Hallo liebes Forum,
Leider konnte ich zu meinem Anliegen keine Infos finden. Daher versuche ich es hier mal auf dem direkten Weg.
Ich wohne seit ca. 9 Jahren in einer Mietwohnung. Mein damaliger Vermieter hatte von mir keine Kaution verlangt.(Bekannter)
Auch im Mietvertrag wurde keine Mietkaution festgehalten. Nach ca. 4 Jahren wurde meine Wohnung zwangsversteigert und ich bekam einen neuen Vermieter. Es wurde dann aber kein neuer Mietvertrag aufgesetzt, sondern mir nur die Adresse des neuen Vermieters mitgeteilt sowie die neue Bankverbindung. Nun habe ich diese Wohnung wegen Umzug gekündigt. Meine Frage wäre, entbindet mich das von Renovierungsarbeiten bzw Schönheitsreparaturen? Da mit diesem Vermieter ja eigentlich noch nicht mal ein ordentlicher Mietvertrag besteht? Betriebskosten und Miete wurden natürlich immer pünktlich bezahlt. Es gab also nie irgendwelche Probleme in der Vergangenheit.
Vielen Dank im voraus für die Hilfe.
keine Mietkaution hinterlegt
12. Dezember 2017
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Frage vom 12. Dezember 2017 | 17:59
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
keine Mietkaution hinterlegt
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 12. Dezember 2017 | 18:05
Von
Status: Student (2202 Beiträge, 628x hilfreich)
Da mit diesem Vermieter ja eigentlich noch nicht mal ein ordentlicher Mietvertrag besteht?
Du hältst dich also illegal in der Wohnung auf ?
So etwas nennt man Einbrecher.
#2
Antwort vom 12. Dezember 2017 | 18:05
Von
Status: Praktikant (931 Beiträge, 200x hilfreich)
Der Mietvertrag gilt solange das Mietverhältnis besteht. Der neue Vermieter übernimmt den bestehenden Mietvertrag.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 12. Dezember 2017 | 18:53
Von
Status: Unparteiischer (9914 Beiträge, 4489x hilfreich)
Der Besitzübergang entbindet dich nicht von deinen Pflichten (siehe § 566 BGB ). Was steht denn im ursprünglichen Mietvertrag zu Schönheitsreparaturen und in welchem Zustand wurde die Wohnung damals an dich übergeben? Wurden in der Zwischenzeit von dir Schönheitsreparaturen vorgenommen?ZitatMeine Frage wäre, entbindet mich das von Renovierungsarbeiten bzw Schönheitsreparaturen? :
#4
Antwort vom 12. Dezember 2017 | 20:28
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3206x hilfreich)
Die Wohnung wurde mit allem drum und dran verkauft, also auch mit Ihnen und Ihrem Mietvertrag.
Zu der Renovierungsfrage wäre zu klären, was denn vor so langer Zeit mit Ihrem damaligen Vermieter im Vertrag vereinbart wurde. Da müsste man den GENAUEN Wortlaut kennen um das einschätzen zu können.
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