Hallo,
habe vor ca. 8 Wochen meinen alten Polo verkauft(10 Jahre)Habe ihn über das Internet inserriert mit der Angabe das er ABS hat, weil er mir damals auch so verkauft wurde.Nun hat sich aber raus gestellt das er kein ABS hat und der Käufer verlangt von mir 600 € vom Kaufpreis zurück, da er es angeblich nachrüsten lassen will.
Nun stehe ich gerne für meine Fehler gerade, bin aber nicht bereit 600 € zu zahlen, denn dann hätte ich das Auto ebenso verschenken können.Das Nachrüsten ist sowieso nicht möglich laut meiner VW Werkstatt.Also möchte ich Ihr gerne die Differenz auszahlen die ein gleichwertiger Polo mit dieser Austtattung gekostet hätte.Dieses beträgt laut VW 100 €.
Die Käuferin wirft mir arglistige Täuschung vor, ich allerdings bin wirklich davon ausgegangen, das der Polo über ABS verfügt.
Wie ist die Rechtslage?
Kann mir bitte jemand helfen?
Liebe Grüße
MuffinMan
kfz- Verkauf mit falschen Angaben
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Wie lange hast du den Polo denn gefahren?
Der K kann natürlich das Auto wieder zurückgeben, da eine zugesicherte Eigenschaft fehlt. Der K hat auch das Recht auf Nacherfüllung zu bestehen, solange es keine unzumutbare Härte (oder unmöglich) für den VK wäre. ABS kann natürlich nachgerüstet werden wenn es dieses Fahrzeug mit ABS überhaupt gibt, aber ich bezweifle, daß dies für 600€ möglich ist, da doch einige Komponenten ausgetauscht werden müssen. Sollte der K dies aber tatsächlich zu diesem Preis realisieren können, dann mußt Du die Kosten dafür übernehmen.
600€ sind in diesem Fall wohl kaum eine unzumutbare Härte.
Viele Grüße, Michael
Das Nachrüsten einer ABS Anlage würde aber den Verkaufspreis des KFZ übersteigen. Bei VW sagte man mir das ein gleiches Fahrzeug mit gleichem Baujahr u.s.w. ca. 100 € mehr kosten würde. Nachrüsten mit ABS käme auf weit über 2000 €. Ich fuhr den Polo 8 Jahre.
Wenn er den Wagen zurück geben will wie ist es dann mit den gefahrenen Km und so?
-- Editiert von MuffinMan am 01.12.2006 13:58:15
-- Editiert von MuffinMan am 01.12.2006 13:59:27
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Käufer soll das Auto zurück geben, da zugesicherte Eigenschaften fehlen.
Gruß Spezi
Das Nachrüsten einer ABS Anlage würde aber den Verkaufspreis des KFZ übersteigen.
Das an sich wäre noch kein Argument.
Generell haftet der VK für ausdrückliche Zusicherungen, auch wenn er diese 'im guten Glauben' getätigt hat. Auch bei Irrtum (§119 BGB
) sollte man nicht den Schadensersatzanspruch des K vergessen. Der könnte sich allerdings tatsächlich auf den effektiven Wertunterschied und nicht auf die vollen Nachbesserungskosten beziehen.
Hier sollte man - gerade wegen der im Raum stehenden Summen - einen Anwalt zu Rate ziehen.
Hinweise wie 'soll der K den Wagen halt zurückgeben' helfen dem Fragesteller nicht, weil der K dazu nicht verpflichtet und, wie der Fall sich hier darstellt, auch nicht bereit ist.
Ich bin eher bereit den Wagen zurück zu nehmen als der Kaüferin 600€ zu zahlen.
Habe ich nicht die gleichen Rechte wie Sie?
Sie kann doch nicht solch eine utopische Summe verlangen.
Das Auto war wirklich angesagt, und ich bin mir sicher, das ich ihn wieder verkaufen kann-diesmal mit den richtigen Angaben.Der Wagen wurde aus einer Entfernung von ca. 500 km. abgeholt- muß ich ihn mir selber dort wieder holen?
Mich nervt diese Sache- vor allen Dingen so kurz vor Weihnachten
Hätte sie am liebsten so schnell wie möglich aus der Welt.
dann stellt sich noch die frage ob der käuferin ein neues esp gerät zusteht oder ein gebrauchtes !
@ robert2006
es geht hier nicht um esp sondern um ABS
Beides ist aber in diesem Fahrzeug nicht nachrüstbar.
Weder gebraucht noch neu.
Es geht nur ob dieses zugesichert wurde oder nicht.
Gruß Spezi
Also erst mal Danke für alle Zuschriften.
Ja- ich habe diese Angabe in dem Inserat gemacht das der Wagen ABS hat- leider hat er keins.Gerne stehe ich für diesen Fehler gerade, bin allerdings nicht bereit 600 € zu zahlen, weil dieser Betrag in keinem Verhältnis steht.Ich wollte nur mal wissen wer von uns welche Rechte und Pflichten hat.Kann der Käufer einfach eine solch hohe Summe fordern?Beste Grüße
MuffinMan
Fordern kann der Käufer alles - nur ob er es bekommt, ist fraglich. Ein Rückabwicklung ist das Maximum, was man anbieten kann. Lässt sich der Käufer darauf nicht ein, dann ist das Pech für ihn. Natürlich sollte alles schriftlich erfolgen, da man so bei einem eventuellen Rechtsstreit den Nachweis hat, dass der Käufer die Rückabwicklung ausgeschlug.
Gruß, Wolf.
Wie gesagt.
Rücknahme oder Preisnachlass.
Hier wäre der Wert zu ermitteln, was das Auto lt. Schwacke o.ä. mit und was ohne ABS kosten kann.
Dies wird sicherlich nur ca. 100 EUR sein.
Gruß Spezi
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
18 Antworten
-
11 Antworten
-
1 Antworten
-
8 Antworten