kein Mietvertrag, kein Auszug -> Räumungsklage?

25. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
yahoo12
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 13x hilfreich)
kein Mietvertrag, kein Auszug -> Räumungsklage?

Hallo,
ich hoffe, ich bin im richtigen Forum/Thread:
Person A (80 Jahre alt, kürzlich verwitwet) bewohnt eigenes Haus (abbezhalt). Person B, Sohn von A, langzeitarbeitslos (nun in Zeitarbeit), wohnt ebenfalls mitsamt Frau (Teilzeitarbeiterin) und 2 Kindern seit mehr als 10 Jahren im oberen Stock des Hauses. B zahlt keine Miete (obwohl mündlich vereinbart, dass es monatliche Zahlungen gibt), es gibt keinen Mietvertrag. B hat hohe Schulden gemacht, die von Ehepaar A faktisch übernommen wurden, da B nicht zahlen konnte und kann. D.h. A bezahlt im Moment B's Darlehen und erhält obendrein keine Miete. B stellt sich komplett quer, fühlt sich im Recht, macht keine Anstalten, an der Situation etwas zu ändern. Das Verhältnis von A und B ist total verkorkst. Nun, aus dieser Situation heraus und weil A altersbedingt in ein betreutes Wohnheim zieht, muß das Haus verkauft werden, mit dessen Erlös Schulden abgetragen (als "Entgegenkommen") und Unterhalt/Pflege sichergestellt werden können.
B weigert sich vehement auszuziehen. Keine gütliche Einigung ist in Sicht. Was ist da zu tun? Räumungsklage obwohl kein Mietvertrag da ist? Gibt es andere Optionen (ich gehe davon aus, dass das Sozialamt niemanden in die Obdachlosigkeit schickt; Anstrengungen B's in diese Richtung wurden nie unternommen; man hat ja elterliches Haus und will es bis zum Schluß ausreizen)? Wo sind die Risiken (Hausverkauf, angekündigt seit letztem Jahr, sollte im nächsten halben Jahr stattfinden, im September erfolgt Umzug von A; Räumungsklage kann sich aber, so die Infos, über viel längere Zeit hinaus ziehen)? Hat B in diesem Fall überhaupt eine juristische Handhabe?
Danke im Voraus.
MfG

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-- Editiert yahoo12 am 25.01.2012 09:14

-- Editiert yahoo12 am 25.01.2012 09:16

-- Editiert yahoo12 am 25.01.2012 09:20

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12315.05.2012 07:09:00
Status:
Schüler
(472 Beiträge, 132x hilfreich)

Mündliche Mietverträge haben rechtlich, wenn sie bewiesen werden können, die gleiche Gültigkeit wie schriftliche Mietverträge.

In diesem Fall hilft nur die Räumungsklage.

Aber der Einsatz eines Fachanwaltes ist zu empfehlen.

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4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
yahoo12
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 13x hilfreich)

Es gab und gibt keinerlei Mietverträge, weder schriftlich noch mündlich. Es gab den "Appell" von Seiten des Ehepaars A, B möge doch bitte sich an der Darlehensablösung und dem Hausunterhalt beteiligen. Es gibt keine verbindlichen Absprachen, die man als "mündlichen Mietvertrag" deuten könnte.
Fachanwalt ist bereits seit längerem eingeschaltet.

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6x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Ohne dass je Miete gezahlt wurde, dürfte das Bestehen eines "Mietvertrags" schwer nachzuweisen sein.

Weshalb zahlt A die Schulden von B?

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3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Es gab und gibt keinerlei Mietverträge, weder schriftlich noch mündlich. Es gab den "Appell" von Seiten des Ehepaars A, B möge doch bitte sich an der Darlehensablösung und dem Hausunterhalt beteiligen. Es gibt keine verbindlichen Absprachen, die man als "mündlichen Mietvertrag" deuten könnte. <hr size=1 noshade>


Den Bestand eines MV müsste B nachweisen. Wenn es so ist, wie geschrieben, ist es nur Leihe.

Das spielt a.E. aber alles keine Rolle. Räumungsklage ist so oder so erforderlich. Sogar wenn ein MV bestünde, könnte der MV wegen des Zahlungsrückstands fristlos gekündigt werden. Das sollte man vorsorglich, sicherheitshalber ergänzend machen.

Dass die Räumungsklage durchgeht ist hier sicher, egal ob Miete oder Leihe vorliegt. Das ist dann Anwaltsarbeit.

Dem B bleibt der Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO . Auch die Zwangseinweisung durch die Kommune ist möglich.

Das ändert aber alles nichts daran, dass man die gerichtliche Zwangsräumung jetzt zügig einleiten sollte. Sonst passiert gar nichts, das ist sicher.

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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
yahoo12
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 13x hilfreich)

"Miete" wurde bezahlt, aber nie in einer angemessenen Form (oft Monate lang nicht, und dann nur "auf Zuruf"; das Verhältnis ist halt nicht Vermieter-Mieter, sondern Mutter-Sohn) und schon gar nicht um das Darlehen abzulösen.
Dass das Darlehen von A abgelöst wird, liegt wohl zum einen an Goodwill, zum anderen an Bewahrung vor juristischer Verfolgung.
"Dass die Räumungsklage durchgeht ist hier sicher": Die Frage hier ist, was hängt damit alles zusammen? Wie ist der zeitliche Ablauf (las von bis zu 3 Jahren) und v.a. in welchen preislichen Regionen befindet man sich da auf Klägerseite (wenn es da überhaupt pauschale Angaben geben kann). Außerdem las ich noch von "Gewohnheitsrecht" oder so ähnlich (was B juristische Handhabe geben könnte). Oder - wenn man mal eine kühne Vorsage trifft - könnte sich diese Situation bei einer Räumungsklage relativ schnell "regeln" (ich gehe mal davon aus, dass die Kosten auf B's Seiten ebenso enorm sein werden)?

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3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
ich gehe mal davon aus, dass die Kosten auf B's Seiten ebenso enorm sein werden)?


Das mag sein, bei B scheint aber nichts zu holen zu sein.

Im Zivilprozess ist es leider so, dass der Kläger alles vorfinanzieren muss und die Auslagen, erheblich bei einer Zwangsräumung, erst wiedersieht, wenn beim M etwas zu holen ist.

Da das Haus bei der Sachlage nur schwer verkäuflich sein wird, bleibt hier aber nichts anderes übrig.

Nein, ein Gewohnheitsrecht kostenlos Wohnungen zu nutzen gibt es definitiv nicht.

Ihr solltet das mit eurem RA besprechen, der soll euch über die ungeschriebenen Gesetzmässigkeiten eines Räumungsrechtsstreits aufklären.

Der weiss auch am Besten, wie lange das bei "eurem" Gericht wegen der regionalen Überlastung dauern kann.

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-- Editiert flawless am 25.01.2012 11:05

3x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
yahoo12
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 13x hilfreich)

Nun, Familien- und Erbrecht. Aber in der Kanzlei ist explizit Mietrecht-Expertise vorhanden. Anwaltswechsel kommt überhaupt nicht in Frage, da persönlich bekannt.
Bzgl. Kosten, wenn Aussage im Entferntesten möglich: redet man da von 3,4,5.000 Auslage oder ist man da schnell im fünfstelligen Bereich?

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