bekommt, hat er den Räumungstitel. Den kann er dann vom Gerichtsvollzieher vollstrecken lassen, sofern der Mieter in der gesetzten Frist immer noch nicht auszieht.

In beiden Fällen muß der Vermieter erst einmal die Kosten vorschießen, kann sie sich aber später vom Mieter zurückholen - sofern was bei ihm zu holen ist.

Wie schon geschildert, muß das Mietverhältnis auch erstmal korrekt gekündigt werden, einschließlich Widerspruch gegen eine implizite Vertragsfortsetzung bei Nichtauszug.

Schikanen wie das Abstellen des Wassers sollte man ganz schnell vergessen. Eine einstweilige Verfügung oder gar eine Anzeige wegen Nötigung ist da nicht fern.

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
2bob
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 17x hilfreich)

vielen dank, fix.

das mit dem wasser abstellen ist auch nur das ergebnis meiner verzweiflung über solche ignoranz.
ich werde somit zu gericht ziehen mit den mehrfachen kündigungsschreiben und mir diesen titel erwirken. damit dann den gerichtsvollzieher auf den mieter hetzen und dann hoffentlich ruhe haben.
die kostensituation ist mir zwar immer noch unklar, aber die muss ich wohl mal beim gericht erfragen.

danke nochmal

gruss

bob

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(977 Beiträge, 334x hilfreich)

Hier noch ein nützlicher Link:
<a href="http://www.prozessrisikorechner.de/kostenrechner/prozessrisiko/index.html">Online-Prozeßkostenrechner</a> (bzw. die anderen Links, die dort aufgeführt sind). Streitwert ist eine Jahresmiete.

Geschätzten Räumungskostenvorschuß am besten beim Gerichtsvollzieher erfragen.

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
grueneu
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 12x hilfreich)

hallo...

...sieben Monate keine Miete ???. das kann nicht wahr sein.

Noch heute eine Abmahnung schicken.(Frist ca 7 Tage) danach eine fristlose Kündigung.(Frist ca 7 Tage) wenn dann nicht das gesamte Geld da ist zum Anwalt. Räumungsklage kostet ca 500 € Gerichtskosten zuzüglich der Anwaltskosten,aber das bezahlt letztlich dein Mieter (wenn er Geld hat). Und wenn er bezahlt, für die Zukunft, am 4ten Werktag des Monats fristlose Kündigung wiederholen.

Gruß grueneu

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
2bob
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 17x hilfreich)

hallo leute,
danke für die infos. ich habe morgen einen termin beim gericht und lass mir den titel geben. kostet mich knapp 500.-. dann hab ich ihn los und hoffentlcih nie mehr wieder so einen betrüger.

danke nochmals an alle

gruss

bob

6x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
joku
Status:
Schüler
(455 Beiträge, 146x hilfreich)

Wow! Wie hast Du denn so schnell den Termin bei Gericht bekommen?

Gruss, JoKu

4x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

@joku
Ich fürchte, er hat da etwas falsch verstanden.

So schnell hat noch niemand den Räumungstitel bekommen.

Und wenn 2bob noch nicht einmal wirksam gekündigt hat, dann bekommt er schon einmal gar nichts.

4x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
justuskons
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo!
Ich hatte eine Wohnung befristet für 2 Monate vermietet (April und Mai). Seit Juni ist der Vermieter nun irgendwie verschwunden, seine Sachen stehen noch in der Wohnung. Wie kann ich wieder die Wohnung nutzen?

-----------------
"101216"

5x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

--- editiert vom Admin

5x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

.

-- Editiert von justice005 am 13.07.2007 17:49:50

4x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

@Justice

Gerade noch die Kurve gekriegt, was ?

:grins:

3x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Ja... ;)

Ich finde es immer wieder ätzend, wenn die Leute sich an 2 Jahre alte Threads dranhängen... das übersehe ich gerne... ;)


2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
jk3107
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,

wer kann mir evtl helfen: 3er WG, Vermieter ist mein Vater, einer der Mieter (neben mir)ist über 2000,- Miete schuldig und seit Ende Januar nicht mehr aufgetaucht und wird dies aller Voraussicht nach auch nicht mehr tun.
Die Post kommt weiterhin hier an, auf Anrufe/SMS wird nicht reagiert. Keine Familie, keine weiteren Kontaktdaten außer der Handynummer. Kündigung ist zum 31.1.08 erfolgt, aber wirkungslos, da er ja nicht mehr kommt, um die Post einzusehen. Klassiker: "Wiederholungstäter", finanziert einen Kredit mit dem nächsten, Diebstahl beim Arbeitgeber, gekündigt zum 31.12.07
Räumungsklage? Wie lange zieht sich sowas hin? Kann man das Zimmer erst nach Abschluss des Verfahrens (Gerichtsvollzieher etc) wieder vermieten trotz Kündigung?

Danke im Voraus!

4x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Kirchenmieter
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 10x hilfreich)

Gibt es eigentlich bereits bestehende Gerichtsurteile, wenn eine Wohnung ohne Zustimmung des Vermieters bewohnt wird. Diese zahlen den im Haus üblichen Mietzins dem Vermieter. Es gab auch die schriftliche Bitte seitens der Nutzer der Wohnung um einen richtigen Mietvertrag, aber der Vermieter will das nicht.
Wie verhalten sich die Gerichte eigentlich wenn jetzt Räumungsklage eingereicht wird, aber dem Vermieter gar kein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist, da er die Wohnung eh nicht mehr vermieten wollte?

3x Hilfreiche Antwort

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