kein Umtausch obwohl mangelhafte Ware

26. Januar 2003 Thema abonnieren
 Von 
mike boll
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
kein Umtausch obwohl mangelhafte Ware

Habe bei ebay einen neuen, ungetragenen Chronographen ersteigert. Diese Uhr wurde mit Saphirglas angeboten.Nach ca.10 Tagen bemerkte ich Kratzer im Glas. Die Nachfrage beim Hersteller ergab, dass die Uhr mit einem Kunststoffglas versehen ist. Der Verkäufer verlangt nun von mir, das ich den Wertverlust, der durch das Tragen der Uhr entstanden ist tragen soll (abgesehen vom Uhrglas ) , da er sonst die Annahme der Uhr verweigert.
Wie verhalte ich mich jetzt? Wie ist die rechtliche Lage?

Problem bei eBay und Co?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Norddeutscher
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Da der Verkäufer falsche Angaben über seine Ware (in der Güte) gemacht hat, kannst ohne weiteres vom Kaufvertrag zurücktreten. Den Wertverlust und die Beschädigung hast Du nicht zu vertreten. Wäre das gleiche wenn Du satt Marmorplatten einfache Sperrholzplatten mit beklebter Mamorfolie im Naßbereich geliefert bekommst und nach paar Wochen sich die Sperrholzplatten auflösen!
Deshalb muß der Verkäufer diesen Wertverlust tragen.
Es ist ja nicht deine Schuld, das der Chronograph mit einem Kunststoffglas geliefert wurde.

Kannst ihn eher androhen, das Du Dir eine vergleichbare Uhr mit Saphirglas im Fachhandel kaufst und ihn auf die Zuzahlung verklagen wirst . Du würdest allerdings davon absehen, wenn er die Uhr anstandslos annimmt und Dir dein Geld bis zum XXX überweist!

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