körperverletzung und räuberische erpressung

9. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
wildfire
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
körperverletzung und räuberische erpressung

hallo
ich bin am sonntag morgen nach dem feiern in ein taxi gestiegen, ich war kurz davor eine treppe runtergeflogen und hab überhaupt nichts mehr gecheckt.
anstelle den taxi fahrer seine 12,80 (hatte 90 euro einstecken zu diesen zeitpunkt) zu geben (normaler weise zahle ich 9 euro mit trinkgeld, fahr die strecke 10 mal im monat) hab ich ihn dann 6-7 fäuste gegeben nach dem er mich geweckt hat(laut der Polizei hat er erst die fenster runtergemacht und mcih dann geschüttelt)und bin in der ausnüchterungszelle gelandet mit 1,66 promille.
als ich dann zu bewusst sein kam war ich in der zelle, ich trage kontaktlinsen habe gegenüber den polizisten mehrfach erwähnt das meine augen weh tun, als ich sonntag frei gelassen wurde gegen 15.30, war seid ca 6 uhr früh auf der wache hatte ich noch 0,44 promille ging nach hause und habe 2 stunden geschlafen.
als ich aufgestanden bin konnte ich nichts mehr sehn da meine beiden augen verletzt waren seid dem bin ich im krankenhaus und wurde behandelt.
die frage geht aber darum was kann ich für eine strafe bekommen?
ich weis von der tat wirklich nichts mehr!hab auch noch nichts bei der polizei ausgesagt dazu!
für eure hilfe bin ich dankbar!
was ich noch erwähnen sollte hatte 3 jahre bewährung wegen sachbeschädigung die is im letzten juli ausgelaufen.
sie werfen mir nun körperverletzung und räuberische erpressung vor!
der taxi fahrer ist leichtverletzt und seine brille ist kaputt.


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-- Editiert am 09.03.2010 22:04

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
see0815
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

die Vorstrafe ist schonmal ein Problem, schwer zu sagen, aber einen Freispruch kann ich mir nicht vorstellen.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wildfire
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

an nen freispruch hab ich auch garnich gedacht, mir gehts eher darum ob ich für den mist im knast landen kann?

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sodeli
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 9x hilfreich)

Räuberische Erpressung hat eine Mindeststrafe von einem Jahr, Strafen bis zwei Jahren können grundsätzlich zur Bewährung ausgesetzt werden. Ob das bei Ihnen der Fall sein wird, lässt sich ohne weiteres nicht sagen. Immerhin sind Sie ja deutlich vorbestraft. Sind Sie denn mindestens 21? Und wie hoch war die zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe für die Sachbeschädigung?

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Warum eigentlich räuberische Erpressung!?

Du scheinst mir jetzt - nur subjektiv- nicht der Typ zu sein, der bei eigentlich mageren 1,6 Promille nicht mehr wusste, was er tat. Das ist ein bisschen wenig für den Black-Out.

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Wenigstens müssen Sie keine Angst haben, daß Sie die Strafe aus der letzten Bewährung auch noch absitzen müssen. Daß Sie schon eine Bewährungsstrafe hatten, wird sich aber sicherlich strafschäfend auswirken.
Da es sich hierbei um einen Fall der notwendigen Pflichtverteidigung handelt, sollten Sie umgehend einen Rechtsanwalt aufsuchen und sich mit diesem beraten.

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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

1x Hilfreiche Antwort

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