kein Mietvertrag - Reinigung bei Auszug?

6. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
roellchen
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
kein Mietvertrag - Reinigung bei Auszug?

Hallo zusammen,

wir sind im Dezember aus einer Wohnung ausgezogen, in der wir gut 2 Jahre gewohnt haben. Unsere Vermieterin, eine Dame die auf die 80 zugeht, hat nie einen schriftlichen Mietvertrag mit uns abgeschlossen, so dass für uns wohl die gesetzlichen Regelungen eines mündlichen Mietvertrags zutreffen.

Dazu ist meine Frage, wie in einem solchen Fall die gesetzlichen Bestimmungen zur Endreinigung der Wohnung sind. Ist diese "besenrein" zu übergeben, also entfernen des groben Drecks, oder wie weit muss die Sauberkeit gehen?
Wir haben bereits sämtliche Teppiche gesaugt und Böden gewischt, überall Staub und Spinnweben entfernt, Nagellöcher und ähnliches in den Wänden zu gemacht und Einbauküche und Bad geputzt, und sogar mit einer speziellen Heizkörperbürste die Heizungen grob gereinigt.

Nun beschwert sich unsere ex-Vermieterin, dass im Backofen und am Herd noch einige eingebrannte Stellen sind, die wir nicht weggemacht haben. Auch wäre die Spülmaschine noch dreckig, ebenso wie die Heizungen. Fakt ist, dass wir von uns aus den Ofen bereits mit Ofenspray behandelt haben, die Spülmaschine leer mit einem Reiniger haben durchlaufen lassen, und die Heizungen wie beschrieben grob gereinigt sind. Nur behauptet die alte Dame, dass das alles gar nicht sein kann, dass wir das gemacht haben, sonst wäre es ja sauber. Im Prinzip unterstellt sie uns also, dass wir sie anlügen. Und sie besteht darauf, dass wir noch mal antanzen und die genannten Sachen noch mal schrubben.

Daher noch mal die Frage, zu wie viel Sauberkeit sind wir bei einem mündlichen Mietvertrag rechtlich verpflichtet?

Wir sind bisher eigentlich immer gut mit ihr ausgekommen, so dass ich es sehr schade finde, dass sie nun so pingelig ist, und ich fände es traurig wenn man sich wegen solcher Kleinigkeiten anlegt. Andererseits denke ich, dass wir schon mehr gemacht haben, als wir hätten tun müssen und als der Durchschnittsmieter getan hätte, und in der neuen Wohnung ist auch noch mehr als genug zu tun, so dass wir gerne darauf verzichten würden, noch einmal in der alten Wohnung das Putztuch zu schwingen.

Über Hilfe und Kommentare würden wir uns sehr freuen!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 787x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-2162
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 25x hilfreich)



Ja so sind halt die VM!
Wussten Sie eigentlich, dass wenn Sie keinen schriflt Mietvertrag unterzeichnet haben, die gesetzl Regelungen gelten? Mit Ihrer Miete ist alles abgegolten -es darf keine BK Nachzahlung durch den VM erhoben werden!

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 214x hilfreich)

Wenn ihr keinen schriftlichen Mietvertrag unterschrieben habt, dann gelten für euer Mietverhältnis die gesetzlichen Bestimmungen. Und hier ist in der Tat nur von Besenrein zu sprechen.

Nach euren Erzählungen nach denke ich auch dass ihr somit die eure Pflichten erfüllt habt. Setzt ein Schreiben auf indem ihr dies eurer VM mitteilt und dass die ihr die Angelegenheit somit als erledigt betrachtet. Weitere Anrufe oder Schreiben eurer Ex-VM würde ich dann einfach ignorieren. Manche haben einfach nichts besseres zu tun als andere Leute zu schikanieren

-----------------
"Achtung Mieter! Hier gibt es VM die bewusst falsche Infos an Mieter geben!"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 787x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

+++ Mit Ihrer Miete ist alles abgegolten +++

Na ja. Trotzdem muss die Wohnung natürlich nach Ablauf der Mietzeit in vertragsgemäßem Zustand zurückgegeben werden. Mangels anderslautender Regelung ist Wohnung aber nur „besenrein“ zu übergeben. Was darunter zu verstehen ist, darüber gehen offenbar Ihre und die Ansichten Ihrer Vermieterin auseinander. Meiner Meinung nach haben Sie die Wohnung bereits besenrein hinterlassen.
Wenn Sie guten Willen zeigen wollen, können Sie aber noch einmal Backofen, Spülmaschine und Heizkörper reinigen und hoffen, dass Ihre Ex-Vermieterin die Sachen abnimmt. Nehmen Sie einen Bekannt zum Reinigen mit, der notfalls als Zeuge fungieren kann. Verweigert die Vermieterin die Abnahme, dann dokumentieren Sie den „besenreinen“ Zustand von Backofen, Spülmaschine und Heizkörper zusätzlich mit der Fotokamera. Dann sollte es aber wirklich ausreichen. Schlimmstenfalls müssen Sie trotzdem Ihrer Kaution hinterherlaufen.

Beachten Sie, dass die Sachen nur in gereinigtem Zustand zurückgegeben werden müssen. Gebrauchsspuren, die vom gewöhnlichen Mietgebrauch stammen, müssen nicht beseitigt werden, d.h. die Sachen müssen nicht unbedingt wie neu aussehen – sondern halt nur „besenrein“.

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