knifflige Frage zur Mietpfändung !!

22. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
Boesewicht
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 1x hilfreich)
knifflige Frage zur Mietpfändung !!

Schuldner A hat Husgeldrückstände!
Schuldner A gehört 1 Wohnung und über ene weitere Wohnung hat Schuldner A eine Vollmacht, welche ihm die Einnahmen aus dem Mietverhältnis sichert, sowohl Kalt als auch Warmmiete. Da Schuldner A jedoch kein Eigentümer der zweiten Wohnung ist kann er auch nicht für das Hausgeld dieser Wohnung in Anspruch genommen werden.
Ein Anwalt erwirkt gegen Schuldner A einen Vollstreckungstitel und pfändet beide Mieten.
Von einer der Mieten zahlt der Anwalt die Nebenkosten direkt an die Hausverwaltung.
Die Hausverwaltung verrechnet diese Zahlungen jedoch mit dem Hausgeld der zweiten Wohnung, für die Schuldner A nicht in Haftung genommen werden kann.

Ist diese Vorgehensweise korrekt?
Denn die Hausverwaltung fordert nun von Schuldner A das komplette Hausgeld 2008 nach, obwohl Schuldner A davon ausgegangen ist, das da in sein Privates Vermögen vollstreckt wurde auch nur Kosten gezahlt wurden, für die Schuldner A haftbar zu machen ist!

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