kindergeld trotz eigener wohnung, und zuschüsse in der ausbildung.

18. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
ChrispyHH
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
kindergeld trotz eigener wohnung, und zuschüsse in der ausbildung.

ich fange in zwei wochen meine ausbildung mit einem brutto lohn von 256€ an. ich beziehe von meinem vater unterhalt in höhe in von 200€ und kindergeld. das aber angeblich nur, wenn ich bei meiner familie gemeldet bleibe. kann ich trotz eigener wohnung noch anspruch auf das kindergeld haben? da meine eltern sich in einer privaten insolvenz befinden, kann ich von ihnen keine unterstützung erwarten und erhalten. gibt es möglichkeiten zuschüsse zu beantragn?da es sich trotz unterhalt mit diesem einkommen nicht leben lässt.

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5 Antworten
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#1
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#2
 Von 
guest123-194
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 18x hilfreich)

@Kanalmeister,
Das Kindergeld steht Ihm/Ihr doch auch zu wenn ne eigene Wohnung.Versteh ich immer nicht warum Kinder die nicht mehr im Haushalt der Eltern leben das Kindergeld nicht bekommen???

Lg
Pushy

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#3
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Selbstverständlich steht dir das Kindergeld zu, auch wenn du eine eigene Wohnung hast. Vor 20 Jahren war das mal anders.

256 ( Brutto sollte hier gleich Netto sein ) + 200 + 154 = 610 EU. Da wirst du wohl nichts mehr an öffentlichen Geldern zu erwarten haben.

Gruß
Anna

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#4
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#5
 Von 
peron30
Status:
Praktikant
(679 Beiträge, 105x hilfreich)

Das Kindergeld bekommt man unabhängig davon, ob das Kind nun zu Hause wohnt oder nicht. Die Auszahlung erfolgt lediglich an die Eltern, wenn nicht eine direkte Auszahlung an das Kind vereinbart wurde. Wohnt das Kind alleine, dann müssen die Eltern ihm das KG geben, ansonsten kann das Kind eine Direktauszahlung an sich beantragen.

@Kanalmeister
Wohngeld/ Sozialhilfe gibt es während der Ausbildung nicht, weder bei Studium noch Berufsausbildung.
Eventuelle Unterdeckungen werden bei Bedarf durch die Berufsausbildungsbeihilfe oder das BaföG abgedeckt. Hierin ist dann auch ein Mietzuschuss enthalten.

Ansonsten schließe ich mich Anna an: es wird wohl nichts zu holen sein, es sei denn die Eltern können wirklich nicht mehr zahlen.

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