kinderlärm

17. April 2002 Thema abonnieren
 Von 
Mittag
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
kinderlärm

mein vermieter will jetzt kindern am samstag und Sonntag das spielen im hof verbieten in der zeit von 13-15.00 uhr ist das erlaubt

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Die Zeit von 13-15 Uhr ist die allgemeine Ruhezeit in der genauso wie von 22-07 Uhr Lärm vermieden werden sollte. Im Haus gilt Zimmerlautstärke. Im Hof ist auf eine ähnlich reduzierte Lautstärke zu achten.

Wenn sie entsprechend ihrem Mietvertrag ein Recht zur Nutzung des Hofes haben, dann kann der Vermieter den Kindern nicht grundsätzlich den Aufenthalt während dieser Zeit im Hof verbieten. Er kann aber die Einhaltung der Ruhezeit fordern - was wohl zumindest bei den meisten Kindern einem Spielverbot nahezu gleichkommt. Daher wird gegenüber Kinderlärm auch eine höhere Toleranz gefordert.
Ein generelles Spielverbot halte ich daher nicht für durchsetzbar - wohl aber eine Verpflichtung der Eltern ihre Kinder in dieser Zeit zu besonderer Rücksicht gegenüber den Nachbarn und zur Reduzierung des "Lärms" anzuhalten.

Im Übrigen "Kinderlärm ist Zukunftsmusik!"
In diesem Sinne
MfG
Neil

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#2
 Von 
Hank
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 235x hilfreich)

"Kinderlärm ist Zukunftsmusik."

Gefällt mir sehr gut. Ich als vermeintlicher Peter Pan werde gleich mal ein bisschen Musizieren gehen :-)

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