kerze angelassen, grob fahrlaessig?

7. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
caoz
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 1x hilfreich)
kerze angelassen, grob fahrlaessig?

moin,

wenn man auf der arbeit eine adventskerze nicht richtig ausgemacht hat, und dadurch ein schwelbrand mit nicht unerheblichem schaden (z.b. 40000euro) entstanden ist, ist man dafuer haftbar zu machen? oder ist dies ueber die berufshaftplicht etc. gedeckt?

greetz
caoz

Wer den Schaden hat...?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Durch eine Berufshaftpflichtversicherung sicher nicht, die zahlt Schäden, die der Unternehmer oder einer seiner Angestellten bei Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit einem anderen zufügt.
Hier ist die Betriebsversicherung (Feuer-Leitungswassser-Sturm-Einbruchdiebstahl) zuständig, wobei evtl. grobe Fahrlässigkeit ins Spiel kommt. Hoffentlich wurde diese Versicherung abgeschlossen!
Die Chancen auf Regulierung stehen nach meiner Meinung aber nicht schlecht.
Gru

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#2
 Von 
caoz
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 1x hilfreich)

vielen dank, der betrieb hat wohl eine solche versicherung.

greetz

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47464 Beiträge, 16804x hilfreich)

Die Betriebsversicherung wird das wohl zahlen, sich aber an denjenigen wenden, der vergessen hat, die Kerze auszumachen.

Für denjenigen tritt dessen private Haftpflichtversicherung ein, deswegen kann man sich auch gleich an diese wenden.

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#4
 Von 
Harry2000
Status:
Lehrling
(1084 Beiträge, 250x hilfreich)

Hi!

Bei Kerzen, die nicht richtig ausgemacht wurden, gab es m.E. aber auch schon ziemlich harte Urteile. Da insbesondere von Kerzen in Advendskränzen erhöhte Gefahren ausgehen, wird ein erhöhtes Maß an Sorgfalt abverlangt. Der durch die Kerze verursachte Schwelbrand kann dann auch mal ganz schnell als "grobe Fahrlässigkeit" eingestuft werden.

Gruß
Harry!

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