moin,
wenn man auf der arbeit eine adventskerze nicht richtig ausgemacht hat, und dadurch ein schwelbrand mit nicht unerheblichem schaden (z.b. 40000euro) entstanden ist, ist man dafuer haftbar zu machen? oder ist dies ueber die berufshaftplicht etc. gedeckt?
greetz
caoz
kerze angelassen, grob fahrlaessig?
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
Durch eine Berufshaftpflichtversicherung sicher nicht, die zahlt Schäden, die der Unternehmer oder einer seiner Angestellten bei Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit einem anderen zufügt.
Hier ist die Betriebsversicherung (Feuer-Leitungswassser-Sturm-Einbruchdiebstahl) zuständig, wobei evtl. grobe Fahrlässigkeit ins Spiel kommt. Hoffentlich wurde diese Versicherung abgeschlossen!
Die Chancen auf Regulierung stehen nach meiner Meinung aber nicht schlecht.
Gru
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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
vielen dank, der betrieb hat wohl eine solche versicherung.
greetz
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Die Betriebsversicherung wird das wohl zahlen, sich aber an denjenigen wenden, der vergessen hat, die Kerze auszumachen.
Für denjenigen tritt dessen private Haftpflichtversicherung ein, deswegen kann man sich auch gleich an diese wenden.
Hi!
Bei Kerzen, die nicht richtig ausgemacht wurden, gab es m.E. aber auch schon ziemlich harte Urteile. Da insbesondere von Kerzen in Advendskränzen erhöhte Gefahren ausgehen, wird ein erhöhtes Maß an Sorgfalt abverlangt. Der durch die Kerze verursachte Schwelbrand kann dann auch mal ganz schnell als "grobe Fahrlässigkeit" eingestuft werden.
Gruß
Harry!
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