keine explizite Angabe über Arbeitsort

8. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
JuSTuS30
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
keine explizite Angabe über Arbeitsort

Guten Morgen Forenhelfer !
Ich hätte mal eine Frage zu Dienstfahrten mit dem Privat-PKW. Da mir die Thematik überhaupt nicht bekannt ist, hole ich etwas weiter aus, wenn es Euch hilft.

Ich habe in meinem Arbeitsvertrag keine explizite Angabe über den Arbeitsort gefunden. Lediglich im Abschnitt Erfüllungsort und Gerichtstand ist ein Ort genannt. Gilt dieser Ort nun als Arbeitsort?
In anderen Abschnitten wird davon geredet, dass der AG sich vorbehält den Einsatzort wählen zu dürfen. (Ich bin Softwareentwickler und arbeite in verschiedenen Projekten beim Kunden vorort).
Ich frage deshalb, weil ich nach meiner Probezeit 200EUR Brutto mehr bekomme. Da ich aber jetzt jeden Tag 100km fahren muss. Sind diese 200EUR brutto mehr im Monat gleich 100EUR weniger als vor der Gehaltserhöhung, da ich im Monat 3x Tanken muss und dabei auf gute 200EUR komme. Das hei0t außerdem das ich mit meinem eigenen PKW zum Kunden fahre und dort meine Arbeitverrichte. Den Wertverlust habe ich jetzt mal ausseracht gelassen.

Nun suche ich nach Argumenten warum ich von meinem AG gerne mehr Geld haben möchte, um wenigstens wieder 0 auf 0 zu kommen.

Ich danke euch für eure Hilfe, bei Fragen gebe ich euch gerne Auskunft.

Liebe Grüße,
Justus

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17338 Beiträge, 6462x hilfreich)

wo arbeitest du denn, wenn du nicht bei kunden bist? das wäre m.e. der arbeitsort. dann sollte es doch so etwas geben wie eine reisekostenordnung, mit der du dienstfahrten abrechnen kannst.

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#2
 Von 
JuSTuS30
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

also die Projekte bei den Kunden sind erstens langfristig. Was bedeutet das ich über mehrere Monate dann dort vorort arbeite. Und zweitens sind sie immer im Einzugsgebiet Braunschweig, also keine weiten Fahrten. Ich muss wie bereits erwähnt täglich 50km nach Wolfsburg fahren und wieder 50km zurück.
Ich hatte auch schon ein Projekt das wir inhouse hatten, soll heißen nicht beim Kunden sondern in der eigenen Firma.
Über eine Reisekostenordnung ist mir im Arbeitsvertrag nichts aufgefallen und intern habe ich darüber noch nichts gehört. Müsste ich mal bei anderen Kollegen nachfragen.

Mir ist auch bewusst, dass ich in der Steuererklärung die Fahrtkosten geltend machen kann, aber das nützt mir nichts wenn ich dafür jeden Monat -100EUR in der Tasche habe. Eben dieser Sachverhalt ärgert mich maßlos.


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#3
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Gibt es einen BR?

Wie lautet die vertragliche Klausel mit dem Erfüllungsort?
Die Erwähnung eines Gerichtsstandes im AV bringt uns hier nicht weiter.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38325 Beiträge, 13978x hilfreich)

Bei uns sind die Reisekosten im Tarifvertrag geregelt. Mal schauen, ob es sowas gibt, oder auch eine Betriebsvereinbarung wäre möglich.

wirdwerden

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#5
 Von 
JuSTuS30
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Also einen BR gibt es nicht und einen Tarifvertrag auch nicht.
Der Abschnitt mit dem Erfüllungsort lautet:

$6 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand des Arbeitsvertrags ist Braunschweig.

Mehr steht da auch nicht.

Daher bin ich mir nicht sicher ob mit Erfüllungsort der Arbeitsort gemeint ist. Abgeleitet wird meine Vermutung daher das ich unter Erfüllung, die zuleistende Arbeit verstehe.


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#6
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Daher bin ich mir nicht sicher ob mit Erfüllungsort der Arbeitsort gemeint ist.


Das würde ich in dem Fall so sehen. Gibt es an anderer Stelle im AV Ausführungen, wo und wie gearbeitet wird?

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#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17338 Beiträge, 6462x hilfreich)

die angabe eines dienstortes würde sicherstellen, wie dienstreisen / -fahrten abzurechnen sind. bei dir ist es offenbar so, dass du die fahrten in aller regel von zuhause aus antrittst. es sollte eine ordnung geben, wie mit diesen dienstlich veranlassten fahrten umzugehen ist. sprich: wie das mit dem km-geld geregelt ist.

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