kfz kaufvetrag privat

16. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
jay_
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
kfz kaufvetrag privat

hallo...

und zwar hab ich folgendes problem. vor 2 wochen hab ich mein motorrad privat verkauft, blanko kaufvertrag von mobile.de. der interesent war minderjährig, also setzte ich mich mit seinem vater in verbindung ob er überhaupt bescheid weis. ich vereinbarte mit ihm, das ich ihm den von meiner seite her ausgefüllten kaufvertrag per email zusende, er ihn in 2 facher ausführung ausdruckt, unterschreibt und diese seinem sohn mitgibt(wohnen 600km entfernt von mir). mir war ein mangel bekannt gewesen und zwar das der kettensatz gewechselt werden sollte, das hab ich auch im vertrag mit vermerkt und von vornherein informiert. nun kommt sein sohn mit paar freunden und holen die maschine ab. eine probefahrt war nicht möglich, 1. hatte er noch nicht die dazugehörige fahrerlaubnis und 2. hatte ich die maschine abgemeldet. er gab mir das geld und ich unterschrieb die 2 kaufverträge.
jetzt hatte er die maschine zu seinem händler gebracht und er fand weitere mängel, zum 1. ist das lenkkopflager ausgeschlagen und 2. sind die simmerringe defekt(in der federgabel), beides muss ausgetauscht werden. von den mängeln wusste ich aber nichts da sie für mich als laie nicht ersichtlich sind und es verbaute teile sind die von aussen nicht sichtbar sind.
daraufhin bekam ich von seinem vater mit dem ich auch den vertrag abschliess einen anruf und mich darum bat mich mit an den kosten zu beteiligen, oder er würde vom vertrag zurücktreten und mir das motorrad per spedition zurücksenden.
ist sowas möglich?
ich hab nichts dagegen mich mit an den kosten zu beteiligen, aber muss ich das überhaupt?

mfg j.


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Gekauft wie besichtigt, und unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung??
Dann hätte der Vater sich das Teil selbst ansehen müssen.
Sie haben ein gebrauchtes Motorrad verkauft, dann muß man als Käufer auch mit Mängeln rechnen.
Es steht Ihnen frei, sich an den Reparaturkosten zu beteiligen, oder auch nicht.



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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119656 Beiträge, 39759x hilfreich)

Da sollten dann noch die notwendigen Informationen (privat/gewerblich, Gewährleistung, Garantie, etc.) nachgereicht werden die eine sinnvolle Beantwortung der Frage erst möglich machen?

Welche Informationen das sind kann man den 3474 anderen Beiträgen zum selben Thema hier entnehmen.
Bitte nicht davon irritieren lassen, das des dabei meist um Autos geht, dies ist in diesem Zusammenhang irrelevant.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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