keine Mietkaution hinterlegt

12. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
go480305-24
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
keine Mietkaution hinterlegt

Hallo liebes Forum,
Leider konnte ich zu meinem Anliegen keine Infos finden. Daher versuche ich es hier mal auf dem direkten Weg.
Ich wohne seit ca. 9 Jahren in einer Mietwohnung. Mein damaliger Vermieter hatte von mir keine Kaution verlangt.(Bekannter)
Auch im Mietvertrag wurde keine Mietkaution festgehalten. Nach ca. 4 Jahren wurde meine Wohnung zwangsversteigert und ich bekam einen neuen Vermieter. Es wurde dann aber kein neuer Mietvertrag aufgesetzt, sondern mir nur die Adresse des neuen Vermieters mitgeteilt sowie die neue Bankverbindung. Nun habe ich diese Wohnung wegen Umzug gekündigt. Meine Frage wäre, entbindet mich das von Renovierungsarbeiten bzw Schönheitsreparaturen? Da mit diesem Vermieter ja eigentlich noch nicht mal ein ordentlicher Mietvertrag besteht? Betriebskosten und Miete wurden natürlich immer pünktlich bezahlt. Es gab also nie irgendwelche Probleme in der Vergangenheit.
Vielen Dank im voraus für die Hilfe.

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

Da mit diesem Vermieter ja eigentlich noch nicht mal ein ordentlicher Mietvertrag besteht?

Du hältst dich also illegal in der Wohnung auf ?
So etwas nennt man Einbrecher.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Der Mietvertrag gilt solange das Mietverhältnis besteht. Der neue Vermieter übernimmt den bestehenden Mietvertrag.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von go480305-24):
Meine Frage wäre, entbindet mich das von Renovierungsarbeiten bzw Schönheitsreparaturen?
Der Besitzübergang entbindet dich nicht von deinen Pflichten (siehe § 566 BGB ). Was steht denn im ursprünglichen Mietvertrag zu Schönheitsreparaturen und in welchem Zustand wurde die Wohnung damals an dich übergeben? Wurden in der Zwischenzeit von dir Schönheitsreparaturen vorgenommen?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Die Wohnung wurde mit allem drum und dran verkauft, also auch mit Ihnen und Ihrem Mietvertrag.

Zu der Renovierungsfrage wäre zu klären, was denn vor so langer Zeit mit Ihrem damaligen Vermieter im Vertrag vereinbart wurde. Da müsste man den GENAUEN Wortlaut kennen um das einschätzen zu können.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.370 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen